Völkermord-Vorwürfe
Völkermord-Prozess: Game of Throne Stars unterstützen Südafrika

New York – Die bekannten Schauspieler Charles Dance und Suzan Sarandon aus der Fernsehserie „Game of Thrones“ lasen gemeinsam mit einer Gruppe zahlreicher prominenter Schauspieler Auszüge aus der Klage Südafrikas gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH).

In dem Fall wurde Israel beschuldigt, im Gazastreifen einen Völkermord zu begehen, und die Schauspieler, darunter auch Dances Co-Stars Carice van Houten, Liam Cunningham und Lena Headey, beteiligten sich an der Erstellung von Videos, die die Anschuldigungen Südafrikas unterstützen.

Südafrika wirft Israel vor, mit seinen wahllosen Angriffen, die das Leben im Gazastreifen unmöglich machen, Völkermord zu begehen, und ruft zu einer Dringlichkeitsanordnung auf, die Israel auffordert, das Feuer einzustellen. Zu den weiteren Stars der Serie gehören die „The Crown“-Darsteller Khalid Abdalla und Tobias Menzies, der „I May Destroy You“-Darsteller Paapa Essiedu, Alia Shawkat aus „Arrested Development“, der Komiker Steve Coogan und der palästinensische Schauspieler Adam Bakri, der für seine Rolle in dem Oscar-nominierten Film Omar bekannt ist. Die ägyptische Filmemacherin und Schauspielerin Aida El-Kashef, die äthiopisch-amerikanische Schriftstellerin Maaza Mengiste, die iranisch-amerikanische Schauspielerin und Sängerin Sepideh Moafi, die niederländische Schauspielerin und Sängerin Carice van Houten und die südafrikanische Journalistin, Autorin und Herausgeberin Zukiswa Wanner nahmen ebenfalls teil. Die Oscar-Preisträgerin Sarandon ist einer der bekanntesten Hollywood-Stars, die sich immer wieder zur Notlage der Palästinenser geäußert haben. Sie wurde von ihrer Agentur UTA entlassen, nachdem sie sich im November auf einer Pro-Palästina-Kundgebung in New York geäußert hatte. Mehr als 50 Länder haben ihre Unterstützung für die Klage Südafrikas zum Ausdruck gebracht, die im Dezember 2023 eingereicht wurde. In der Klage wurden die IGH-Richter aufgefordert, Sofortmaßnahmen zu verhängen, die Israel zwingen, seine Offensive im Gazastreifen unverzüglich einzustellen. — In Context (@incontextmedia) January 15, 2024

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– Völkermord-Vorwürfe – Namibia verurteilt Deutschlands Israel-Unterstützung

Namibia wirft Deutschland vor, keine Lehren aus seinem eigenen Völkermord an der namibischen Bevölkerung zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu ziehen.

Namibia verurteilt Deutschlands Israel-Unterstützung

Lana Bastašić 
„Zensur“: Bosnische Autorin Lana Bastašić kündigt Vertrag mit deutschem Verlag

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Berlin – Die in Berlin lebende renommierte bosnisch-serbische Schriftstellerin Lana Bastašić hat ihre Verträge mit dem deutschen Verlag S. Fischer gekündigt, um gegen „dessen Schweigen zur humanitären Krise in Gaza zu protestieren“. „Als Kind habe ich gesehen, was auf ethnische Säuberungen folgt. Deshalb spreche ich über das Schweigen meiner neuen Heimat über den Tod von Palästinensern“, teilte Bastašić auf Instagram mit. Die 37-Jährige, die für ihren Debütroman „Fang den Hasen“ den EU-Literaturpreis 2020 gewonnen hat, schrieb am Montag auf Instagram, es sei ihre „moralische und ethische Pflicht gewesen, meine Verträge“ mit dem Verlag S Fischer zu kündigen. Sie begründete dies mit dem Versäumnis des Verlags, „sich über den anhaltenden Völkermord in Gaza zu äußern“, sowie mit der „Zensur“ von pro-palästinensischen Stimmen in Deutschland, berichtet The Guardian. Der 1886 von dem jüdischen Publizisten Samuel von Fischer gegründete Frankfurt-S. Fischer Verlag wurde 1936 vom NS-Regime ins Exil getrieben. Auf seiner Website erklärt der Verlag seine Absicht, „neuen Formen des antisemitischen und rassistischen Denkens und Handelns entgegenzutreten“. Ein Sprecher von S. Fischer habe gegenüber The Guardian bestätigt, dass Bastašić ihren Vertrag im Dezember gekündigt hat, und fügte hinzu: „Wir respektieren ihre Entscheidung und befinden uns in konstruktiven Gesprächen mit ihrer Agentur.“ In einer E-Mail an The Guardian erklärte Bastašić, der Vertrag, den sie gekündigt habe, betreffe ihren nächsten Roman, der noch in Arbeit sei. „Ich habe mich von genug Geld getrennt, um ein Jahr lang durchzuhalten“, sagte sie. Auf Instagram sagte Bastašić, der Verlag, der sich in seinem Leitbild gegen Antisemitismus und Rassismus ausspreche, habe es versäumt, viele deutsche Juden zu verteidigen, die wegen ihrer abweichenden Meinung ihren Arbeitsplatz verloren hätten oder verleumdet worden seien. Der S. Fischer Verlag habe versucht, den Gaza-Krieg zu nutzen, um „politisch zu punkten“, und zwar in einer Weise, die zudem muslimische Einwanderer „unsicher“ mache, sagte sie. „In Anbetracht des globalen politischen Kontextes, in dem wir uns derzeit befinden, halte ich es für meine moralische und ethische Pflicht, meine Verträge mit S. Fischer zu kündigen. Nicht nur, dass mein Verleger es versäumt hat, sich zu dem anhaltenden Völkermord in Gaza zu äußern, er hat auch zu der systemischen und systematischen Zensur in Deutschland in den letzten zwei Monaten geschwiegen“, so die Autorin weiter.

