Blaulicht
Krefeld: Zerstrittene Familien prügeln sich auf offener Straße

Krefeld (nex) – Am gestrigen Mittwoch, gegen 18.30 Uhr, kam es auf der Gladbacher Straße in Krefeld zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei zerstrittenen Familien, bei der auch ein PKW Audi erheblich beschädigt worden ist. Über die Art der Beteiligung und die genauen Hintergründe der Tat können derzeit noch keine Angaben gemacht werden. Es wurden insgesamt 6 Personen leicht verletzt, von denen 3 im Krankenhaus ambulant behandelt wurden. Die Ermittlungen dauern noch an. Für die Zeit des Einsatzes war die Gladbacher Straße im Bereich der Ispelsstraße gesperrt. Gegen die Täter wurde eine Strafanzeige gefertigt und der PKW wurde sichergestellt. Die Polizei Krefeld bittet um Hinweise unter der Rufnummer 02151 – 634 0 oder per E-Mail an hinweise.krefeld@polizei.nrw.de. (129)

Islamophobie
Kommentar: Kopftuchverbot gesellschaftlich akzeptiert

Von Fabian Köhler

Auch Europa hat seinen #MuslimBan. In immer stärkerem Ausmaß werden muslimische Frauen aus dem Berufsleben gedrängt. Doch anders als Trumps Einreiseverbote ist das Kopftuchverbot gesellschaftlich akzeptiert.

Es ist ein Gesetz, das es so in der Geschichte der Republik noch nicht gab. Und viele hätten es bis vor wenigen Monaten wohl auch nicht für möglich gehalten. Kritiker sprechen von einem Angriff auf Demokratie und Religionsfreiheit, von einem Verstoß gegen die Verfassung des Landes, von der pauschalen Ausgrenzung von hunderttausenden Musliminnen. Wohl gemerkt: nur in der weiblichen Variante. Denn anders als Donald Trumps Einreiseverbot trifft die österreichische Version von #MuslimBan ausschließlich Frauen.

Während die halbe Welt zurecht über die islamfeindlichen Eskapaden des US-Präsidenten diskutiert, ist der #MuslimBan für Millionen muslimischer Frauen in Europa längst Realität. Kopftuchverbot heißt beschönigend, was nun auch in Österreich einem Arbeitsverbot für Frauen gleichkommt, die – aus welchem Grund auch immer – ein Kopftuch tragen. Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizeibehörden, Schulen, Universitäten… In vielen Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes ist auch in Deutschland die pauschale Ausgrenzung muslimischer Frauen längst festgeschrieben. Mit Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland hat die Mehrheit der deutschen Bundesländer entsprechende Gesetze erlassen. Mit der Ausgrenzung von als solchen erkennbaren muslimischen Frauen aus dem öffentlichen Leben hat dies freilich nichts zu tun. Dies zumindest versucht nun auch wieder Österreichs Integrationsminister Sebastian Kurz weißzumachen. Schließlich handle es sich bei dem Gesetz, nicht um ein Kopftuchverbot, sondern ein „staatliches Neutralitätsgebot“ Schließlich seien neben muslimischen Frauen auch Trägerinnen von indischen Dastars, spanische Mantillas und russischen Epanokalimavkions betroffen. Es ist die gleiche realitätsferne Argumentationsweise, die Verteidiger Trumps nutzen, wenn sie darauf verweisen, dass sich das Einreiseverbot allein deshalb nicht gegen Muslime richten könne, weil in den sieben betroffenen Ländern ja auch Nicht-Muslime lebten.

