Reisehinweis für die Türkei
Auswärtiges Amt: Es gibt keine Reisewarnung für die Türkei

Das Auswärtige Amt betonte am Montag, dass es sich bei dem Hinweis vom Sonntag nicht um eine Reisewarnung handele. 

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Berlin (nex) – Das Auswärtige Amt betonte am Montag, dass es sich bei dem Hinweis vom Sonntag nicht um eine Reisewarnung handele. „Es handelt sich nicht um eine Reisewarnung – diese wird nur ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Das Auswärtige Amt möchte niemanden davon abhalten, in der Türkei Urlaub zu machen“, so das Ministerium in einer Mitteilung am Montag. Das Auswärtige Amt hatte am Wochenende jedoch die Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei aktualisiert. Als Grund wurde die Nicht-Akkreditierung deutscher Journalisten genannt. Die Pressekarten ausländischer Korrespondenten laufen jedes Jahr Ende Dezember ab und müssen dann neu beantragt werden. „Dass einige deutsche und andere europäische Korrespondenten ihrer Arbeit in der Türkei nicht frei nachgehen können, ist für uns nicht akzeptabel. Nach den jüngsten Entwicklungen können wir nicht ausschließen, dass die türkische Regierung weitere Maßnahmen gegen Vertreter deutscher Medien ergreift. Wir werden die Hinweise weiter der Lage anpassen und ständig aktualisieren“, hieß es in der Mitteilung vom Sonntag. Es wurde zudem vor „willkürlichen Verhaftungen“ gewarnt. Das Auswärtige Amt verweist dabei auf Aussagen des türkischen Innenministers, dass Personen, die im Ausland an Versammlungen von in der Türkei verbotenen Organisationen teilgenommen haben, verhaftet werden könnten.

Süleyman Soylu hatte bei einer Veranstaltung in Ankara gedroht, Touristen aus Deutschland und Europa nach der Einreise in die Türkei verhaften zu lassen, wenn sie im Ausland an Kundgebungen für die Terrororganisation PKK teilgenommen haben. Diese wird in der Türkei als Terrororganisation eingestuft und ist auch in Deutschland verboten. Erst im Februar hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer zwei Vereinigungen verboten, die als Teilorganisationen der PKK gelten.

„Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicherzustellen“, sagte Seehofer in einer Mitteilung.

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