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– Israel – PUMA beendet Zusammenarbeit mit Israel

Der deutsche Sportartikelherrsteller Puma beendet im kommenden Jahr sein Sponsoring der israelischen Fußballnationalmannschaft.

PUMA beendet Zusammenarbeit mit Israel

Völkermord-Vorwürfe
Auch Hamas verurteilt Deutschlands Israel-Unterstützung

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Gaza – Nach Namibia hat auch die Hamas die Entscheidung Deutschlands verurteilt, Israel in dem von Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angestrengten Völkermordfall zu unterstützen. „Wir fordern Deutschland auf, jede Form der Unterstützung für die zionistischen Verbrechen einzustellen und den Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen abzulehnen und zu kriminalisieren“, so Hamas-Führer Izzat al-Rashq in einer Erklärung. Die Erklärung wurde zwei Tage nach der Ankündigung der deutschen Regierung abgegeben, als dritte Partei in den Fall einzugreifen und zu argumentieren, dass Israel während seines Krieges gegen den Gazastreifen seit dem 7. Oktober nicht gegen die Völkermordkonvention verstoßen habe, berichtet die Nachrichtenagentur Anadolu. Am Donnerstag und Freitag fand vor dem Weltgerichtshof – dem höchsten juristischen Organ der Vereinten Nationen – eine zweitägige öffentliche Anhörung zu dem Fall statt, bei der Südafrika und Israel ihre Argumente vortrugen. Südafrika teilte dem Gericht am Donnerstag mit, dass die israelische Luft- und Bodenoffensive – die nach Angaben der Gesundheitsbehörden in Gaza einen Großteil der Enklave verwüstet und fast 24.000 Menschen getötet hat – darauf abzielte, „die Vernichtung der Bevölkerung“ in Gaza herbeizuführen.

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– Völkermord-Vorwürfe – Namibia verurteilt Deutschlands Israel-Unterstützung

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Steuertipps
Steuerklärung: Das Wichtigste zu Kryptowährungen

Ob es sich lohnt, in Bitcoin, Ethereum oder Ripple zu investieren oder nicht – Anleger sollten die Antworten auf folgende Fragen kennen: Wann muss man sich selbst um die Abgeltungsteuer kümmern? Was übernimmt die Bank? Und wie lassen sich Verluste verrechnen? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, worauf Privatanleger zu achten haben. Denn auf Gewinne aus dem Kryptohandel muss Einkommensteuer gezahlt werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden hat.

Klassische Anlageformen: Die Bank kümmert sich um die Abgeltungssteuer

Privatanleger mit Aktien, Fondsanteilen und anderen regulierten Anlageprodukten im Depot kommen in der Regel kaum noch mit dem Finanzamt in Berührung: Die Banken verrechnen gegebenenfalls Gewinne mit Verlusten und führen für sie die Abgeltungssteuer ab. Anders ist das bei Kryptowährungen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat Bitcoins & Co. als Rechnungseinheiten eingestuft. Kryptowährungen sind somit zwar kein gesetzliches Zahlungsmittel, Geldbestände in virtuellen Währungen werden rechtlich somit weder als (Fremd-)Währung noch als Kapitalanlage behandelt. Dafür aber als sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter. Und das bedeutet: Gewinne und Verluste aus Kryptowährungen können für die Steuererklärung relevant sein.

