Berlin
Wehrbeauftragter fordert Bundestags-Mandat für Cyber-Attacken der Bundeswehr

Bartels: Jede offensive Maßnahme braucht ein Mandat Osnabrück (nex) – Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels fordert für die künftig geplanten Cyber-Attacken der Bundeswehr in jedem Fall die ausdrückliche Zustimmung des Bundestages. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte der SPD-Politiker: „Jede offensive Maßnahme unserer im Grundgesetz verankerten Parlamentsarmee Bundeswehr braucht ein ausdrückliches Mandat des Bundestages.“ Diese Regel müsse nicht nur für militärische Angriffe, sondern auch für virtuelle Attacken auf das Datennetz eines Gegners gelten. Bartels fügte hinzu:
„Selbst der große Verteidigungsfall würde sich ja nicht selbst feststellen, sondern nach Artikel 115a des Grundgesetzes stellt ihn der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates fest.“
Der Wehrbeauftragte warnte zudem davor, über die neue Teilstreitkraft jetzt in der Bundeswehr andere Bereiche zu vernachlässigen. „Die Personalbedürfnisse des neuen Cyber-Kommandos dürfen nicht den Rest der Bundeswehr kannibalisieren“, sagte Bartels. „Auch alle anderen Teilstreitkräfte brauchen IT-Spezialisten oder Fernmelder, wie sie früher hießen.“ Wegen der wachsenden Gefahren aus dem Netz sei eine solche Cyber-Armee, die vor allem Waffensysteme und Computernetze der Bundeswehr gegen feindliche Angriffe schützen soll, dringend nötig. Mit dieser eigenen Organisationseinheit mache die Bundeswehr deutlich, „dass es hier nicht um Kleckern geht, sondern um Klotzen“. Bartels kritisierte aber, dass der Vorstoß erst jetzt kommt: „Deutschland ist hier nicht Pionier.“ Dies könne aber auch Vorteile haben: „Man kann schon aus den Erfahrungen anderer Nationen lernen, etwa der USA oder Israels.“ Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stellt an diesem Mittwoch die neue Cyber-Armee der Bundeswehr in den Dienst. Der militärischen Organisationseinheit sollen etwa 13 500 Soldaten und zivile Mitarbeiter angehören.

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Luftverschmutzung
Städtetag droht mit mehr Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge

Düsseldorf (nex) – Die deutschen Städte haben wegen der starken Luftverschmutzung mit mehr Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge gedroht. „Wenn wir die Stickoxid-Grenzwerte in einigen Städten weiterhin nicht einhalten, werden wir um begrenzte Fahrverbote nicht herumkommen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen“, sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, der „Rheinischen Post“. Die Bundesregierung und die Länder müssten ihren Widerstand gegen die Blaue Plakette aufgeben. „Wir brauchen die Blaue Plakette, und zwar so schnell wie möglich“, forderte Dedy. Die Plakette gebe den Kommunen ein praktikableres Instrument an die Hand, um Diesel-Fahrzeuge mit besonders hohem Schadstoff-Ausstoß zu verbannen. „Die Weigerung der Regierungskoalition, die Blaue Plakette für Dieselfahrzeuge mit geringeren Schadstoffwerten einzuführen, macht praktikable Lösungen unmöglich“, kritisierte Dedy. „Mehrere deutsche Großstädte haben ein akutes Problem mit der zu hohen Stickstoffdioxidbelastung. Besonders betroffen sind Stuttgart, München, Köln, Hamburg und Düsseldorf“, sagte Dedy. Auch das Umweltbundesamt drängte die Regierung zu schnellerem Handeln. „Es kann aus Sicht des Gesundheitsschutzes nicht akzeptiert werden, dass die Kommunen keine Handhabe haben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen“, sagte die Chefin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger, der „Rheinischen Post“.

