DSGVO
Datenspeicherung: EuGD startet Klagewelle gegen die SCHUFA

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am vergangenen Donnerstag in zwei wegweisenden Urteilen das Scoring-System der SCHUFA und deren bisherige Datenspeicherungs­praxis mit Blick auf Privatinsolvenzen mit strikten Vorgaben weitestgehend unterbunden.

Teilen

Müncher – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am vergangenen Donnerstag in zwei wegweisenden Urteilen das Scoring-System der SCHUFA und deren bisherige Datenspeicherungs­praxis mit Blick auf Privatinsolvenzen mit strikten Vorgaben weitestgehend unterbunden.

Betroffene Verbraucher, die auf­grund des SCHUFA Scorings bspw. bei der Vergabe von Krediten oder dem Abschluss von Mobilfunkverträgen diskri­miniert wurden oder deren Restschuldbefreiung von der SCHUFA gespeichert wird, können jetzt mit Unterstützung der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz mbH (EuGD) klagen.

Im ersten der beiden Urteile hat der EuGH entschieden, dass das Scoring bzw. Profiling der SCHUFA gegen die Europäische Daten­schutzgrund­verordnung (DSGVO) verstößt, wenn SCHUFA-Kunden – etwa Banken oder Energieversorger – ihm eine maßgeb­liche Rolle beimessen und allein auf Basis von automatisiert verarbeiteten Daten und ohne menschliches Zutun beispielsweise über die Kreditvergabe an Verbraucher:innen entscheiden.

Im zweiten Vorlageverfahren entschied der EuGH, dass die lange Zeit gängige Praxis der SCHUFA, Informationen zu Restschuld­befreiun­gen von Privatpersonen drei Jahre lang zu speichern, unzulässig sei. Die Entscheidung über die grundsätzliche Zulässigkeit der Speiche­rung dieser Daten durch eine kommerzielle Auskunftei wie die SCHUFA verwies der EuGH zur Entscheidung an das Verwaltungs­gericht Wiesbaden zurück, wo Klage dagegen eingereicht worden war.

„Schonfrist vorbei“: EuGD startet Klagewelle gegen die SCHUFAMit den beiden Urteilen im Rücken startet EuGD jetzt eine Klagewelle gegen die SCHUFA. Das Legal-Tech unterstützt Verbraucher:innen bei der Geltendmachung von Schadenersatz (materiell und immateriell) im Falle von Datenschutzverstößen und hat bereits eine erste Klage eines betroffenen Verbrauchers gegen die SCHUFA beim Landgericht Wiesbaden eingereicht.

Die Klage zielt auf die Unterlassung rechtswidrigen Scorings und rechtswidriger Datenverarbeitung, die vollständige Auskunft über die zum Verbraucher gespeicherten Daten, die Information aller Vertragspartner der SCHUFA über mangelnde Verkehrsfähigkeit der Scores und auf Schadenersatz wegen Datenschutzverstößen.

Peter Hense, Datenschutzrechtsexperte und Partner bei der Kanzlei Spirit Legal sowie von EuGD beauftragter Klägervertreter, erklärt:

„Die Schonfrist für die SCHUFA ist vorbei. Der EuGH zieht einen Schlussstrich unter ein seit Jahren rechtswidriges Geschäftsmodell. In Europa besteht kein Recht darauf, Bürgerinnen und Bürger massenweise automatisiert und ohne triftigen Grund hin auf politische oder wirtschaftliche Zuverlässigkeit hin zu bewerten und zu profilieren und solche willkürlichen Werte zu kommerzialisieren. Der Mensch darf nicht der Maschine unterworfen werden. Wir sind nicht China, wir haben Grundrechte. Ein weiteres, seit Jahren bestehendes Problem der SCHUFA ist die häufig fehlerhafte Datenbasis. Diese Mängel in der Datenqualität unterminieren zusätzlich die Zuverlässigkeit der bereits per se zweifelhaften SCHUFA-Scores. Diese rechtswidrigen SCHUFA-Scores haben ihre toxische Wirkung entfaltet, indem sie von verschiedenen Unternehmen – von Banken über Versicherungen bis hin zu E-Commerce-Unternehmen – als verlässliche Indikatoren angesehen wurden. Eine Annahme, die sich nun als falsch herausstellt.