Anlageform Kryptowährung: Privatanleger müssen sich selbst kümmern

Wer als Privatanleger beispielsweise Bitcoins innerhalb einer Ein-Jahres-Frist mit Gewinn verkauft, erzielt damit Spekulationsgewinne, die dem regulären Einkommensteuersatz unterliegen. Für das Finanzamt macht es dabei keinen Unterschied, wie dieser Gewinn entsteht. Heißt: Wer mit Kryptowährung handelt, sie in andere Kryptowährungen oder in echte Währung umtauscht oder mit den Kryptowährungen einkauft – was bei einigen Einzelhändlern bereits möglich ist -, der muss seine Gewinne laut BFH-Urteil vom 14. Februar 2023 (Aktenzeichen IX R 3/22) in der Steuererklärung angeben. Das hat die Finanzverwaltung bereits vor dem BFH-Urteil so gehandhabt, allerdings gab es dazu sowohl Kritik wie auch Klagen. Mit seinem Urteil hat der BFH das Thema abschließend geklärt. Entscheidend für die Frage, ob und wie hoch die Veräußerungsgewinne besteuert werden, ist das Datum der Anschaffung der digitalen Währung. Dafür gibt es zwei Szenarien:

1. Haltefrist von mehr als einem Jahr: steuerfrei

Für Privatanleger, die Bitcoin & Co. vor mehr als einem Jahr gekauft haben, ist die Sache einfach: Ihre Veräußerungsgewinne bleiben steuerfrei. Eine Einschränkung gibt es allerdings: Erzielen sie mit der Kryptowährung Zinsen, wird nicht nur die Abgeltungsteuer für die Zinsen fällig, sondern es erhöht sich auch die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr auf zehn Jahre.

2. Haltefrist von weniger als einem Jahr: steuerpflichtig

Wer die Bitcoins nur wenige Monate hält und sie dann mit Gewinn veräußert oder tauscht, muss den Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Es gibt allerdings eine Freigrenze, die beim Sparen hilft. Denn private Veräußerungsgeschäfte bleiben bis zu einer Grenze von 600 Euro pro Jahr steuerfrei. Aber Achtung: Die Freigrenze sollte nicht mit dem Freibetrag verwechselt werden. Wer auch nur einen Euro über der Freigrenze liegt, muss seinen kompletten Veräußerungsgewinn versteuern. Übrigens: Die Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres. Das heißt: Wenn ein Privatanleger neben Veräußerungsgewinnen aus dem Bitcoin-Handel auch beispielsweise Vermögensgegenstände wie Gold, Schmuck oder Gemälde innerhalb eines Jahres verkauft hat, muss er alle Gewinne eines Jahres zusammenzählen. Nur wenn sein Gewinn unter 600 Euro bleibt, sind die privaten Verkäufe steuerfrei.

Gewinne ermitteln mit der Fifo-Methode

Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz aus dem erzielten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis der Kryptowährung. Das Problem: Kryptowährungen unterliegen wie Aktien Kursschwankungen. Die Frage ist also, welche Reihenfolge der Ein- und Verkäufe eingehalten werden muss. Die Antwort: Grundsätzlich kommt bei Bitcoin & Co. die Fifo-Methode zum Tragen. Fifo steht für „First in, first out“ und bedeutet, dass man beispielsweise die zuerst gekauften Bitcoins mit den zuerst verkauften Bitcoins verrechnet. Die VLH empfiehlt deshalb, alle Bitcoin-Geschäfte, die ein/e Privatanleger/in tätigt, ganz genau zu dokumentieren. So kann sie oder er im Zweifel dem Finanzamt genaue Nachweise liefern.

