Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Donnerstag den „Berliner Mietendeckel“ für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt.
Das Landesgesetz sei nichtig, da der Bund das Mietpreisrecht geregelt habe. Nun drohen Nachzahlungen für viele Mieterinnen und Mieter.
Dazu erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kai Wegner:
„Die Entscheidung aus Karlsruhe ist eine empfindliche Niederlage für den Berliner Senat. Er hat die Mieterinnen und Mieter in Berlin mit einem falschen Mietendeckel-Versprechen getäuscht. Der Schaden ist groß. Nun steht einmal mehr fest: Ideologie löst keine Probleme – auch nicht am Wohnungsmarkt. Auf Dauer kann nur ein ausreichendes Wohnungsangebot bezahlbare Mieten sichern. Mit der massiven Ausweitung der Wohnungsbauförderung in dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung die richtigen Weichen gestellt. Nun ist es wichtig, nicht nachzulassen und den Wohnungsbau weiter voranzubringen. Hier sind auch die Länder in der Verantwortung.“
BUND und Paritätischer appellieren an Bundesregierung Mietpreise wirksam einzudämmen
„Heute ist ein schwarzer Tag für Mieter*innen in Berlin, die von zu hohen Mietzahlungen und Verdrängung bedroht sind und leider ein guter Tag für Mietenzocker. Es ist nun der Bund gefordert, die Länder zu ermächtigen oder selbst tätig zu werden, einen Mietendeckel auf den Weg zu bringen. Der Mietendeckel wird damit unweigerlich zu einem zentralen Wahlkampfthema. Für unser Gemeinwesen braucht es Möglichkeiten eines Mietendeckels und des Milieuschutz für Privatmieter, aber auch für soziale Einrichtungen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein herber Rückschlag für Mieterinnen und Mieter und die Umwelt. Das ewige Credo ‚Bauen, Bauen ,Bauen‘ löst die Wohnungsfrage nicht, sondern bedroht sogar die für die Menschen wertvolle Stadtnatur und damit die biologische Vielfalt. Es braucht stattdessen eine bundesweit geregelte Eindämmung der Mietpreise. Der BUND fordert zudem einen gemeinwohlorientierten Neustart in der Bodenpolitik, um Spekulationen zu verhindern und Stadtnatur zu schützen“, so der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.
Beide Verbände betonen, dass auch eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik kein Tabu bleiben dürfe. Boden sei Gemeingut und keine beliebige Ware, für das Gemeinwohl müsse der Markt begrenzt werden. Die Belange von Natur und Umwelt müssen bei Bebauungsplänen gestärkt werden und bei Bauprojekten ein Schwerpunkt auf dem sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau liegen. Dabei dürften soziale nicht gegen ökologische Interessen ausgespielt werden. Eine Förderung der Stadtnatur sei ebenso wichtig, um Folgen der Klimaerhitzung zu mildern, und Biodiversität und die Gesundheit zu fördern.
BUND und Paritätischer kündigen an, zur Bundestagswahl eine gemeinsame Agenda mit detaillierten Forderungen für eine sozial-ökologische Transformation vorzustellen.
Mögliche Folgen der Gerichtsentscheidung
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird es in den kommenden Monaten wahrscheinlich zu Nachholeffekten bei den Mieten von Bestandswohnungen kommen. Die Mieten dürften wieder deutlich anziehen, sodass sich die entstandene Lücke bei der Entwicklung von Neubau- und Bestandsmieten wieder etwas schließt. Hinzu kommt, dass nun möglicherweise Schattenmieten greifen, die Vermieter vorsorglich in den Mietvertrag geschrieben haben für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird. Viele Mieter stehen in diesem Fall vor erheblichen Mietanstiegen, was wahrscheinlich einige weitere Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird, berichtet immowelt.