TU München
Autonomes Fahren: Erster Level-4-TÜV-Test in Berlin

Meilenstein für autonomes Fahren: Das Forschungsfahrzeug EDGAR absolviert die erste Level-4-Prüffahrt im Berliner Stadtverkehr unter Realbedingungen.

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Berin – Erstmals wurde eine Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge unter realen Verkehrsbedingungen erprobt. Das Forschungsfahrzeug EDGAR der TU München absolvierte die Fahrt durch Berlin sicher und zuverlässig. Für TÜV-Verband Präsident Dr. Dirk Stenkamp und Verkehrssenatorin Ute Bonde ist die Überprüfung der Realfahrt ein wichtiger Meilenstein.

Autonomes Fahren erreicht einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg in den Regelbetrieb: Erstmals absolvierte ein Fahrzeug eine Prüfungsfahrt unter Level-4-Bedingungen im Berliner Stadtverkehr. Das Forschungsfahrzeug EDGAR der Technischen Universität München fuhr autonom vom Bundesministerium für Verkehr bis zum Berliner Radialsystem.

TÜV-Prüferteams testeten dabei erstmals eine neue Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge. Die Ergebnisse der sogenannten Realfahrt stellten Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands, und Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin, heute im Rahmen der Mobilitätskonferenz TÜV MobiCon vor.

„Die Berliner Realfahrt zeigt, dass autonomes Fahren auch im komplexen Stadtverkehr technisch möglich ist“, sagte Dr. Dirk Stenkamp, Präsident des TÜV-Verbands. „Gleichzeitig wird deutlich: Sicherheit autonomer Mobilität entscheidet sich nicht allein an der Fahrzeugtechnik, sondern daran, wie zuverlässig ein Fahrzeug seine Umgebung erkennt, Verkehrssituationen interpretiert und auf unterschiedliche Straßen- und Verkehrsbedingungen reagiert. Genau das können solche Realfahrten überprüfen.“

„Deutschland hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Weichenstellung vorgenommen“, sagt Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin.

„Mit dem Gesetz zum autonomen Fahren haben wir als eines der ersten Länder weltweit einen rechtlichen Rahmen für Fahrzeuge der Automatisierungsstufe 4 geschaffen. Fahrzeuge, die innerhalb definierter Betriebsbereiche vollständig ohne menschliche Steuerung fahren können, sind kein Zukunftsszenario mehr. Sie sind Realität, die wir heute regulieren. Das Pilotprojekt EDGAR, das den Rahmen für diese Konferenz bildet, ist ein lebendiger Beweis dafür: Hier wird erprobt, wie eine Betriebsbereichsgenehmigung für autonome Fahrzeuge im realen Verkehr erlangt werden kann. Das benötigen wir, um in die dringend erforderliche Skalierung gehen zu können.“

Bereichsgenehmigung: Fahrzeugkompetenz unter realen Einsatzbedingungen

Die Genehmigung von Level-4-Fahrzeugen erfolgt in Deutschland in zwei Schritten. Zunächst wird das Fahrzeug technisch geprüft und typgenehmigt. Anschließend muss der konkrete Betriebsbereich behördlich genehmigt werden.

Hierzu bewerten unabhängige Sachverständige unter anderem im Rahmen von Realfahrten, wie das Fahrzeug komplexe Fahraufgaben bewältigt und auf reale Verkehrssituationen reagiert. „Autonome Fahrzeuge müssen nicht nur Verkehrsregeln beherrschen, sondern auch die Besonderheiten ihres jeweiligen Einsatzgebiets verstehen“, sagte Stenkamp.

„Ampelschaltungen, Lichtsignale oder Verkehrsführungen können von Stadt zu Stadt variieren. Systeme müssen deshalb für ihren konkreten Einsatzbereich geprüft und bewertet werden.“ Realfahrten schaffen die Grundlage für einen sicheren Level-4-Regelbetrieb und liefern wichtige Erkenntnisse für die Weiterentwicklung autonomer Systeme.