Verluste können verrechnet werden

Genau wie bei Aktien können auch Verluste aus dem Bitcoin-Handel gegengerechnet werden: entweder mit Gewinnen aus dem Vorjahr oder dank Verlustvortrag mit künftigen Gewinnen. Allerdings können Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften auch nur mit genau solchen Gewinnen verrechnet werden – und nicht mit Gewinnen aus beispielsweise Aktiengeschäften. Und das funktioniert formal gesehen so: Gleich auf der ersten Seite der Steuererklärung muss eine Privatanlegerin mit Kryptowährungsverlusten beim Punkt „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ein Kreuzchen machen. Dadurch wird für sie vom Finanzamt in einem „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ gesondert festgestellt, ob ein Verlustvortrag möglich ist und auch wie hoch dieser ausfällt. Dieser Verlustfeststellungsbescheid wird bei Ehepaaren getrennt erteilt, und zwar in der Regel zusammen mit dem Steuerbescheid. Die Folge: Das Finanzamt „merkt sich“ die Höhe des Verlusts und zieht diesen im kommenden Jahr von den betreffenden Einkünften ab. Vorsorglich sollte zusätzlich ein Eintrag zum Verlust in die Anlage „Sonstiges“ erfolgen. Dann kann das zu versteuernde Einkommen im kommenden Jahr gemindert werden.

VLH-Tipp: Gewinne und Verluste saldieren lassen

Das Thema Kryptowährung und Steuern ist hochkomplex, gerade für steuerlich Ungeübte. Deshalb: Wer in Kryptowährung investiert, der sollte sich von seinem Broker oder seinem Finanzinstitut die Gewinne und Verluste, die innerhalb einer Jahresfrist entstanden sind, dokumentieren und saldieren lassen. Mit diesen Nachweisen können Privatanleger die relevanten Summen in ihrer Steuererklärung angeben oder das Ganze einem VLH-Berater bzw. einer VLH-Beraterin übertragen.

Elektromobilität
Aral klagt über zu schwaches Stromnetz für Ladesäulen

Essen – Die Bochumer Tankstellenkette Aral will tausende neue Ladesäulen für Elektroautos ans Netz bringen, sieht sich aber vielerorts ausgebremst, weil das Stromnetz zu schwach ist. „Teilweise können die örtlichen Netzbetreiber die Leistung, die wir für unsere ultraschnellen Ladesäulen benötigen, nicht bereitstellen. Das erleben wir an allen Ecken und Enden der Republik“, sagte Achim Bothe, der Vorstandsvorsitzende von Aral, der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ). „Die Infrastruktur gibt oftmals noch nicht das her, was wir brauchen.“ 2300 Ladesäulen bis 2030 Mit rund 2400 Standorten ist Aral bundesweit die größte Tankstellenkette. Derzeit gibt es Unternehmensangaben zufolge an etwa 300 Aral-Stationen rund 2300 Ladesäulen. Bis zum Jahr 2030 strebt das Unternehmen 20.000 Ladesäulen an. „Wir geben beim Aufbau der Ladesäulen richtig Gas“, sagte Aral-Chef Bothe der WAZ. „Teils werden wir aber auch ausgebremst durch Bürokratie oder äußere Umstände.“ Aral setzt ausschließlich auf das sogenannte „ultraschnelle Laden“. „Dafür benötigen wir Transformatoren und einen belastbaren Zugang zum Stromnetz. Hier hakt es häufig“, berichtete Bothe. „Was die Transformatoren angeht, vergeht von der Beantragung bis zur Baugenehmigung oft mehr als ein Jahr.“

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– Elektromobilität – Türkei: Erstes TOGG Polizeiauto im Einsatz

Das erste türkische E-Auto TOGG ist nun auch als Polizeiauto im Einsatz. Am Samstag nahm TOGG in Istanbul als Eskorte für Innenminister Süleyman Soylu seinen Dienst auf.

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Gastkommentar
Cum-Ex: Olaf Scholz und seine Erinnerungslücken

ein Gastbeitrag von Kemal Bölge –

Olaf Scholz hat in seiner Amtszeit als Erster Bürgermeister Hamburgs den Eigentümer der Privatbank M.M.Warburg, Christian Olearius mehrmals in seinem Amtszimmer empfangen, kann sich aber an den Inhalt der Gespräche nicht erinnern. Von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Tagebücher von Olearius sagen etwas anderes.

Als Olaf Scholz im Dezember 2021 als neu gewählter Bundeskanzler seine erste Regierungserklärung hielt, verwendete er den Begriff „Respekt“. Während des Wahlkampfs hatte er von den Bürgerinnen und Bürgern in seinen Reden stets „Respekt“ eingefordert, aber wenn es um seine eigene Vergangenheit geht, nimmt er es damit nicht ganz so genau. In seiner Zeit als Hamburgs Erster Bürgermeister empfing Scholz 2016 mehrfach den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, obwohl die Staatsanwaltschaft gegen Olearius wegen schwerer Steuerhinterziehung ermittelte.