Kopftuchtragende Frauen müssen vier bis fünfmal so viele Bewerbungen schreiben

So wie Trump bemüht ist, sein Dekret als Verteidigung der „founding principles“ zu rechtfertigen, gilt auch das europäische Kopftuchverbot absurderweise als Beitrag zur Integrationsarbeit. In Wahrheit dienen beide Varianten des #MuslimBan nicht der Ausweitung gesellschaftlicher Freiheiten, sondern sind die Fortsetzung bestehender Diskrimineriungserscheinungen: Wie schwer es schon ohne offizielles Kopfuchverbot ist als  Muslimin einen Job zu finden, hat im vergangenen Jahr eine Studie von Doris Weichselbaum gezeigt. Rund 1.500 Bewerbungen verschickte die Linzer Wissenschaftlerin – mal mit deutsch klingendem Namen, mal mit türkischem, mal zusätzlich mit Kopftuch. Das Ergebnis: Als kopftuchtragende Türkin musste sie vier bis fünfmal so viele Bewerbungen schreiben, um eine Antwort zu erhalten wie ihre deutsches Alter Ego.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Soziologe Florian Kreutzer. Für seine Studie „Stigma Kopftuch“ hat er Musliminnen über Diskriminierungserfahrungen interviewt. Sein Fazit: Kopftuchtragende Frauen hätten meist nur die Wahl zwischen Assimilation und Ausgrenzung. Letztere Erfahrungen bereits gemacht zu haben, bestätigten vergangenes Jahr rund ein Drittel muslimischer Migrantinnen. In einer EU-weiten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Gallup bestätigten, 30 Prozent der Befragten in den vergangenen zwölf Monaten diskriminiert worden zu sein.

Die Ahnen heutiger „Integrationspolitiker“ sind die Kolonialherren des 19. Jahrhunderts

Unzählige Migrationsforscher haben in den letzten Jahren darauf hingewiesen, dass Integrationsprobleme nicht durch das Kopftuch, sondern durch gesellschaftliche Ausgrenzung seiner Trägerinnern entstehen. Ausgrenzung führt nicht zu Emanzipation, sondern zum Rückzug. Im Zweifel auch zum Rückzug in patriarchalischen Strukturen. Doch um Emanzipation geht es den Unterstützern eines Kopftuchverbots meist ohnehin nicht. Das zeigt auch ein Blick in die Geschichte. Ebenso wenig wie Trump islamfeindliche Politik den weltweiten Terrorismus verringern dürfte, ist die Geschichte von Europas Kampf gegen das Kopftuch eine der Befreiung der Frau. Eher schon eine ihrer Unterdrückung.

Die Ahnen heutiger „Integrationspolitiker“ wie Sebastian Kurz sind die Kolonialherren des 19. Jahrhunderts. In Ägypten entdeckten britische Ärzte, Missionare und „Frauenrechterinnen“ das Kopftuchverbot als Herrschaftsinstrument. Ihre Maßnahme ähnelte denen von heute: Die Integrationskurse von heute waren Handbücher, in denen die vermeintlich unterdrückten Ägypterinnen nicht nur über die Freiheiten des Empires aufgeklärt, sondern auch zur Entschleierung aufgefordert wurden. Eine weitere Maßnahme zur vermeintlichen Emanzipation: Musliminnen durften nicht mehr zu Ärztinnen ausgebildet werden. Ist das Vereinigte Königreich heute einer der wenigen Orte in Europa, wo selbst Polizistinnen Kopftuch tragen dürfen, lebt das koloniale Frauenbild in der französischen Gesetzgebung bis heute fort: In Algerien setzten die französischen Besatzer Kopftuchverbot und „Zwangsemanzipation“ hin zur exotischen Haremsdame so aggressiv durch, dass der Schleier schon bald zum Symbol des anti-kolonialen Freiheitskampfes aufstieg. 1905 importiere Frankreich sein koloniales Herrschaftsinstrument auch für die heimische Bevölkerung. Seitdem ist das Kopftuch im Öffentlichen Dienst verboten.

Gilt Trumps #MuslimBan als Widerspruch zum amerikanischen Gründungsmythos, steht das Kopftuchverbot in einer langen abendländischen Tradition

Reimportiert wurde aber auch die Umbewertung des Kopftuchs hin zum anti-patriarchalischen Protestsymbol: In Frankreich legten viele Musliminnen infolge des „Burkaverbots“ den Niqab an, statt ab. In Österreich erlebt das Kopftuch unter jungen türkisch- und bosnisch-stämmigen Musliminnen ein kleines Revival.  Auch in Deutschland entdecken Musliminnen den Schleier als Symbol des gesellschaftlichen Protestes.