Die SCHUFA steht zudem vor der anspruchsvollen Aufgabe, ihre Datenbasis gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bereinigen. Hinzu kommt, dass sie bislang fehlende Erklärungen zur sogenannten ‚Logik‘ des SCHUFA-Scores nachzuliefern hat.Gleichzeitig muss sie sich gegen Vorwürfe verteidigen, dass ihre rechtswidrigen Scores über lange Zeiträume wirtschaftliche Fehlentscheidungen verursacht haben. Diese umfassen unter anderem die unberechtigte Verweigerung von Vertragsabschlüssen und die Festsetzung willkürlich höherer Zinssätze für Kredite.“

Und Thomas Bindl, Gründer und Geschäftsführer EuGD, fasst zusammen: „Die Auswirkungen der exzessiven Datensammlung und Auswertung durch die SCHUFA betreffen fast alle und wurden endlich eingeschränkt. Es liegt jetzt an den Verbrauchern, ihre Rechte geltend zu machen. Der Klageauftakt durch EuGD ist gemacht, jetzt muss jeder Einzelne handeln.“

Auch interessant

Riskierte Israel bewusst eine militärische Eskalation mit der Türkei?

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel Der israelische Luftangriff auf den syrischen Stützpunkt Abu al-Duhur war offenbar weit mehr als ein gewöhnlicher Schlag gegen syrische Infrastruktur....

Vorsorge, Facharzt, Krankenhaus: Worauf es bei einer guten Krankenversicherung ankommt

Eine Krankenversicherung soll im Ernstfall eine möglichst gute medizinische Versorgung ermöglichen. Trotzdem konzentriert sich der Vergleich verschiedener Tarife häufig zunächst auf den monatlichen Beitrag.   Dabei...

Rente mit 63 vor dem Aus: Was Deutsche jetzt planen müssen

Karl Lauterbach warnt. Die Rentenkommission empfiehlt. Und die AfD-Fraktion feiert einen Vorschlag, den sie selbst seit Jahren fordert. Drei völlig unterschiedliche Player, ein gemeinsamer...

CBD Produkte im Überblick: Moderne Hanf-Extrakte und bewährte natürliche Alternativen

Der Markt rund um Cannabidiol ist in den vergangenen Jahren enorm gewachsen – von klassischen Ölen bis hin zu CBD Zigaretten als Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten...

Susanne Mattner: Parallelen zwischen AfD und NSDAP

Ein Gastkommentar von Susanne Mattner Ich habe mir gestern den Film „Nürnberg“ (2026) angeschaut. Und dieser Film bedrückt mich auf zwei ganz unterschiedliche Arten. Zum einen...

Headlines

Riskierte Israel bewusst eine militärische Eskalation mit der Türkei?

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel Der israelische Luftangriff auf den syrischen Stützpunkt Abu al-Duhur war offenbar weit mehr als ein...

Michael Thomas: „Parallelen zwischen Israel und Deutschland unter Hitler“

Ein Gastkommentar von Michael Thomas Der jüngste Ausfall vom israelischen „Sicherheitsminister“ Itamar Ben-Gvir beschreibt den Zustand Israels genauer und zeigt,...

Papst Leo XIV. verurteilt erneut Siedlergewalt

Vatikan - Der internationale Druck auf die israelische Siedlungspolitik und die ausufernde Gewalt extremistischer Siedler im besetzten Westjordanland erreicht...

Mattner: „Auch israelische Siedler können Terroristen sein“

Ein Gastkommentar von Susanne Mattner Ich bin ehrlich gesagt äußerst erstaunt – und zwar positiv –, dass die Frankfurter Rundschau...

Meinung

Thomas: „Antike Heimat-Ansprüche Israels sind rechtlich unwirksam“

Ein Gastkommentar von Michael Thomas  Es ist höchste Zeit, Tacheles zu reden. Denn eines ist in all den zurückliegenden Jahren, nachdem der Teilungsplan 1947 zur...

Riskierte Israel bewusst eine militärische Eskalation mit der Türkei?

Ein Gastkommentar von Nabi Yücel Der israelische Luftangriff auf den syrischen Stützpunkt Abu al-Duhur war offenbar weit mehr als ein gewöhnlicher Schlag gegen syrische Infrastruktur....

The Economist: Erdoğan, Müslüman dünyasının en popüler politikacısı

Londra - Neredeyse iki milyar insandan oluşan devasa ve çeşitlilik arz eden bir topluluk olan küresel Müslüman topluluğu Umma/Ümmet içinde, birleştirici bir temsilci arayışı...

Wall Street Journal: Türkiye’nin durdurulması gerekiyor

Konuk Yazar: Özgür Çelik Bradley Martin tarafından kaleme alınan ve 4 Mart 2026 tarihinde Wall Street Journal'da yayımlanan "Türkiye'yi Dizginlemek İçin Acil Bir İhtiyaç" (An...

Geleceğin Cumhurbaşkanı: Hakan Fidan

Polat Karaburan Recep Tayyip Erdoğan, yarım asrı aşkın bir süredir Türkiye’nin siyasi hayatına yön veriyor. 1976 yılında merhum Necmettin Erbakan’ın siyasi hareketinde filizlenen bu yolculuk,...