Betriebsprüfern fielen Ungereimtheiten bei der Privatbank M.M. Warburg auf

Vor Jahren fielen Betriebsprüfern bei M.M. Warburg Ungereimtheiten auf, weil durch Cum-Ex-Geschäfte der Tochtergesellschaft Warburg-Invest von 2006-2011 vom Finanzamt Hamburg unrechtmäßig 169 Millionen Euro erstattet wurden, obwohl die Bank dazu zuvor nie Steuern bezahlt hatte. Mit krimineller Energie haben Banken, Anwälte und Steuerberater über Jahre sich vom Fiskus Steuern erstatten lassen, zum Schaden der ehrlichen Steuerzahler, der in Deutschland auf mindestens 12 Milliarden Euro geschätzt wird.

Hamburger Finanzverwaltung revidierte Entscheidung zur Rückforderung der 47 Millionen Euro

Nach dem ersten Gerichtsprozess hatte die Warburg Bank 155 Millionen Euro der zwischen 2006-2011 unrechtmäßig erstatteten 169 Millionen Euro zurückgezahlt, aber Olaf Scholz wird beschuldigt Einfluss darauf genommen zu haben, dass die Warburg Bank die gesetzwidrig erhaltenen 169 Euro nicht zurückzahlt. Tatsächlich hatte das Hamburger Finanzamt 2016 zunächst 47 Millionen Euro von der Bank zurückgefordert, die aus den illegalen Cum-Ex Geschäften stammten. Später änderte die Finanzverwaltung ihre Meinung und die Warburg durfte die gesetzwidrig erhaltenen 47 Millionen Euro behalten. Die Frage wäre, warum die Hamburger Finanzverwaltung ihre Entscheidung revidiert hat.

Olaf Scholz traf sich mindestens dreimal mit M.M. Warburg Eigentümer Olearius

Zum Cum-Ex-Skandal gab es in der Hamburger Bürgerschaft und im Bundestag einen Untersuchungsausschuss. In den Befragungen konnte sich Olaf Scholz an Treffen mit Christian Olearius in seinem Amtszimmer erinnern, aber nicht an deren Inhalt. Der SPD-Politiker Johannes Kahrs soll ein Treffen zwischen Ex-Bürgermeister Scholz und Privatbankier Olearius organisiert haben. Es folgten zwei weitere Gespräche zwischen Scholz und Olearius.

In einem Argumentationspapier hatte das Geldinstitut damals erklärt, die Forderung des Finanzamts würde die Bank in eine „gefährliche Schieflage“ bringen. In einem Telefonat soll Olaf Scholz Olearius empfohlen haben das Argumentationspapier nicht an die Hamburger Finanzbehörde, sondern direkt an Finanzsenator Peter Tschentscher – heute Hamburgs Erster Bürgermeister – zu senden. Olearius folgte dem Ratschlag von Scholz und später verzichtete die Finanzbehörde auf die Rückforderung.

Bankmanager Olearius führte akribisch Tagebuch

Die Staatsanwaltschaft hatte bei einer Hausdurchsuchung 2018 in Olearius Anwesen unter anderem Tagebücher beschlagnahmt, die der Bankmanager akribisch geführt hatte. Scholz traf sich demnach mindestens dreimal mit Olearius, 2016 zweimal und 2017 noch einmal. Panorama und die Süddeutsche Zeitung hatten aus den Tagebüchern von Olearius Passagen zitiert und dagegen klagte der Ex-Vorstandsvorsitzende der Warburg Bank erfolglos vor Gericht.

Der heutige Bundeskanzler und frühere Erste Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, bestreitet Einfluss auf die Entscheidung der Hamburger Finanzbehörde ausgeübt zu haben. Bei den parlamentarischen Befragungen hat er sich auf Erinnerungslücken berufen, die jedoch wenig glaubhaft erscheinen, da die vorhandenen Indizien gegen Olaf Scholz sprechen.

Nach Indizienlage half Olaf Scholz der Privatbank M.M. Warburg beim Diebstahl von Steuergeldern

Bei einer Rede 2019 erklärte Olaf Scholz zum Cum-Ex-Skandal: „Cum-Ex war eine Riesen-Schweinerei. Mir ist völlig schleierhaft, wie man das für legal oder auch nur irgendwie für legitim halten konnte. Das war nicht nur frech und dreist, das war auch, wie ich finde, verachtenswert.“

Es ist ein Widerspruch, wenn Scholz im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal von einer „Riesen-Schweinerei“ spricht, aber sein Amt als früherer Erster Bürgermeister Hamburgs missbraucht, um der Privatbank M.M. Warburg dabei zu helfen, zu Unrecht erstattete Kapitalertragssteuern doch nicht zurückzufordern, also beim Diebstahl des Geldinstituts behilflich zu sein.


