Verkehr
Fahrten ins Ausland: Verkehrssünder werden härter verfolgt

Deutsche Autofahrer, die etwa im Italien-Urlaub oder beim Ausflug in die Niederlande zu schnell unterwegs sind und ein Knöllchen erhalten, werden immer öfter auch in der Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Lag die Zahl der Ersuchen aus dem EU-Ausland beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn im Jahre 2010 gerade einmal bei sechs Verfahren, ist ihre Zahl bis 2016 auf 11537 Ersuchen geklettert.

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Essen (nex) – Deutsche Autofahrer, die etwa im Italien-Urlaub oder beim Ausflug in die Niederlande zu schnell unterwegs sind und ein Knöllchen erhalten, werden immer öfter auch in der Bundesrepublik zur Kasse gebeten. Lag die Zahl der Ersuchen aus dem EU-Ausland beim zuständigen Bundesamt für Justiz in Bonn im Jahre 2010 gerade einmal bei sechs Verfahren, ist ihre Zahl bis 2016 auf 11537 Ersuchen geklettert.

Schuld daran, dass diese unliebsamen Souvenirs auch in Deutschland Gültigkeit haben, hat ein europäischer Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Darauf hatten sich die Mitgliedsstaaten der EU 2005 geeinigt. Im Oktober 2010 wurde dieser Beschluss in deutsches Gesetz übernommen. Nur Griechenland ist bislang außen vor, da das Land den EU-Beschluss noch nicht in ein nationales Gesetz überführt hat.

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) rät Autofahrern dringend, die Knöllchen aus dem Ausland nicht zu ignorieren. Sollten die Bußgeldbescheide Hand und Fuß haben, sei es ratsam, diese zu bezahlen – ansonsten drohen bei der erneuten Einreise ins betreffende Land Probleme. Denn rechtskräftige Bußen bleiben weiterhin vollstreckbar und verjähren in Italien zum Beispiel erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren, wie der Verkehrsclub betont. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland könne es etwa bei einer Verkehrskontrolle kommen oder auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes.

Um durchschnittlich 38 Prozent sei das Fallaufkommen pro Jahr zwischen 2011 und 2016 gestiegen, wie das Bundesamt mitteilt. Nicht nur ausländische Staaten versuchen deutsche Verkehrssünder zu belangen, umgekehrt sind auch deutsche Stellen daran interessiert, von niederländischen, italienischen oder spanischen „Rowdys“ Bußen einzutreiben. So stiegen auch die von Deutschland ausgehenden Ersuche in andere EU-Staaten stark an, von 1802 im Jahr 2011 auf zuletzt 7405 in 2016. Vor diesem Hintergrund wurde das Personal im Bundesamt aufgestockt. „Der Personalbestand in dem für die Bearbeitung der Verfahren zuständigen Bereich des Hauses wurde den wachsenden Fallzahlen angepasst“, heißt es dazu aus Bonn.

Berechtigte Geldbußen werden dabei aus allen Rechtsbereichen vollstreckt, in der überwiegenden Masse geht es jedoch um klassische Verkehrsverstöße. Ab einer Bußgeld-Höhe von 70 Euro wird eine Halterfeststellung beim Kraftfahrbundesamt erwirkt, anschließend erhält der Autofahrer Post.

Erfolgt darauf keine Reaktion, wird das Bundesamt für Justiz eingeschaltet: „Ist das Ersuchen zulässig, hören wir den Betroffenen an, der innerhalb von zwei Wochen Einwände gegen die Vollstreckung vorbringen kann. Mit Übersendung des Anhörungsschreibens besteht allerdings auch die Möglichkeit, die offene Geldsanktion zu bezahlen, ohne dass eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wird.“

Denn am Ende können die Verfahren vor dem Amtsgericht landen. Und dann dürfte es teuer werden. Zumal bei den Geldbußen die Tarife des Urlaubslandes gelten, die nicht nur bei Tempo-Verstößen deutlich höher liegen als in Deutschland. Ein Beispiel: Wer 20 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro. Bei einer Radarkontrolle mit Foto beispielsweise ist die Beweislage ziemlich klar.

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