Psychologie
Studie: Türkische klassische Musik reduziert Stress

Istanbul (nex) – Alltagsbedingter Stress kann mit klassischer türkischer Musik, der sogenannten „Kunstmusik“, reduziert werden. Das hat eine Studie der Medizinischen Fakultät der Istanbul Üniversitesi ergeben. Prof. Nevin Dinccag habe in ihrer Studie festgestellt, dass traditionelle türkische Musik Stress um bis zu 33 Prozent mindern könne. Sie sei selbst Mitglied im Music Club Bahcesehir und gehe schon länger der Frage nach, ob die entspannende Wirkung der Musik wissenschaftlich belegt werden könne, so die Professorin. Dinccags Studie sei auch von Akademikerkollegen in den USA und Europa anerkannt worden. Die Professorin erklärte gegenüber Medien, dass die Resultate ihren Erwartungen entsprächen und wies darauf hin, dass Musik auch eine preisgünstige und praktische Methode zur Stressreduzierung sei. „Dieses Ergebnis hatte ich erwartet“, so die Forscherin gegenüber deer englischsprachigen Hurriyet Daily News. „Aber wir kannten den Grad der Stressreduzierung der Musik nicht. Mit unserer Studie konnten wir ihn nun bestimmen.“ „Ich habe einen stressigen Job“, zitiert Hurriyet Daily News den Bankangestellten Mustafa Kansu. „Wir nahmen an einer Veranstaltung teil, die uns gefiel, und konnten mit dem Chor ein bisschen Dampf ablassen. Ich spüre die Wirkung von einem Chortag die ganze Woche. Ich freue mich immer auf den Chor.“

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Bildung
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Energiepolitik
Türkisches Ministerium erteilt heimischem Unternehmen Ölbohr-Genehmigung

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Ankara (nex) – Das türkische Ministerium für Energie und Natürliche Ressourcen hat dem staatlichen Mineralölunternehmen TPAO die Genehmigung für Ölbohrungen in den osttürkischen Provinzen Siirt und Sirnak erteilt. Der Beschluss wurde jüngst im Amtsblatt veröffentlicht. Die Generaldirektion für Mineralölfragen (PGIM) hat den Antrag von TPAO auf Bewilligung von Bohrungen in einer Region nahe der Provinzen Siirt und Sirnak sowie der Mittelmeerprovinzen Adana und Mersin stattgegeben. TPAO hat in verschiedenen Regionen der Türkei insgesamt elf Lizenzen für Erkundungsbohrungen. Das Vertragsunternehmen hat Lizenzen für Erkundungsbohrungen, Produktion, Erschließung neuer Erdölfelder und Bohrleistungen. Im Rahmen der Lizenzvereinbarung AR/TPI/4582 führte es 2014 seine erste Offshore-Bohrung im Golf von Iskenderun durch.

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Großteil der Fahrten "sehr gut"
Test: Taxigewerbe ist besser als sein Ruf