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.


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– Armenien-Resolution – Herero-Sprecherin: „Deutschland verhält sich wie ein Vergewaltiger, der gleichzeitig Richter ist“

Die Vorsitzende des Herero-Verbandes OGC, Esther Muinjangue, findet es „interessant“, wie beflissen Deutschland die Geschichte anderer Länder aufarbeitet. „Was ist der Unterschied? Die Herero sind schwarz, die Deutschen glauben, dass sie Schwarze nicht ernst nehmen müssen. Das ist für mich die einzige Schlussfolgerung“, so die NGO-Vorsitzende Esther Muinjangue in einem Interview.

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Völkermord-Vorwürfe
Namibia verurteilt Deutschlands Israel-Unterstützung

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Windhoek – Namibia wirft Deutschland vor, keine Lehren aus seinem eigenen Völkermord an der namibischen Bevölkerung zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu ziehen.

Namibia hat die „schockierende Entscheidung“ Deutschlands kritisiert, Israel in dem von Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) angestrengten Völkermordfall zu unterstützen.

„Deutschland hat sich entschieden, vor dem Internationalen Gerichtshof die völkermörderischen und grausamen Taten der israelischen Regierung gegen unschuldige Zivilisten in Gaza und den besetzten palästinensischen Gebieten zu verteidigen“, sagte der Präsident Namibias, Hage Geingob, am Samstag in einer Erklärung auf X.

Auf namibischem Boden habe Deutschland zwischen 1904–1908 den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts verübt, bei dem Zehntausende unschuldige Namibier unter unmenschlichsten und brutalsten Bedingungen starben. Die Bundesregierung müsse erstmal den Völkermord auf namibischem Boden vollständig sühnen.

Am Donnerstag und Freitag fand vor dem Weltgerichtshof – dem höchsten juristischen Organ der Vereinten Nationen – eine zweitägige öffentliche Anhörung zu dem Fall statt, bei der Südafrika und Israel ihre Argumente vortrugen. Südafrika teilte dem Gericht am Donnerstag mit, dass die israelische Luft- und Bodenoffensive – die nach Angaben der Gesundheitsbehörden in Gaza einen Großteil der Enklave verwüstet und fast 24.000 Menschen getötet hat – darauf abzielte, „die Vernichtung der Bevölkerung“ in Gaza herbeizuführen.

„Deutschland kann sich moralisch nicht zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Völkermord verpflichten, einschließlich der Sühne für den Völkermord in Namibia, und gleichzeitig das Äquivalent eines Holocaust und Völkermords in Gaza unterstützen“, so Geingob in der Erkläerung weiter.

Namibias First Lady, Monica Geingos, hat zudem den Zeitpunkt der deutschen Erklärung verurteilt.

„Die Vorbereitungen zum von Deutschland verübten Herero-Nama-Völkermord in Namibia begannen am 12. Januar 1904. Die Absurdität, dass Deutschland am 12. Januar 2024 die Völkermordvorwürfe gegen Israel zurückwies und vor der „politischen Instrumentalisierung der Anklage“ warnte, ist uns nicht entgangen“; so Geingos auf X. 

Die Bundesregierung hat sich in dem Völkermord-Verfahren zum Gaza-Krieg nochmals klar an die Seite Israels gestellt. „Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück“, erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Freitag in Berlin. Der Vorwurf entbehre jeder Grundlage.

Gazakrieg
Baerbock: Der Gazastreifen und das Westjordanland gehören den Palästinensern

