Start Politik Ausland Türkei „Parallelstaat“: Staatsanwälte fliehen vor drohender Verhaftung nach Armenien

Türkei
„Parallelstaat“: Staatsanwälte fliehen vor drohender Verhaftung nach Armenien

Zwei ehemalige Staatsanwälte, gegen die unter anderem auf Grund des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und der Beteiligung an einem versuchten Staatsstreich ermittelt wird, sind am Montag über Georgien nach Armenien geflohen.

Gegen Zekeriya Öz wurde ein Haftbefehl erlassen (Foto: dailysabah)
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Ankara (nex) – Zwei ehemalige Staatsanwälte, gegen die unter anderem auf Grund des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung und der Beteiligung an einem versuchten Staatsstreich ermittelt wird, sind am Montag über Georgien nach Armenien geflohen. Dies berichten unter anderem die Tageszeitung „Daily Sabah“ und die Nachrichtenagentur Anadolu.

Der Gouverneur der Provinz Artvin, Kemal Cirit, bestätigte, dass sich die ehemals hochrangigen Juristen Zekeriya Öz und Celal Kara, gegen die seitens der Staatsanwaltschaft im Istanbuler Bezirk Bakırköy am Montag ein Haftbefehl beantragt worden war, noch vor dessen Inkrafttreten über den Grenzübergang Sarp nach Georgien absetzen konnten und in weiterer Folge nach Armenien weitergereist sind. Die Flucht fand offenbar in einer Nacht- und Nebelaktion statt, zwischen den Grenzübertritten um 3:46 Uhr und 4:19 Uhr lag nicht einmal eine halbe Stunde. Neben Öz und Kara wurde auch noch gegen deren ehemaligen Kollegen Mehmet Yuzgec ein Haftbefehl erwirkt. Nach diesem werde derzeit gesucht.

Den Juristen wird unter anderem zur Last gelegt, ihre Amtsgewalt in ungesetzlicher Weise ausgeübt zu haben, indem sie am 17. und 25. Dezember 2013 auf der Basis gefälschter und widerrechtlich erlangter Beweismittel Razzien im beruflichen und familiären Umfeld von Geschäftsleuten und Regierungspolitikern wegen eines angeblichen Korruptionsverdachts angeordnet zu haben – mit dem Ziel, auf diese Weise die demokratisch gewählte Regierung zu stürzen. Zekeriya Öz war bereits im März 2011 als damaliger Chefermittler im Ergenekon-Verfahren auf den Posten des stellvertretenden Oberstaatsanwalts von Istanbul „weggelobt“ worden, nachdem Anhaltspunkte aufgetreten waren, dass dieser das Verfahren gegen eine mutmaßliche nationalistische Parallelstruktur im Staatsapparat zu eigennützigen Zwecken instrumentalisieren würde. Bereits damals war Beobachtern aufgefallen, dass mehrere Personen, die sich kritisch über die so genannte Gülen-Bewegung geäußert und dieser die Unterwanderung staatlicher Institutionen vorgeworfen hatten, unter teilweise fadenscheinigen Gründen in den Kreis der Ergenekon-Verdächtigen aufgenommen wurden.

Am Ende geriet Öz wie mehrere seiner Kollegen durch seine Rolle bei den Polizeirazzien im Dezember 2013 selbst in Verdacht, Teil einer Parallelstruktur zu sein, deren Ziel es sei, aus dessen eigenen Institutionen heraus den türkischen Staat zu unterminieren. Den Kern der Parallelstruktur sollen bisherigen Erkenntnissen zufolge eben jene Anhänger des in den USA lebenden Predigers Fethullah Gülen bilden, die als Reaktion auf den im November 2013 seitens der Regierung unternommenen Versuch, private Vorbereitungsschulen in das offizielle staatliche Schulwesen einzugliedern, ein Komplott geschmiedet haben sollen, die Regierung zu entmachten. Die meisten dieser Vorbereitungsschulen sind der Gülen-Bewegung zuzuordnen. Die hohe Verschuldung vieler Eltern, die ihren Kindern den Besuch der Einrichtungen ermöglichen wollten, und die intransparenten Strukturen hatten Ankara damals zu der Überlegung veranlasst, die Schulen stärkerer staatlicher Kontrolle zu unterwerfen. Im Mai 2015 wurden die drei Staatsanwälte rechtskräftig wegen schwerwiegender Verstöße gegen ihre Amtspflichten auf der Basis des Art. 69 des Gesetzes über Richter und Staatsanwälte ihrer Ämter enthoben. Erst von diesem Zeitpunkt an konnte gegen sie ermittelt werden.