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Pressefreiheit in der EU
Komitee zum Schutz von Journalisten: Pressefreiheit in der EU gefährdet

Das Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem es heißt, die EU mache zwar die Pressefreiheit zu einer essenziellen Bedingung für eine Mitgliedschaft, andererseits versage sie aber, wenn es darum gehe, gegen Mitgliedsländer etwas zu unternehmen, die diese einschränken.

(Foto: AA)
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US-NGO warnt: Pressefreiheit in der EU durch strenge Gesetze und Überwachung gefährdet
Brüssel (nex) – Die Pressefreiheit in einigen EU-Mitgliedsländern ist in Gefahr, dies liege zum einen an Strafgesetzen gegen üble Nachrede, zum anderen an Massenüberwachung. Das in den USA beheimatete Komitee zum Schutz von Journalisten (CPJ) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem es heißt, die EU mache zwar die Pressefreiheit zu einer essenziellen Bedingung für eine Mitgliedschaft, andererseits versage sie aber, wenn es darum gehe, gegen Mitgliedsländer etwas zu unternehmen, die diese einschränken.
In 23 EU-Mitgliedsstaaten bleibe die üble Nachrede ein Straftatbestand, in 20 davon, unter anderem der Slowakei, Italien, Österreich und Deutschland, drohen für Diffamierung sogar Haftstrafen. Das CPJ berichtet, die Strafsätze für die Diffamierung öffentlicher Amtsträger seien in EU-Staaten wie Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Italien, Portugal oder den Niederlanden sogar noch wesentlich strenger.
„Schmähungen des Staates, staatlicher Symbole oder Institutionen, ausländischer Staatsoberhäupter und sogar übernationaler Organisationen werden in vielen EU-Mitgliedsländern strafrechtlich verfolgt“, erklärte das CPJ am Dienstag. Am verhältnismäßig freiesten in Punkto digitaler Freiheit seien Dänemark, Finnland, Schweden, Frankreich und Belgien. Die in Washington ansässige, für Freiheit im Internet eintretende Gruppe „Zentrum für Demokratie und Technologie“ hatte bereits im März moniert, dass europäische Regierungen Systeme zur Massenüberwachung eingerichtet hätten, „um die Kontakte und Quellen zu verfolgen, ihre Kommunikation abzuhören, in manchen Fällen auch, um deren Bewegungsfreiheit zu obstruieren, strafrechtliche Verfolgungen in die Wege zu leiten oder rechtliche Konsequenzen gegenüber Journalisten auf der Basis gesetzeswidriger elektronischer Überwachung anzudrohen“.