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OASIS Antragsverfahren startet im August 2021

Auch wenn der Start kurzfristig verschoben wurde, tritt im August 2021 das bundesweite Spielersperrsystem OASIS in Kraft. Das Antragsverfahren soll am 2. August starten. Vor diesem Datum ist es nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

(Symbolfoto: pixabay)
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Auch wenn der Start kurzfristig verschoben wurde, tritt im August 2021 das bundesweite Spielersperrsystem OASIS in Kraft. Das Antragsverfahren soll am 2. August starten. Vor diesem Datum ist es nicht möglich, einen Antrag zu stellen.

Start des Antragsverfahrens in Aussicht

Das Antragsverfahren wurde vom RP Darmstadt vorerst noch einmal umgestellt, deshalb haben sich kurzfristige Verzögerungen ergeben. Nun steht es aber fest, dass ab dem 2. August des Jahres das online Formular zur Verfügung steht. Wenn sich ein Veranstalter der OASIS anschließt und eine Betriebsstätte hinzufügen möchte, kann er sich an dieser Stelle registrieren. Automatisch geht unter Angabe der Vertragsnummer eine Bestätigung für die Registrierung heraus.

Was ist die zentrale Sperrdatei? Diese wurde zum Schutz der Spieler eingeführt. Sie umfasst alle Spielformen für die ein Spieler gesperrt werden kann. Dazu gehören unter anderem Casinos, Sportwetten und Spielautomaten.

Individuelle Produkte im Rahmensystem passend

Wer die Vorzüge des Sperrsystems für seinen Betrieb nutzen möchte, muss ein paar marginale Voraussetzungen erfüllen. Zunächst einmal braucht der oder diejenige eine stabile Internetleitung. Pro Abfrage gehen geringe Datenmengen auf die Reise. Jeder Unternehmer bekommt ein individuelles Angebot für die gesetzlichen Produkte, die in die Rahmenbedingungen passen. In Rheinland-Pfalz und in Hessen gibt es bereits ein Sperrsystem, das mit diversen Produktlösungen am Markt vielfach erprobt wurde.

Die Landesverwaltung arbeitet zum jetzigen Zeitpunkt an der Entwicklung eines Sperrsystems für das jeweilige Bundesland. Deshalb ist die Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt außerhalb von Hessen und Rheinland-Pfalz noch nicht möglich. Ist die Verwaltung mit der Entwicklung fertig, soll die Bearbeitung ungefähr sechs Wochen in Anspruch nehmen. Anfangs rechnet man mit einem höheren Antragsvolumen, später sollten sich die Bearbeitungszeiten nach unten korrigieren.

Was steckt hinter dem Sperrsystem?

Seit dem 1. Juli 2021 gilt der neue Glücksspielstaatsvertrag. Genau dieser Zeitpunkt war auch der Start für das überarbeitete Spielersperrsystem. Es funktioniert Spielform übergreifend. Alle legalen Spielangebote verpflichten sich zu der Teilnahme an dem Sperrsystem. Erfasst werden Spielhallen, Bars und Gaststätten mit Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Außerdem können sich Anbieter für gewerbliche Geldspiele, Lotterien und Sportwetten diesem Sperrsystem anschließen.

Gleiches gilt für online Casinos und gewerbliche Spielvermittler sowie Buchmacher und die Betreiber von digitalen Spielbanken. Auf die Vermittler und Veranstalter von Glücksspielen kommt die Pflicht zu, erst einmal alle Spieler über das Ausweisdokument zu identifizieren. In diesem Verfahren wird der Spieler mit der Sperrdatei abgeglichen. Zu den zulässigen Daten, die zu erheben sind, gehören unter anderem der Name, die Adresse und das Geburtsdatum. Weitere Details in Paragraph 23 Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrag seit 2021 zu entnehmen.

Wie funktionieren die Spielsperren?

In diesem Zusammenhang sind Selbstsperren und Fremdsperren möglich. Bei einer Selbstsperre werden Personen gesperrt, die dies selbst bei dem Vermittler der Glücksspiele oder dem Veranstalter sowie bei dem Betreiber des Portals beantragt haben. Durch die Fremdsperre tragen die Betreiber Sorge, dass die zuständige Behörde die Personen sperrt. Diese Sperrung beruht auf der Wahrnehmung und der Meldung Dritter. Das ist immer dann der Fall, wenn zum Beispiel Algorithmus auf solch einem Portal Spielsucht gefährdetes Verhalten feststellt. Eine Sperre dauert mindestens ein Jahr. Bei einer Selbstsperre beläuft sich die Mindestdauer auf drei Monate. Diese darf nicht unterschritten werden. Die gesperrte Person stellt einen Antrag, um ihre Sperre wieder aufzuheben.