Berliner Realfahrt testet Prüfmethodik für autonome Fahrzeuge

Die Berliner Realfahrt war die erste Prüfungsfahrt eines Fahrzeugs unter Level-4-Bedingungen in Deutschland. Sie diente nicht der Zulassung des Forschungsfahrzeugs EDGAR, sondern der Erprobung und Weiterentwicklung einer unabhängigen Prüfmethodik für autonome Mobilität.

Das Fahrzeug absolvierte die Strecke durch Berlin dreimal. Drei TÜV-Prüferteams begleiteten die Fahrten und bewerteten das Fahrverhalten unabhängig voneinander auf Grundlage einer neu entwickelten Methodik. Die dabei betrachteten Fahraufgaben basieren auf dem Begutachtungsleitfaden, der im Verkehrsblatt veröffentlicht wurde.

Die vorläufigen Ergebnisse fallen positiv aus: Die Realfahrt bestätigte die Praxistauglichkeit des entwickelten Prüfkonzepts. Die eingesetzte Messtechnik erwies sich als praxiserprobt und mit vertretbarem Aufwand in Prüfungen integrierbar. Die gewonnenen Erkenntnisse bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung objektiver und harmonisierter Bewertungskriterien für autonome Fahrzeuge.

Damit wurde ein wichtiger Baustein für den sicheren Markthochlauf autonomer Fahrzeuge geschaffen. Das Forschungsfahrzeug EDGAR bewältigte den Berliner Stadtverkehr innerhalb des geprüften Betriebsbereichs dabei sicher und zuverlässig. Für eine reguläre Level-4-Betriebsgenehmigung fehlen dem Fahrzeug jedoch zentrale Voraussetzungen, insbesondere eine Technische Aufsicht, die das Fahrzeug im Bedarfsfall überwachen und eingreifen kann.

Autonomes Fahren braucht klare Regeln für KI und Fahrzeugdaten

Die Erkenntnisse der Realfahrt zeigen zugleich, dass die sichere Einführung autonomer Mobilität nicht allein eine technische Herausforderung ist. Notwendig sind auch klare regulatorische Rahmenbedingungen für Prüfung, Überwachung und Genehmigung autonomer Systeme.

Voraussetzung für die unabhängige Prüfung autonomer Fahrzeuge ist ein umfassender Zugang zu sicherheitsrelevanten Fahrzeugdaten. Prüfstellen und Behörden müssen diskriminierungsfreien Zugriff auf die Daten autonomer Fahrzeuge erhalten, um Systeme wirksam bewerten, überwachen und im Betrieb kontrollieren zu können. Der TÜV-Verband fordert deshalb standardisierte und interoperable Schnittstellen sowie verbindliche europäische Regelungen.

Darüber hinaus setzt sich der TÜV-Verband für einen europaweit harmonisierten Rechtsrahmen für autonome Fahrzeuge und lernende KI-Systeme ein. KI in sicherheitsrelevanten Systemen muss verpflichtend geprüft und zertifiziert werden – sowohl im Rahmen der Typgenehmigung als auch während des laufenden Fahrzeugbetriebs. Ergänzend fordert der TÜV-Verband die Einführung einer digitalen Fahrzeugakte, in der Softwarestände, sicherheitsrelevante Updates und Prüfdaten über den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs dokumentiert werden.

„Deutschland hat das Know-how, die Forschungskompetenz und den regulatorischen Rahmen, um beim autonomen Fahren international eine führende Rolle einzunehmen“, sagte Stenkamp.

„Jetzt liegt es an Herstellern und Haltern, die nächsten Schritte zu gehen, Fahrzeuge für den Regelbetrieb anzumelden und autonomes Fahren in die Praxis zu bringen.“ Gerade weil autonome Fahrzeugtechnologien international entwickelt und skaliert werden, braucht Europa eigene Prüfkompetenz, transparente Datenzugänge und einheitliche Anforderungen an KI, Updates und Betriebssicherheit.

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