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Gaza – Die deutsche Außenministerin hat die von jüdischen Siedlern ausgehende Gewalt in Israel verurteilt. „Es ist die Aufgabe Israels, Palästinenser vor gewaltsamen Siedlern zu schützen und gegen alle vorzugehen, die legitim im Westjordanland lebende Menschen angreifen. Die Palästinenser müssen in Sicherheit, Würde und Selbstbestimmung in ihrem eigenem Land leben können“, so Annalena Baerbock während ihres Besuches in Mazra al-Qibliyah, Ramallah. Im Westjordanland zeige sich, wie nötig, aber auch gefährdet die zwei-Staaten-Lösung sei. Der illegale Siedlungsbau untergrabe dauerhaften Frieden und die Siedlergewalt mache das Leben der Menschen oft unmöglich. Tausende könnten nicht mehr auf ihr Land, so die deutsche Chefdiplomatin.  Deutschland und Ägypten seien sich einig: „Gaza und das Westjordanland gehören den Palästinensern. Sie dürfen weder aus Gaza vertrieben, noch im Westjordanland durch Siedler verdrängt werden.“ Baerbock:
So entfernt dies gerade auch scheinen mag: Israelis und Palästinenser werden nur Seite an Seite in Frieden leben können, wenn die Sicherheit des Einen die Sicherheit des Anderen bedeutet. Das wird nur gelingen, wenn jeder das Leid des Anderen sieht. Es ist unsere Aufgabe, auf dem Weg hin zu einer Zwei-Staaten-Lösung nichts unversucht zu lassen.
Der Außenminister forderte auch die Öffnung von mehr Grenzübergängen und häufigere humanitäre Pausen, um den Fluss der Hilfe zu ermöglichen. „Die Geschwindigkeit der Lieferungen ist jetzt entscheidend“, sagte Baerbock und fügte hinzu, dass die derzeitige Hilfe „nicht ausreicht, um die Menschen zu erreichen“. Es müsse jetzt dringend eine Antwort auf dieses medizinische Desaster geben“, sagte Baerbock im ägyptischen Al-Arisch nach einem Besuch an der Grenze zum Gazastreifen. „Die Krankenhäuser, die es überhaupt noch gibt in Gaza, müssen funktionieren können“, zitiert die dpa Baerbock. 3000 voll mit Hilfsgütern beladene Lkw würden sich vor Rafah stauen, um 1,9 Millionen Menschen ein paar Kilometer weiter im Gazastreifen zu versorgen. „Diese Trucks können nicht länger an diesem Flaschenhals hier in Rafah über Tage warten. Wir brauchen einen Grenzübergang, der hier rund um die Uhr funktionieren kann.“ Deutschland hat die humanitäre Hilfe für Gaza auf rund 211 Mio. Euro erhöht, inkl. kürzlich 8 Mio. Euro zusätzlich für die UN-Nothilfe für medizinische Versorgung und Traumabehandlung. Am Montag übergab Baerbock dem Ägyptischen Roten Halbmond zehn Tonnen Hilfsgüter, darunter Isomatten, Decken, Kinderschlafsäcke und Feldbetten.

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– Gazakrieg – Gaza: Mehr als 1.000 Kindern wurden Beine amputiert

Nach Angaben der Kinderrechtsorganisation Safe the Children haben in Gaza seit Ausbruch des Konflikts vor drei Monaten im Durchschnitt mehr als 10 Kinder pro Tag ein oder beide Beine verloren.

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Eurofighter-Deal
Pax Christi kritisiert Eurofighter-Deal mit Saudi-Arabien

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Paris – Die katholische Friedensbewegung Pax Christi hat die Entscheidung der Bundesregierung, die Lieferung von Eurofightern nach Saudi-Arabien zu genehmigen, kritisiert. Deutschland müsse eine restriktive Rüstungsexportpolitik verfolgen, berichtet Domradio. Das Land soll damit Huthi-Rebellen im Jemen in Schach halten, die Israel angreifen. Deshalb soll Saudi-Arabien nun 48 neue Eurofighter aus europäischer Gemeinschaftsproduktion erhalten können.

„Die Lieferung von Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter nach Saudi-Arabien bleibt falsch. Noch im Sommer 2023 verweigerte Bundeskanzler Scholz auf dem NATO-Gipfel in Vilnius öffentlich seine Zustimmung dazu und hielt dem anschließenden monatelangen Druck seitens Großbritannien, dem Rüstungsunternehmen Airbus und dem Bundesverband der Luft- und Raumfahrtindustrie (BDLI) stand“, schreibt Pax Christi in einer Mitteilung.

Das ist unerträglich“, kritisiert pax christi-Generalsekretärin und Kampagnen-Sprecherin Christine Hoffmann und führt weiter aus: „Damals wie heute beschafft Saudi-Arabien das Kampfflugzeug nicht, um für Israels Sicherheit zu sorgen, sondern für die Durchsetzung seiner eigenen Sicherheits- und Machtinteressen. Die Zustimmung zur Lieferung der Eurofighter aus Großbritannien an Saudi-Arabien wäre eine Missachtung der Opfer des Bürgerkriegs im Jemen.“