Spätestens an dieser Stelle endet dann auch die Vergleichbarkeit zwischen europäischem und amerikanischem #MuslimBan. Denn während sich die Ausgegrenzten in den USA zumindest breiter zivil-gesellschaftlicher Unterstützung gewiss sein können, schwankt die gesellschaftliche Wahrnehmung des Arbeitsverbots für Musliminnen in Europa zwischen Akzeptanz und Ignoranz. Gilt Trump immer noch als reaktionärer Fehler im eigentlich liberalen System, repräsentiert Kurz den politischen Konsens, der von rechtsextremen Islamfeinden bis hin zu linken Feminist*innen mitgetragen wird. Gilt Amerikas #MuslimBan vielen als Widerspruch zum Gründungsmythos der amerikanischen Einwanderungsgesellschaft, steht die Ausgrenzung von kopftuchtragenden Musliminnen in Europa in einer langen abendländischen Tradition. Und während amerikanische Bundesrichter den #MuslimBan nach wenigen Tagen wieder aufhoben, werden Musliminnen in Europa auch in Zukunft vom Arbeitsleben ausgeschlossen werden.  

Erschienen bei Schantall und die Scharia

Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.

Online-Shopping
Bundesregierung verbietet Extra-Gebühr im Online-Zahlungsverkehr

Düsseldorf (ots) – Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten künftig keine zusätzliche Gebühr mehr in Rechnung stellen. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie der EU hervor. Er liegt der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vor und wurde am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet. Demnach werden die Aufschläge, die viele Anbieter bei Online-Zahlungen zusätzlich verlangen, ab Anfang 2018 verboten. Künftig „dürfen für besonders gängige bargeldlose Zahlungsmittel auch kostendeckende Aufschläge nicht mehr vereinbart werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Das Verbot gilt dem Entwurf zufolge allerdings nur für bestimmte Kreditkarten wie Visa und Mastercard. Die Gebühren entfallen dem Entwurf zufolge auch für Überweisungen und Lastschriftverfahren im SEPA-System. Das Gesetz stärkt auch die Verbraucherrechte bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen im Netz etwa durch einen Hacker-Angriff. Bisher müssen geschädigte Kunden in diesen Fällen bis zu einem Betrag von 150 Euro selbst haften, sofern ihnen kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird. Künftig wird dieser Betrag auf 50 Euro gesenkt.

Flüchtlingspolitik
Bundespolizei weist 620 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurück

Düsseldorf (nex) – Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr 620 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückgewiesen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vorliegt. Zurückgewiesen wurden die Jugendlichen, „weil die Einreisevoraussetzungen nicht vorlagen“, wie die Bundesregierung schreibt. Unter den Zurückgewiesenen waren 275 Afghanen, 58 Syrer sowie 39 Jugendliche aus Eritrea und 36 aus dem Irak. Wenn es Jugendliche aus diesen Ländern nach Deutschland schaffen, liegt ihre Anerkennungsquote zwischen 98 Prozent (Syrer) und 71 Prozent (Afghanen). Insgesamt leben in Deutschland aktuell 45.224 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Stand 15. Januar 2017). Die Grünen zeigten sich empört über das Vorgehen der Bundespolizei. „Über 600 Minderjährige wurden an den deutschen Grenzen zurückgewiesen, das ist eine massenhafte Missachtung des Kindeswohls. Auch in diesen Fällen muss geprüft werden, ob sich Verwandte bereits in Deutschland aufhalten“, sagte die jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Beate Walter-Rosenheimer, der Zeitung. Die Sprecherin für Flüchtlingspolitik, Luise Amtsberg, kritisierte: „Fast 90% der unbegleiteten Minderjährigen erhalten einen Schutzstatus – das zeigt deutlich wie hoch der Unterstützungsbedarf für die Jugendlichen ist und das sie gute Gründe für ihre Flucht haben.“

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"Agrar-Reime"
Steuerzahlerbund: Bauernregeln-Kampagne ist Steuergeldverschwendung