München (nex) – Das deutsche Taxigewerbe ist besser als sein Ruf. Fahrgäste können in den meisten Fällen mit einer zuverlässigen, raschen und komfortablen Beförderung rechnen. Das ist das Ergebnis eines ADAC-Tests von 160 Taxifahrten in acht deutschen Großstädten. 146 dieser Testfahrten bekamen eine positive Wertung. Das Resultat spiegelt die Leistungsfähigkeit einer Branche wider, die durch neue digitale Geschäftsmodelle vor erheblichen Veränderungen steht: 105 Testfahrten schlossen mit der Note „sehr gut“ ab, 30 mit der Note „gut“ und elf mit „ausreichend“. Zehn Mal mussten die Experten zur Wertung „mangelhaft“ greifen, vier Mal sogar zu „sehr mangelhaft“ – und zwar zwei Mal in Düsseldorf und je ein Mal in Leipzig und München. „Taxifahren ist verlässlich“, so Alexander Möller, Geschäftsführer des ADAC e.V. „Wir haben bei diesem Test bewusst noch einmal die klassische Taxi-Welt betrachtet. Denn an vielen Stellen in Bund und Ländern wird über Veränderungen des Personenbeförderungsrechts nachgedacht. Wer aber in der Diskussion über veränderte Geschäftsmodelle auch über Anpassungen von Verbraucherschutz-Standards spricht, muss Qualifikation und Kompetenz der Fahrer, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge und transparente Informationen zu Preisen weiterhin gesetzlich garantieren.“ Deshalb wird der ADAC die Debatte um eine Veränderung des Personenbeförderungsrechts aktiv begleiten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen in Innenstädten weist der ADAC ferner darauf hin, dass derzeit rund 90 Prozent aller in Deutschland zugelassenen Taxen Diesel-Fahrzeuge sind. „Wir brauchen eine nationale Anstrengung für alternative Antriebstechnologien in der öffentlichen Beförderung. Das gilt insbesondere auch für das Taxi. Hier könnte der Bund zum Beispiel seine ambitionierten Ziele für mehr Elektromobilität zum Anlass für sinnvolle Förderprogramme nehmen“, so Möller. Mit der Initiative „Eco-Taxi“ in den Städten München, Frankfurt oder Nürnberg fördert der ADAC schon seit Jahren eine umweltschonendere Art der Beförderung. Insgesamt sind derzeit bundesweit 350 Taxen als sogenannte „Eco-Taxi“ zertifiziert. Die optimale Routenführung ist ein wesentliches Kriterium einer Taxifahrt. Unsicherheiten oder Umwege werden von Fahrgästen als besonders ärgerlich empfunden. Dies führte im ADAC-Test bei drei Fahrten zu einem „Mangelhaft“ in der Wertung dieser Kategorie, bei 14 sogar zu einem „Sehr Mangelhaft“. Die größten Umwege im Test leisteten sich zwei Fahrer in Düsseldorf und einer in München. In Leipzig verweigerte ein Fahrer die Beförderung auf der Kurzstrecke. Fast ein Viertel der Fahrer kannte das Ziel nicht auf Anhieb. Darüber hinaus wird die Möglichkeit, bargeldlos zu bezahlen, für den Kunden immer wichtiger. Dass im Test bei fast zwölf Prozent der getesteten Fahrten eine Zahlung mit EC- oder Kreditkarte abgelehnt wurde, wirkte sich ebenfalls negativ auf das Ergebnis aus. Die Tester waren in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart unterwegs. Dabei wurden jeweils untertags und nachts fünf verschiedene Strecken abgefahren, eine davon eine Kurzstrecke. Start- und Zielpunkt waren immer identisch. Die Experten prüften mehr als 50 Kriterien in den Kategorien Routentreue, Fahrer und Fahrzeug. Die per GPS aufgezeichnete Route wurde ebenso wie die Preise mit den Vorgaben der jeweiligen Taxizentralen oder Ordnungsämter abgeglichen.

Reisen
Anschlussflug verpasst: So bekommen Sie zumindest Entschädigung

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Potsdam (nex) – Fluggäste sollten ihre Rechte kennen und wissen, dass sie Entschädigung bekommen können, wenn der nächste Flieger ohne sie abhebt: Passagiere, die auf mehrteilige Flüge innerhalb der EU gebucht sind, haben oft Anspruch auf Entschädigung, wenn der erste Flug verspätet ist und sie deshalb den Anschlussflug verpassen. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht vor, dass die Entschädigung im Fall von verpassten Anschlussflügen nur fällig wird, wenn alle Flüge in einer Transaktion gebucht wurden. Eve Büchner, Gründerin und CEO von refund.me, weist darauf hin, dass kurze Umsteigzeiten immer ein Risiko darstellen und empfiehlt, die Flüge einer mehrteiligen Flugreise gemeinsam zu buchen. „Wenn die Reise in einer Transaktion gebucht werden, liegt es in der Verantwortung der Fluglinie sicherzustellen, dass die Passagiere ihre Anschlussflüge rechtzeitig erreichen. Hat der erste Flug Verspätung und Sie verpassen Ihren Anschlussflug, dann haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf Entschädigung“, sagt Eve Büchner. „Allerdings haben Sie kein Recht auf Entschädigung, von keiner der beiden Fluglinien, und es liegt in Ihrer eignen Verantwortung, Ihre Reise neu zu organisieren, wenn die Anschlussflüge einzeln gebucht werden.“ Wenn Fluggäste die Anschlussflüge aufgrund von Verspätungen der ersten Flüge verpassen, ist die Fluglinie verpflichtet, Alternativen zu organisieren und muss den Passagieren sogar Entschädigung zahlen, wenn sie Ihr Reiseziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreichen. Selbst wenn Einzelbuchungen zunächst etwas kostengünstiger sind, lohnt sich der Ärger nicht, wenn etwas schiefgeht und Sie auf dem Rollfeld stehen und Ihrem Flieger hinterherwinken. Die geltende Verordnung EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt die Rechte der Fluggäste, die von Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen betroffen sind. Die Verordnung berücksichtigt die Verspätung am Zielort und damit auch eine kurze Verspätung eines Zubringerflugs, die das Erreichen des Anschlussfluges verhindert. Passagiere können bis zu EUR 600 Entschädigung von der Airline fordern. Das trifft auf die geplante Partnerschaft zwischen Ryanair und Norwegian zu. Der irische Billigfluganbieter plant ab Mitte 2017 Anschlussflüge auf Norwegian anzubieten. Eine weitere neue Partnerschaft zwischen Cathay Pacific Airways und der Lufthansa Group ermöglicht Fluggästen mit nur einer Buchung aus Frankfurt, München, Wien und Zürich in Hongkong auf Cathay Pacific umzusteigen. In beiden Fällen wären Ryanair und Lufthansa für verpasste Anschlussflüge verantwortlich.

