Völkermord-Resolution
Kommentar: Armenische Lobby übt Druck aus

2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Resolution zur Zwangsumsiedlung der Armenier während des Ersten Weltkriegs. Das Parlament stufte die Geschehnisse während des Krieges als „Völkermord“ ein, obwohl es nicht die Aufgabe von Abgeordneten oder Politikern sein kann, über historische Ereignisse ein Urteil zu fällen.

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Ein Gastbeitrag Von Kemal Bölge

2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag eine Resolution zur Zwangsumsiedlung der Armenier während des Ersten Weltkriegs. Das Parlament stufte die Geschehnisse während des Krieges als „Völkermord“ ein, obwohl es nicht die Aufgabe von Abgeordneten oder Politikern sein kann, über historische Ereignisse ein Urteil zu fällen.

Die geschichtliche Aufarbeitung von historischen Ereignissen ist die Aufgabe von Historikern und sollte diesen überlassen werden. Der Parlamentsbeschluss erfolgte in einer Atmosphäre von politischen Spannungen zwischen der Türkei und Deutschland als auch der EU.

Bundestagsbeschluss ist Paradebeispiel für die Politisierung von Geschichte

In diesem Zusammenhang stellt der Bundestagsbeschluss ein Paradebeispiel für die Politisierung von Geschichte dar. Hierzu schreibt der US-amerikanische Politikwissenschaftler und Historiker Brendon J. Cannon in seinem Buch Konstruiert, Instrumentalisiert und Politisiert – Geschichte im Fadenkreuz der Armenischen Lobby:

„Diese Anerkennung kam nicht durch gründliche historische Untersuchungen oder die Entdeckung von Archiv-Dokumenten, die das Verbrechen bewiesen haben, zustande, sondern durch eine intensive Mobilisierungskampagne der armenischen Diaspora und ihrer akademischen und politischen Verbündeten.“

Seit Jahrzehnten versucht die weltweit agierende armenische Diaspora auf Parlamente und Regierungen dahingehend Druck auszuüben, um eine Anerkennung der Zwangsumsiedlung als „Genozid“ zu erreichen.

Wie Cannon bemerkt, basieren die armenischen Behauptungen nicht auf historischen Untersuchungen oder der Entdeckung von Dokumenten aus den Archiven, sondern beruhen auf Berichten vom Hörensagen. Es existieren mehr als 26.000 Publikationen, die das armenische Narrativ in den Vordergrund stellen und die Armenier als „Opfer“ titulieren. Der europäische Kontinent und hat zwei große Weltkriege hinter sich. Staaten wie Großbritannien, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Niederlande oder Deutschland hatten Kolonien auf der ganzen Welt. Das ist unter anderem ein Grund, warum Diaspora-Armenier nicht vor ein internationales Strafgericht ziehen, denn vor Gericht müssen Beweise vorgelegt und überprüft werden.

UN-Genozid-Konvention ist auf die Zwangsumsiedlung der Armenier nicht anwendbar

Artikel II der Völkermordkonvention der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1948 bezeichnet Völkermord als eine Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Mit anderen Worten für einen Genozid, der juristisch anerkannt wird, muss eine Absicht des Täters bestanden haben, um eine ethnische Gruppe vollständig auszulöschen. Die Taten müssen nach 1951, nach Inkrafttreten der Genozid-Konvention, erfolgt sein. In Bezug auf die Zwangsumsiedlung der Armenier von 1915 trifft das nicht zu.

Armenische Lobbyorganisationen vermischen nach Meinung des US-amerikanischen Politikwissenschaftlers Michael M. Gunter den international juristischen Rechtsbegriff mit der eigenen populären nicht-juristischen Definition und unterlaufen damit die juristische Definition. Die populäre Definition der armenischen Diaspora setzt den international juristischen Begriff des Genozids mit jeder Massentötung gleich, die vor 1951 oder danach verübt wurde. Diese unseriöse Vorgehensweise führt zu Irritationen, weil viele Menschen nicht genau wissen, was mit dem Begriff Genozid eigentlich gemeint ist.

Armenische Milizen verübten groß angelegte Massaker an der türkischen Bevölkerung

Seit Jahrzehnten betreiben armenische Lobbyorganisationen eine politische Kampagne und setzen dabei Parlamente in Europa und Nordamerika unter Druck, um die Umsiedlung der armenischen Bevölkerung aus den Frontgebieten in Ostanatolien als „Genozid“ anerkennen zu lassen. Zahlreiche Parlamente haben Resolutionen verabschiedet, in dem die Ereignisse während der Umsiedlung 1915-1917 als „Genozid“ eingestuft wird.

Dabei werden die groß angelegten Massaker der armenischen Milizen an der türkisch-muslimischen Zivilbevölkerung in Ostanatolien verschwiegen. Um das Ziel eines großarmenischen Staates zu verwirklichen, begingen armenische Milizen im Osten Anatoliens Kriegsverbrechen an Alten, Frauen und Kindern. Bei groß angelegten Massakern armenischer Einheiten wurden dabei über 500.000 Türken getötet.


Dieser Gastbeitrag gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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– NEX24 Interview –
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Zu Yves Bénard: “Um der Gerechtigkeit willen” lautet das Credo des franzöischen Historikers, der sich durch seinen kritischen Geist und mit einer gehörigen Portion Neugier ausgestattet in die historischen Archive verschiedener Staaten begab. Herausgekommen ist ein hoch interessantes Buch, das exemplarisch ist für eine sachliche Darstellung der Ereignisse.

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