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Corona-Krise: Bundeskanzlerin Angela Merkel muss in Quarantäne

Bundeskanzlerin Merkel begibt sich ab sofort in häusliche Quarantäne. Ein Arzt, der sie behandelt hatte, sei inzwischen positiv auf das Coronavirus getestet worden.

(Archivfoto: dts)
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Berlin – Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilte mit:

„Die Bundeskanzlerin wurde nach ihrem heutigen Presseauftritt davon unterrichtet, dass ein Arzt, der am Freitagnachmittag eine prophylaktische Pneumokokken-Impfung bei ihr vorgenommen hatte, mittlerweile positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Daraufhin hat die Bundeskanzlerin entschieden, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben. Sie wird sich in den nächsten Tagen regelmäßig testen lassen, weil ein Test jetzt noch nicht voll aussagekräftig wäre. Auch aus der häuslichen Quarantäne wird die Bundeskanzlerin ihren Dienstgeschäften nachgehen.“

Einigung auf umfassendes Kontaktverbot

Am Sonntag haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum zu untersagen. Auf Ausgangssperren wurde verzichtet, stattdessen einigten sich Bund und Länder auf ein umfangreiches Kontaktverbot.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist für die nächsten zwei Wochen „nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet“, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einer Pressekonferenz am Sonntag in Berlin mitteilte.

„Nach unserer Einschätzung ist nicht das Verlassen der Wohnung die Gefahr, sondern der enge, unmittelbare Kontakt“, so NRW-Ministerpäsident Armin Laschet nach einer Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Länder.

„Die Menschen haben nach wie vor die Möglichkeit, Spaziergänge oder Sport in der Natur zu machen, aber wir werden auch der Verantwortung gerecht, die Ausbreitung weiter zu verlangsamen und so wertvolle Zeit zur Versorgung von schwer kranken Personen zu gewinnen“, sagte Tobias Hans, CDU, Ministerpräsident des Saarlandes.

Bürgerinnen und Bürger sollen sozialen Kontakte so weit wie möglich reduzieren. In der Öffentlichkeit soll zudem ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Teilnahme an erforderlichen Terminen, Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiterhin möglich. Gastronomiebetriebe werden geschlossen, nur die Mitnahme von Speisen und Getränken ist gestattet.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben aber weiter möglich.