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Wann das Impressum Pflicht ist und warum soziale Netzwerke ebenso beachtet werden müssen

Das Thema Impressum ist wohl den meisten Menschen schon einmal begegnet, die eigene Präsenzen im Internet pflegen oder Geschäften im Web nachgehen. Dabei geht es darum, dass es stets einen Verantwortlichen gibt, der für die Inhalte in Haftung genommen werden kann

(Symbolfoto: pixa)
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Das Thema Impressum ist wohl den meisten Menschen schon einmal begegnet, die eigene Präsenzen im Internet pflegen oder Geschäften im Web nachgehen. Dabei geht es darum, dass es stets einen Verantwortlichen gibt, der für die Inhalte in Haftung genommen werden kann.

Darüber hinaus steigert es den Verbraucherschutz, da ein gut geführtes Impressum auch immer ein Hinweis darauf ist, dass eine reale Person hinter den Angeboten steht. Trotzdem scheuen sich viele Unternehmen vor dem Umgang mit dem Impressum auf der eigenen Webseite – sei es aus Unwissenheit oder weil sie befürchten, dass es zu Abmahnungen kommt.

Aber wann ist ein Impressum eigentlich Pflicht? Und stimmt es, dass man auch in den sozialen Netzwerken einen direkten Hinweis auf die Inhaber zur Verfügung stellen muss?

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Datenschutz, Impressum und Co: Beinahe jede Webseite braucht sie

Inzwischen wird mit dem Impressum nicht nur die klassische Unterseite verbunden, auf der man die Namen und Verantwortlichen hinter der Präsenz im Netz findet. Stattdessen wird es heute oft mit dem Datenschutz in Verbindung gebracht oder mit dem Disclaimer.

Tatsächlich haben sich die Regeln für die Betreiber von Webseiten in den letzten Jahren stark verändert und heute ist auf weit mehr Dinge zu achten, als einfach nur darauf, dass die eigenen Angaben im Impressum stimmen. Mit der DSGVO, die in der EU im Jahr 2018 beschlossen wurde, gibt es neue Standards für den Datenschutz auf Seiten.

Das bedeutet nicht nur, dass die Benutzer sich jederzeit Auskunft darüber erteilen lassen dürfen, welche Daten gespeichert werden. Die Webseite muss auch genau auflisten, welche Drittanbieter Cookies auf der eigenen Seite erstellen.

Bei der Frage, welche Seiten von diesen Richtlinien betroffen sind, gibt es eine einfache Antwort: alle. Sofern es sich nicht um einen rein persönlichen Blog ohne jede fremde Verlinkung oder nur für den Einsatz in der Familie handelt, ist man nur mit dem Impressum und mit einer Datenschutzerklärung auf der sicheren Seite.

Noch deutlicher ist die Pflicht bei Online Shops oder bei Seiten, die mit der Hilfe von Affiliate Marketing oder Werbung Einkünfte über die Seite im Internet erzielen. Wer hier die entsprechenden Unterseiten nicht zur Verfügung stellt, riskiert Abmahnungen mit einem nicht unerheblichen Streitwert.

Das Impressum und andere Seiten auf die richtige Art erstellen

Wer sich keinen teuren Anwalt für die Erstellung der rechtlichen Unterseiten suchen möchte, kann sich in der Regel auf Generatoren und Vorlagen aus dem Internet verlassen. Diese erfüllen den Standard und bieten eine einfache Möglichkeit, wie man auch eine eigene Impressum Website erstellen kann. Dafür müssen nur die eigenen Daten und Informationen eingefügt werden.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass man in der Datenschutzerklärung beispielsweise angibt, wenn Google Analytics auf dem eigenen Webserver eingesetzt wird. Mit der Hilfe dieser Vorlagen und mit ein wenig Arbeit in diesem Bereich hat man die Gewissheit, dass man gegen alle etwaigen rechtlichen Probleme mit er eigenen Homepage abgesichert ist. Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Präsenz im Internet ist das entscheidend. Und übrigens: Auch in den sozialen Netzwerken muss ein entsprechendes Impressum vorhanden sein.