Start Politik Ausland Safe-Harbor-Abkommen EU-Kommissarin: Neues Datenschutzabkommen mit den USA bis Ende Januar

Safe-Harbor-Abkommen
EU-Kommissarin: Neues Datenschutzabkommen mit den USA bis Ende Januar

EU-Justizkommissarin Vera Jourova will das neue Safe-Harbor-Abkommen mit den USA bis Ende Januar 2016 unter Dach und Fach bringen. Das alte Abkommen hatte der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober für ungültig erklärt.

(Symbolfoto: dts)
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Brüssel (dts) – EU-Justizkommissarin Vera Jourova will das neue Safe-Harbor-Abkommen mit den USA bis Ende Januar 2016 unter Dach und Fach bringen. Das kündigte Jourova in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ an. Das alte Abkommen hatte der Europäische Gerichtshof Anfang Oktober für ungültig erklärt.

„Zusammen mit unseren Partnern in den USA wollen wir sobald wie möglich einen neuen Rahmen mit starken Datenschutzklauseln für die transatlantischen Datenströme schaffen“, so Jourova. Knackpunkt bei den Verhandlungen sei sicher der Zugriff öffentlicher US-Behörden auf Daten europäischer Bürger zu Zwecken der nationalen beziehungsweise öffentlichen Sicherheit und zur Strafverfolgung. „Hier brauchen wir Garantien, dass dieser Zugang den Prinzipien von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit entspricht und dass es eine effektive richterliche Aufsicht gibt“, betonte die EU-Kommissarin, die erst vor wenigen Tagen von Verhandlungen über eine neues Abkommen aus den USA zurückgekehrt ist.

Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Einzelbeschwerden von EU-Bürgern stets bearbeitet und beigelegt würden, wenn US-Unternehmen die Datenschutzgrundsätze nicht beachten. „Unser Ziel ist es, dass europäische Datenschutzbehörden mit der amerikanischen Federal Trade Commission zusammenarbeiten können, die auf US-Seite für die Überwachung des künftigen Rahmenabkommens verantwortlich ist“, erläuterte Jourova. Die deutschen Datenschutzbehörden – auch auf Länderebene – sollten dann eine wichtige Rolle spielen, um das reibungslose Funktionieren dieses künftigen Rahmens sicherzustellen. Eile ist auch deshalb geboten, weil das EuGH-Urteil für Unternehmen schwerwiegende Folgen hat. Viele hatten sich bisher darauf verlassen, dass die Datenübermittlung in die USA aufgrund des Safe-Harbor-Abkommens unbedenklich sei. Das ist jetzt aber nicht mehr der Fall.