Kritik an 1,6 Millionen Euro teurer Aktion mit umstrittenen Agrar-Reimen Osnabrück (ots) – Für den Bund der Steuerzahler ist die umstrittene 1,6 Millionen Euro teure Bauernregeln-Kampagne des Bundesumweltministeriums Steuergeldverschwendung. Auf Anfrage der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erklärte der Verband: „Wenn zwei Bundesministerien grundsätzliche Auffassungsunterschiede zur Agrarpolitik haben, darf ein solcher Disput nicht mit einer millionenschweren steuergeldfinanzierten Werbekampagne ausgetragen werden.“ Vielmehr sei ein sachlicher Austausch der beiden Ressorts gefragt. „Die Bauernregel-Werbekampagne geht auf Kosten der Steuerzahler. Das ist Verschwendung – und nicht bauernschlau“, so der Steuerzahlerbund in seiner Stellungnahme. Seit Tagen wird das Bundesumweltministerium für Reime wie „Steht das Schwein auf einem Bein, ist der Schweinestall zu klein“ kritisiert. Neben Bauernverbänden und Agrarministern der Bundesländer hatte auch Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) die Aktion gerügt, bei der auch Plakate mit Reimen in 70 Städten aufgehängt werden sollen. Schmidt hatte einen Stopp der Kampagne und eine Entschuldigung seiner Kabinettskollegin Barbara Hendricks (SPD) bei den Landwirten gefordert. Eine Sprecherin des Umweltministeriums sagte der „NOZ“, das Ministerium sehe keinen Anlass, die Aktion vorzeitig zu beenden. „Erst durch die bewusste Fehldeutung, es handele sich angeblich um eine Kampagne gegen die gesamte Landwirtschaft, wird doch ein Zungenschlag herbeigeredet, den es in den Aussagen auf den Plakaten gar nicht gibt. Diese Kampagne prangert nicht ,alle Bauern‘ an und diffamiert nicht ,den Landwirt‘, dass er alles schlecht und falsch macht“, betonte die Sprecherin.

"Krieg gegen Abweichler"
Polizei leitet Strafverfahren gegen AfD-Landeschef Hampel ein

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Politiker soll alkoholisiert Auto gefahren sein – Parteispitze spricht von „Krieg“ gegen Abweichler Osnabrück (ots) – Die Polizeiinspektion in Rotenburg (Wümme) hat ein Strafverfahren gegen den Vorsitzenden der niedersächsischen AfD, Armin Paul Hampel, eingeleitet. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf einen Polizeisprecher. Hampel wird vorgeworfen, am Abend des 17. Januar auf der Autobahn 1 bei Sittensen alkoholisiert Auto gefahren zu sein. Die Ermittlungen der Polizei dauern an: Der Vorgang werde „zeitnah“ an die zuständige Staatsanwaltschaft in Stade abgegeben, sagte ein Polizeisprecher. Nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ergab ein Alkoholtest einen Wert von 0,6 Promille. Der Politiker soll durch unsicheres Fahren aufgefallen sein. Eine Trunkenheitsfahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille gilt laut Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit, sofern es zu keinen Ausfallerscheinungen gekommen ist. Ansonsten handelt es sich um eine Straftat. Ab 1,1 Promille hat man sich in jedem Fall einer Trunkenheitsfahrt strafbar gemacht. Dieses Vergehen kann laut Verkehrswacht außer mit einer Geldstrafe mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr, Führerscheinentzug zwischen sechs Monaten und fünf Jahren sowie Punkten im Verkehrszentralregister bestraft werden. Unterdessen erhöht die Parteispitze nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ den Druck auf Abweichler: Die Zeitung zitiert aus einer Mail des früheren Kreisvorsitzenden von Osterholz und Verden, Uwe Wappler, an Hampel-Vertraute. Darin kündigt Wappler eine „Operation Trappenjagd“ gegen seinen Nachfolger Thorben Freese an. Der Beisitzer im Landesvorstand, Wilhelm von Gottberg, rät dazu, „den Krieg nicht vor dem 13. Februar“ zu eröffnen. Der 76-jährige Gottberg bestätigte auf Nachfrage den Mailverkehr. Es gebe aber keine Pläne, gegen Kritiker vorzugehen, sagte der ehemalige CDU-Politiker. Gottberg gilt bei einem Einzug der AfD in den Bundestag als dessen möglicher Alterspräsident.

