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Ex-Agent Werner Mauss zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt
„Das Gericht hat meine Lebensleistung, die in einem jahrzehntelangen Einsatz gegen das Verbrechen besteht, anerkannt und ausdrücklich betont, dass ich Verbrechen bekämpft und nicht begangen habe. Das Gericht hat weiter anerkannt, dass ich unbestritten erhebliche Ausgaben im Rahmen meiner Operationen zur Verbrechensbekämpfung hatte. Selbst bei ordnungsgemäßer Versteuerung des mir zugerechneten Vermögens hätte ich in all den Jahren insgesamt weniger als 2,3 Millionen Euro Steuern zahlen müssen – in einigen Jahren auch gar nichts. Die Anklage ging hingegen von einem Betrag von etwa 14 Millionen Euro aus. Mein Anliegen ist es, meinen Leumund in jeder Hinsicht wiederherzustellen. Deshalb hat meine Verteidigung – entsprechend dem beantragten Freispruch – Revision eingelegt.“Mauss arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verdeckt für die Bundesregierung und Polizeibehörden, unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. 1976 sei Mauss an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad beteiligt gewesen und zudem an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.
Wie die Verteidigung NEX24 in einer E-Mail mitteilte, betreffe das Strafverfahren ausschließlich einen von Werner Mauss treuhänderisch gehaltenen Geheimfonds. Dieser sei bereits im Jahr 1985 auf Initiative des Bundeskriminalamtes von Geheimdiensten westlicher Länder eingerichtet und finanziert worden.
Aus diesem Geheimfonds seien unter anderem zahlreiche Operationen im Interesse der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und Europas finanziert worden. Bei dem Geheimfonds handele es sich damit nicht um steuerpflichtiges Privatvermögen von Werner Mauss. Die heutige Entscheidung des Landgericht Bochums berücksichtige diese Tatsache nicht, so Mauss-Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Gero Himmelsbach.
Bereits frühzeitig habe sich in der Hauptverhandlung abgezeichnet, dass das Gericht, den von Werner Mauss angebotenen und zudem entlastenden Beweisen nicht zugänglich sei.So habe unter anderem der ehemalige Staatsminister beim Bundeskanzler und Geheimdienstkoordinator, Bernd Schmidbauer, ausdrücklich die Einrichtung des Geheimfonds und dessen Mittelverwendung für Operationen bestätigt. Trotzdem rechne das Gericht das Vermögen Werner Mauss persönlich zu und stütze darauf seine Verurteilung, so Himmelsbach weiter.
Zahlreiche Entlastungszeugen seien durch das Gericht nicht gehört worden. Außerdem seien die Akten des Bundeskriminalamtes zu dem Geheimfonds durch das Gericht nicht beigezogen worden. Das BKA habe, so die Verteidigung, im Ausland einen der zentralen Entlastungszeugen bedroht. Die Hintergründe dieses Vorgehens seien in diesem Verfahren unaufgeklärt geblieben. Der Zeuge sei daraufhin für eine Aussage in Deutschland nicht mehr zur Verfügung gestanden.
Der Verteidigung zufolge sei die heutige Entscheidung damit „die Folge von schweren Eingriffen in das Menschenrecht von Werner Mauss auf Durchführung eines fairen Verfahrens“.
Das Urteil berücksichtigt dies alles nicht. Das Urteil ist aus unserer Sicht deshalb falsch, auch wenn das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Anklage weitgehend nicht gefolgt ist. Herr Werner Mauss wird noch heute Revision gegen das Urteil einlegen.
Ausnahmezustand in Berlin und Hamburg
Sturmtief „Xavier“: Anzahl der Toten steigt auf sieben
Gegen 16 Uhr traf der Sturm auf Berlin. Wenig später wurde der Ausnahmezustand ausgerufen. Innerhalb einer halben Stunde seien rund 50 Notrufe eingegangen, teilte die Behörde mit.Manchmal müssen Helfer den Helfern helfen. #Danke @Berliner_Fw für's herausschneiden des 🚓 unseres #A35 im #Wedding#Xavier 🌬
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) October 5, 2017
^yt pic.twitter.com/qXvRBiwWep
In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen, in Teilen Mecklenburg-Vorpommerns sowie die wichtigen Fernverkehrsstrecken Berlin-Hamburg und Berlin-Hannover stellte die Deutsche Bahn den Zugverkehr ein.#Xavier tobt sich nun in #Berlin aus.Unsere #Notrufannahme ist voll besetzt, dennoch kommt es aufgrund der vielen #110 ☎️ zu Wartezeiten.^yt pic.twitter.com/CGP0Dy7w6T
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) October 5, 2017
Irakkrise
Erdogan zu Irak: Wir werden mit Sicherheit intervenieren
Ankara (nex) – Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hat auf seiner Rückreise aus dem Iran auf die Fragen der Journalisten bezüglich des Referendums, welches im vergangenen Monat im Nordirak stattgefunden hat, beantwortet.
Dabei deutete Erdogan auf die Entstehung eines neuen Terrorstaates im Nordirak hin und machte deutlich, dass die türkische Regierung diese Entwicklung nicht zulassen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen werde.
„Was haben wir zuvor gesagt? Wir werden die Errichtung eines Terrorkorridors südlich unserer Grenzen nicht zulassen. Wir werden als Staat so einen Terrorkorridor auf keinen Fall erlauben“, betonte er und ergänzte:„Wir haben mit Herrn Trump offen darüber gesprochen, dass wir unsere Maßnahmen ergreifen werden, falls sich die Errichtung eines solchen Terrorkorridors in unserem Süden durchsetzen sollte“, so Erdogan.
Zudem führte er fort, dass das Referendum keine juristische Rechtsgrundlage habe und dem Völkerrecht widerspreche.
„Es ist offensichtlich, dass selbst das Bundesparlament diesem nicht zustimmen wird. Die irakische Regierung hat ohnehin schon verordnet, dass das Ergebnis des Referendums unterbunden werden muss.“, so Erdogan weiter.
Die türkische Regierung setze sich weiterhin mit dieser Problematik auseinander und werde in dieser Hinsicht die Gespräche und Arbeiten fortführen.
„Wenn der einzige Unterstützer dieses Referendums Israel ist und die PKK schon vor der Bekanntgabe der Ergebnisse feiert, dann kann das weder legitim noch unschuldig sein“, so der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan in einer Rede vergangener Woche. Bericht: Dilara FaslakAuch interessant
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