Finanzierung des Kernenergieausstiegs
Kommission will geteilte Verantwortung für Atomausstieg

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs schlägt eine klare Trennung der Verantwortung zwischen Staat und Konzernen vor.

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Berlin (dts) – Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs schlägt eine klare Trennung der Verantwortung zwischen Staat und Konzernen vor. Im Entwurf des Abschlussberichts der Kommission, über den das „Handelsblatt“ berichtet, heißt es, die Betreiber sollten „für Stilllegung und Rückbau“ der Atomkraftwerke zuständig sein. Dagegen sollen Zwischen- und Endlagerung des Atommülls Aufgabe des Staates sein.

Verfasser des Entwurfs sind die drei Kommissionsvorsitzenden Wolfgang Platzeck, Ole von Beust und Jürgen Trittin. Sie werden ihren Vorschlag am Dienstag mit den anderen Kommissionsmitgliedern besprechen und bis Ende des Monats ein Endergebnis vorlegen. Der 32 Seiten umfassende Entwurf stößt bei den Kommissionsmitgliedern überwiegend auf Zustimmung. „Auch künftig sollen die Betreiber für Stilllegung und Rückbau zuständig sein“, heißt es in dem Entwurf des Abschlussberichts. Dafür soll es eine „unbeschränkte Nachhaftung für die Unternehmen geben“.

Die Kosten für Zwischen- und Endlagerung, also für die andere Hälfte der Entsorgung – sollen künftig „staatlich gesichert“ werden. „Dafür werden die Mittel der Betreiber dem Staat übertragen“, heißt es in dem Bericht. Das Risiko für den Staat wollen die Autoren begrenzen. Dafür stellen sie zwei Varianten vor: Entweder zahlen die Betreiber einen „risikogerechten Aufschlag“, über dessen Höhe noch verhandelt werden müsste, oder die Betreiber werden zu einer „zeitlich und in der Höhe begrenzten Nachhaftung“ herangezogen.

Die Verantwortung für Stilllegung und Rückbau in der Hand der Betreiber zu belassen, hätte aus Sicht der Kommission einen entscheidenden Vorteil: „Die Unternehmen kennen die Anlagen und vor allem verfügen sie über qualifiziertes Personal.“ Die Kommission schlägt vor, das Atomgesetz zu ändern und die Pflicht zum Rückbau der Reaktoren gesetzlich festzuschreiben. Gleichzeitig heißt es in dem Bericht, dass der Staat durch eine Änderung des Atomgesetzes „die Verantwortung für die Zwischenlagerung und ihre finanzielle Absicherung übernimmt“.

Es sei sinnvoll, „die Zwischenlager in staatliche Verantwortung zu geben“. Entscheidend sei dabei „ein klarer Verantwortungsübergang“. Das Kostenrisiko für Stilllegung und Rückbau beziffern die Autoren auf 19,7 Milliarden Euro. „Dieses Risiko bleibt bei den Unternehmen“, heißt es laut „Handelsblatt“ dazu in dem Abschlussbericht. Die Kommission schlägt vor, die für diese Arbeiten vorgesehenen Rückstellungen der Betreiber von derzeit 17,7 Milliarden Euro bei den Betreibern zu belassen. Die Betreiber sollen aber weitere Rückstellungen bilden, „um die offenen 400 Millionen Euro für den schnellen Rückbau bis zur ‚grünen Wiese‘‘ zu sichern und die 900 Millionen Euro für noch nicht abgebrannte Brennelemente zu sichern“.

Die bisherige Form der Bilanzierung der Rückstellungen durch die Atomkonzerne, die sich insgesamt auf 39 Milliarden Euro summieren, reicht der Kommission nicht aus. Sie schlägt daher vor, „die Betreiber gesetzlich zu verpflichten, die Rückstellungen mit ihren tatsächlich unterlegten Werten transparent auszuweisen“, heißt es in dem Bericht. Die Kommission regt an, der Atomaufsicht ein weit reichendes Prüfungsrecht einzuräumen. In den vergangenen Monaten waren immer wieder Zweifel am tatsächlichen Wert der Rückstellungen angemeldet worden.

Die Rückstellungen sind zum Teil in Beteiligungen, etwa an Kohlekraftwerken, gebunden. Solche Beteiligungen haben zuletzt deutlich an Wert verloren. Nach den Vorstellungen der Kommission soll „künftig der Staat für die Transporte aus den dezentralen Zwischenlagern und für die Umkonditionierung im Endlager zuständig sein“, schreibt das „Handelsblatt“ weiter. Die Gesamtkosten für Behälter, Transporte und Betriebsabfälle werden auf 9,9 Milliarden Euro geschätzt. Die finanzielle Sicherung für Auswahl, Bau und Betrieb nuklearer Endlager soll dem Staat übertragen werden.

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