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Türkei Antalya: Erstes Touristen-U-Boot startklar

Antalya ist nun um eine Attraktion reicher. Touristen können dort mit einem U-Boot Ausflüge machen.. „Nemo“ ist seit April im Einsatz.

https://www.nachrichtenxpres.com/2016/02/antalya-erstes-touristen-u-boot-startklar/

Umwelt
Grüne NRW-Minister fordern von RWE Stopp des Tagebaus Hambach

Düsseldorf (nex) – Die Spitzen der NRW-Grünen fordern RWE auf, sich am ostdeutschen Versorger LEAG ein Beispiel zu nehmen und schneller aus der Braunkohle auszusteigen. „Die LEAG hat entschieden, in der Lausitz in erheblichem Umfang auf Tagebauflächen zu verzichten. Wir bedauern, dass es von RWE keinerlei derartigen Signale gibt“, zitiert die „Rheinische Post“ aus einem ihr vorliegenden Brief, den Umweltminister Johannes Remmel und Bildungsministerin Sylvia Löhrmann an RWE-Chef Rolf Martin Schmitz geschrieben haben. „Es ist längst klar, dass die im Rheinischen Revier vorgesehenen Abbaumengen niemals in vollem Umfang in Anspruch genommen werden können. Deshalb erwarten wir jetzt ein klares Signal, dass RWE sich den Realitäten stellt“, schreiben die Grünen und verweisen auf den Klimaschutz. Konkret fordern sie den „Verzicht auf den Abbau im Tagebau Hambach südlich der alten A4 inklusive Erhalt der Reste des Hambacher Waldes“ sowie den Stopp aller Planungen für das neue Braunkohle-Kraftwerk („BoAplus“) in Bergheim-Niederaußem. RWE sagte der Redaktion: „Die Grünen versuchen, Wahlkampf auf dem Rücken der Beschäftigten im rheinischen Revier zu machen. Das ist umso bedauerlicher, als die Landesregierung mit der Leitentscheidung doch gerade erst die Abbaugrenzen der Tagebaue Hambach und Inden bestätigt hat.“ Weiter sagte der RWE-Sprecher: „Wir wollen uns die Option, ein neues Kraftwerk zu bauen, offen halten. Aber wir werden er nur bauen, wenn es sich wirtschaftlich rechnet.“

Erdogan-Kritik
„Anti-Erdogan-Komitee“ verbietet Kopftuchträgerin Fahrt in Porsche durch Stadt