Auch Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ und Bundessprecher der DFG-VK, spricht sich mit Nachdruck gegen die Eurofighter-Exporte aus, wie Pax Christi weiter betont: „In Vergessenheit geraten zu sein, scheint, dass Waffenexporte nach Saudi-Arabien bis vor kurzem noch Tabu waren. Nicht nur wegen des Mordes an dem Journalisten Kashoggi, sondern auch und vor allem, wegen seiner Beteiligung am Jemenkrieg, in dem die saudische Luftwaffe nachweislich auch mit Eurofightern dutzende zivile Ziele bombardiert und zehntausende Zivilist:innen getötet hat. Das sind klare Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte“, zitiert Pax Christi Grässlin.
Diese seien seitens der UN wiederholt benannt, kritisiert und eine entsprechende Aufarbeitung und Strafverfolgung gefordert worden. Jedoch sei nchts davon passiert.
Grässlin weiter:
„Und trotz Annäherungen der Konfliktparteien im Jemen ist ein Friedensschluss noch nicht in Sicht. Wenn Wirtschaftsminister Habeck mit der Aussage zitiert wird, dass die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ´gar nicht unseren Standards entspricht´, dann fragt sich, ob er dabei auch an die saudischen Grenzsoldaten denkt, die hunderte Flüchtende an den Grenzen misshandelt und erschossen haben, wie Human Rights Watch im vergangenen September aufdeckte? Wie können ein Wirtschaftsminister und eine Außenministerin, die den Grünen angehören, Waffenexporte an diesen menschenrechtsverletzenden und kriegsführenden Staat genehmigen?“

Außenministerin Annalena Baerbock erklärte, der Lieferung weiterer Eurofighter an Saudi-Arabien nicht länger im Weg zu stehen. Deutschlands Chefdiplomatin verwies bei ihrem Besuch in Jerusalem darauf, dass die saudische Luftwaffe gegen Israel gerichtete Raketen der Huthi-Miliz im Jemen abschieße. Damit trage Saudi-Arabien zur Sicherheit Israels bei und dämme die Gefahr eines regionalen Flächenbrandes ein, sagte Baerbock nach Gesprächen mit Israels Präsident Jitzchak Herzog und dem neuen Außenminister Israel Katz.

Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien sind wegen der Menschenrechtslage in dem Königreich und wegen des Eingreifens der aufstrebenden Militärmacht in regionale Konflikte umstritten. Die Bundesregierung hatte im Juli entschieden, die Lieferung von Eurofightern an den reichen Golfstaat bis zum Ende der Wahlperiode im Herbst 2025 zu unterbinden, berichtet die tagesschau.

Treffen in Pakistan
Verteidigung: Türkei, Pakistan und S. Arabien stärken Zusammenarbeit

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Islamabad – Die Türkei, Pakistan und Saudi-Arabien haben sich bei einem Treffen des trilateralen Verteidigungsausschusses in der pakistanischen Stadt Rawalpindi darauf geeinigt, die trilaterale Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich zu verstärken, berichtet die Nachrichtnagentur Anadolu. Das zweite Treffen dieser Art fand im Hauptquartier der pakistanischen Armee, in der Garnisonsstadt Rawalpindi statt. An dem Treffen nahmen hochrangige Militärs aus den drei Ländern teil. Die Vertreter besprachen eine mögliche Zusammenarbeit im Bereich der Rüstungstechnologien, einschließlich Forschung und Entwicklung, wie die ISPR, die Medienabteilung des pakistanischen Militärs, mitteilte. „Die drei Seiten bekräftigten, wie wichtig es ist, die intellektuellen, technischen, finanziellen und personellen Ressourcen der drei befreundeten Nationen zu bündeln, um gemeinsame Ziele zu erreichen und die Autarkie im Verteidigungsbereich zu erreichen“, hieß es. Die historischen „brüderlichen Beziehungen“ zwischen den drei Ländern wurden ebenfalls gewürdigt, und es wurde die Notwendigkeit bekräftigt, die Zusammenarbeit bei der Verfolgung gemeinsamer Ziele zu beschleunigen. Das dritte Treffen der Plattform wird nächsten Monat während der World Defense Show in Riad stattfinden. Das erste Treffen zwischen den drei Ländern fand im August 2023 in Riad, der Hauptstadt Saudi-Arabiens, statt. Alle drei Länder sind im „Global Firepower“ Top-20-Ranking der stärksten Armeen der Welt gelistet.
Ein Treffen zur trilateralen Verteidigungszusammenarbeit zwischen Pakistan, Saudi-Arabien und der Türkei in Rawalpindi. 10.1.2023 (Foto: ISPR)