TIKA
Türkische Hilfsorganisation plant Fortführung der Spendenprojekte in Äthiopien

Addis Abeba (nex) – Das Türkische Präsidium für Internationale Kooperation und Koordination (TIKA) hat der Mekele University in der nordäthiopischen Region medizinische Ausrüstung in bedeutendem Umfang gespendet. „Es freut uns sehr, dass viele Patienten von den Diensten der soeben von uns dem Universitätskrankenhaus Mekele übergebenen medizinischen Ausrüstung profitieren werden“, erklärte der TIKA-Koordinator in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba, Fatih Celik, in seiner Rede bei der Übergabezeremonie. Celik erinnerte an die historischen und kulturellen Erfahrungen, die die Menschen beider Länder miteinander teilten und betonte, dass sie die Zusammenarbeit im Entwicklungs- und humanitären Bereich fortsetzen würden. „TIKA wird weiterhin ähnliche Spenden in Ähiopien tätigen, da medizinische Produkte dieser Art in den Gesundheitseinrichtungen nicht leicht erhältlich sind“, so der TIKA-Koordinator weiter. Krankenhausdirektor Dr. Biyani Gebremedhin drückte seine Dankbarkeit für die, wie er sagte, „gelebte Kooperation“ aus. In dem Universitätskrankenhaus Meleke werden jährlich etwa 210.000 Patienten behandelt.

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Türkei
Ankara: Erdogan fordert von Trump Einstellung der PYD-Unterstützung

Ankara (nex) – Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat in der gestrigen Dienstagnacht US-Präsident Donald Trump dazu aufgefordert, dass Washington seine Unterstützung für den Ableger der PKK-Terrororganisation in Syrien, die PYD/YPG, einstellen soll. Dies wurde aus Kreisen des türkischen Präsidialamtes bekannt. „Präsident Erdogan hat gesagt, dass die Türkei von der neuen US-Administration erwarte, dass diese im Kampf gegen das Gülen-Netzwerk FETÖ an der Seite der Türkei steht“, habe eine Quelle gegenüber der Nachrichtenagentur Anadolu erklärt. Die Türkei macht das Netzwerk des im US-Exil lebenden Prediger Fetullah Gülen für den vereitelten Putschversuch vom 15. Juli verantwortlich und hat dessen Auslieferung an die Türkei beantragt. Die USA haben daraufhin erklärt, dass die Auswertung der von der türkischen Regierung vorgelegten Beweismittel noch nicht abgeschlossen sei. Des Weiteren habe Erdogan, so eine der anonymen Quellen weiter, auf die Bedeutung der Bekämpfung der PKK hingewiesen und betont, das die USA die PYD und deren bewaffneten Arm YPG nicht unterstützen sollten. Die PKK wird von der Türkei, den USA und der EU als eine Terrororganisation eingestuft. Sie hat im Juli vergangenen Jahres ihren 30-jährigen Kampf gegen den türkischen Staat wiederaufgenommen. Seitdem wurden bei PKK-Anschlägen mehr als 1.200 Menschen getötet. Während die Türkei die PYD als eine Terrorgruppe einstuft, betrachtete die vorhergehende US-Administration unter Barack Obama diese als einen „vertrauenswürdigen Partner“ im Kampf gegen den IS (Daesh) in Syrien. Ob Trump die Politik seines Vorgängers fortsetzen oder ändern wird, ist noch offen. Während des 45-minütigen Gesprächs – des ersten seit Trumps Amtseinführung – drückten beide Staatschefs ihre Unterstützung der türkisch-amerikanischen Allianz und Partnerschaft, insbesondere im Anti-Terror-Kampf. „Präsident Trump hat erklärt, dass die USA die bilateralen Beziehungen weiter stärken und bei regionalen Fragen mit der Türkei enger zusammenarbeiten wollten“, teilte die Quelle mit. Erdogan habe Trump zu dessen Wahlsieg gratuliert und bestimmte Punkte wie die Errichtung einer Sicherheitszone in Nordsyrien, die Flüchtlingskrise sowie die Anstrengungen im Kampf gegen den Terror hervorgehoben. Die beiden Staatschefs hätten sich des Weiteren darauf geeinigt, in den vom IS (Daesh) kontrollierten syrischen Städten al-Bab und Rakka gemeinsam gegen diesen vorzugehen. Der IS (Daesh) betrachtet Rakka als seine Hauptstadt. Am heutigen Mittwoch sind 169 Tage seit dem Beginn der von der Türkei angeführten Militäroperation Schutzschild Euphrat vergangen. Am morgigen Donnerstag wird CIA-Direktor Mike Pompeo zu einem Besuch in der Türkei erwartet, währenddessen auch die PYD/YPG- sowie FETÖ-Frage erörtert werden sollen.