Luzern (nex) – Eine Schweiz-Türkin fährt jeden Tag mit ihrem Porsche durch Sempach LU zur Arbeit. Nun hat ihr ein «Anti-Erdogan-Komitee» wegen ihres Kopftuchs ein Fahrverbot auferlegt. Eine 32-jährige Schweiz-Türkin, die in Sempach LU wohnhaft ist, hat am Montag per Post ein sonderbares Schreiben von Unbekannten erhalten, die sich das «Anti-Erdogan-Komitee» nennen. Darin heißt es: „Wir vom Anti-Erdogan-Komitee auferlegen Ihnen ein sofortiges Verbot, mit Ihrem schwarzen Porsche durch das Städtli Sempach zu fahren, wenn Sie dabei weiterhin ein Kopftuch tragen.“ Das berichtet die Schweizer Zeitung „20 Minuten“. Wer hinter dem Schreiben stecke, sei unklar. Zum Schluss wird der Frau geraten: „Wenn Sie weiterhin mit Ihrem schönen Porsche durch unser Städtchen Sempach fahren wollen, dann legen Sie bitte das Kopftuch ab.“
(Foto: Screenshot/20min.ch)
Wie 20 Minuten weiter berichtet, habe auch die türkischstämmige Schweizerin keine Ahnung, wer hinter dem „primitiven Schreiben“ stecken könnte. Der Brief sei aber in Sempach gestempelt worden. Auch wenn sie keine Angst vor den Verfassern habe und weiterhin ihr Kopftuch tragen werde, plane sie, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten. Ein Satz im Brief störe sie besonders: „Wir haben nun erfahren, dass Sie als kopftuchtragende, gebürtige Türkin eine glühende Verehrerin von Erdogan sind.“ „Meine politische Einstellung geht niemanden etwas an. Der Satz ist nur zusammengedichtet. Sowieso habe ich nie öffentlich über dieses Thema diskutiert“, so die Architektin gegenüber 20 Minuten. Sie sei sich sicher, dass es nicht wirklich um Erdogan gehe. Ihrer Meinung nach stecke Rassismus dahinter, nichts anderes. Sie mache nichts, außer täglich durch Sempach zu fahren. „Anscheinend ist es aber bereits ein Problem, wenn man ein Kopftuch trägt und ein etwas spezielleres Auto fährt“, so die 32-Jährige gegenüber 20 Minuten weiter. Auch werde sie nicht unterdrückt oder ähnliches. Sie sei nicht verheiratet und lebe allein. „Wer sollte mich unterdrücken“, fragt sie verwundert. Ob der Brief strafrechtlich relevant ist, sei laut 20 Minuten unklar. Dazu bedürfe es weiterer Informationen, wie Felix Bommer, Strafrechtsprofessor an der Universität Luzern, gegenüber 20 Minuten erklärt. Der Brief habe zwar einen drohenden Unterton, doch er beinhalte keine konkrete Drohung.

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Berlin
CDU-Innenexperten erneuern Vorstoß für ein Islamgesetz im Wahlprogramm

Düsseldorf (nex) – Gegen massiven Widerstand bei SPD und Grünen und auch in der eigenen Partei haben Innenexperten der CDU die Forderung nach einem Islamgesetz im CDU-Wahlprogramm erneuert. „Wegen der nicht zu leugnenden radikalen Tendenzen in Teilen des Islams erwarten die Menschen zu Recht, dass die Union im Wahlprogramm deutlich macht, wo im Bund und in den Ländern Bedarf ist für klare und konsequente staatliche Regelungen im Verhältnis zum Islam“, sagte Innen-Staatssekretär und NRW-Landesgruppenchef Günter Krings der „Rheinischen Post“. Es gehe dabei unter anderem um die „volle Transparenz der ausländischen Finanzquellen deutscher Moscheen“ und um den „prinzipiellen Vorrang des deutschen Familienrechts“. Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), stellte sich ebenfalls hinter einen entsprechenden Vorstoß der Präsidiumsmitglieder Jens Spahn und Julia Klöckner. Anders als mit den christlichen Kirchen gebe es keine verbindlichen Regeln für den Islam in Deutschland. Darauf dürfe insbesondere bei Konfliktthemen aber nicht verzichtet werden. Bund und Länder müssten gesetzliche Regeln nutzen, damit sich die Religionsgemeinschaft widerspruchsfrei in die Verfassungsordnung einfüge. „Die Vielehe darf es bei uns auch mit dem Segen eines Imams nicht geben“, sagte Heveling.

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