Islamische Ethik
Türkische Religionsbehörde verurteilt Gewalt gegen Tiere aufs Schärfste

Istanbul (nex) – Diyanet, das türkische Präsidium für religiöse Angelegenheiten, hat einer Meldung der Nachrichtenagentur Anadolu zufolge am vergangenen Montag eine Erklärung über Gewalt gegen Tiere veröffentlicht, nachdem zuvor eine ganze Reihe von Videos mit Tierquälereien in den Onlinemedien verbreitet worden waren. In der Erklärung wird darauf hingewiesen, dass es keinen Unterschied zwischen Menschen und Tieren gibt, wenn es um die Liebe geht, die sie verdienen, so Diyanet. Die Religionsbehörde wies in ihrer Erklärung darauf hin, dass jedes Tier ein wertvolles Geschöpf Gottes sei, das er den Menschen anvertraut habe; Gewalt gegen Tiere verstoße gegen die islamische Ethik. Weiter heißt es in der Erklärung: „Im Islam existiert ein viel tieferes Verständnis von Tierrechten. Die Eigenschaften der Tiere, wie bei anderen Geschöpfen auch, sind der Beweis für die Existenz Gottes. Das Zusammenleben zwischen Mensch und Tier sollte vielmehr als etwas Spirituelles anstatt als eine Angelegenheit pragmatischer Natur betrachtet werden.“ Diyanet betonte in dem Statement, dass es gegen die islamische Ethik verstoße, wenn man Tieren Schaden zufüge: „Kein Tier wurde zur Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung oder Schutz geschaffen. Kein Tier ist nur ein Mittel zum Zweck ohne Stimme und Sprache, noch ist es nur irgendein Gegenstand, der dem Menschen gehört. Tiere sind Geschöpfe, die Gott – der Besitzer aller Lebewesen – den Menschen anvertraut hat.“  

Diplomatie
Recep Tayyip Erdogan und Donald Trump: Erstes Telefonat

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Ankara (nex) – US-Präsident Donald Trump und der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan haben in der gestrigen Dienstagnacht erstmals seit Trumps Amtseinführung miteinander telefoniert.

In einer darauffolgenden Erklärung teilte das Weiße Haus mit, dass Präsident Trump „die Unterstützung der USA für die Türkei als strategische Partnerin und NATO-Alliierte erneut ausgesprochen und den Beitrag der Türkei im Anti-IS-Kampf begrüßt hat“.

In der Erklärung heißt es weiter, dass die beiden Länder eine „enge, langjährige Beziehung“ pflegten und „im Einsatz zur Bekämpfung des Terrors jeder Art“ geeint seien.

Das türkische Präsidialamt betonte ebenfalls die Bedeutung des gemeinsamen Anti-Terror-Kampfes und die „bewährten Beziehungen der beiden Länder als Freunde und Verbündete“. Präsident Erdogan habe Präsident Trump viel Erfolg während seiner Amtszeit gewünscht, heißt es weiter.

Donald Trump war am 20. Januar als 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt worden. Er hatte bei der US-Präsidentschaftswahl am 8. November  2016 gegen die demokratische Gegenkandidatin und ehemalige Außenministerin Hillary Clinton gewonnen.