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Mustafa Trampa zum neuen Mufti von İskeçe/Xanthi gewählt

Zum neuen Mufti der nordostgriechischen Stadt İskeçe/Xanthi wurde der Islamwissenschaftler und Absolvent der theologischen Fakultät von Konya, Mustafa Trampa, gewählt.

Mustafa Trampa zum neuen Mufti von İskeçe/Xanthi gewählt. (Foto: Muftiamt Xanthi/Iskece)
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İskeçe/Xanthi – Zum neuen Mufti der nordostgriechischen Stadt İskeçe/Xanthi wurde der Islamwissenschaftler und Absolvent der theologischen Fakultät von Konya, Mustafa Trampa, gewählt.

Die Wahlen wurden am vergangenen Freitag in 83 Moscheen İskeçes durchgeführt. Die abgegebenen Stimmzettel wurden unter der Aufsicht des Beirats der türkischen Minderheit von Westthrakien ausgezählt. Von insgesamt 7.320 Stimmen entfielen auf Mustafa Trampa 4.750 und Mustafa Kamu 2.570 Stimmen. Die Wahlen waren notwendig geworden, weil Trampas Vorgänger, Ahmet Mete, am 14. Juli 2022 nach langer Krankheit verstarb.

Der Religionsgelehrte Trampa wurde 1974 im Dorf Şahin des Regierungsbezirks İskeçe/Xanthi geboren. In seinem Dorf besuchte er die Grund- und Mittelschule, bevor er in Edirne sein Abitur am religiösen Gymnasium abschloss. An der Selçuk-Universität in Konya studierte Trampa islamische Theologie, das er 1998 abschloss. Es folgte ein Masterstudium am Forschungsinstitut für islamische Mystik an der Üsküdar-Universität. Er ist Doktorand an der Sabahattin-Zaim-Universität zum Thema Philosophie der islamischen Mystik. Trampa ist Autor zahlreicher Bücher und war unter anderem mehrere Jahre als Kolumnist für die westthrakische Regionalzeitung Millet sowie die Zeitschrift Fiyaka tätig.

Religiöse Autonomie der türkischen Minderheit faktisch abgeschafft

Wie im Vertrag von Lausanne vorgesehen, konnten bis 1985 die Mitglieder der türkischen Minderheit ihre eigenen Muftis wählen. Nach dem Ableben des damaligen Muftis von Gümülcine, Hüseyin Mustafa, änderte Athen seine Politik und ernannte selbst einen Religionsgelehrten für das vakante Amt. Dieser Schritt sorgte für Unmut bei den Westthrakientürken und führte zu Protesten.

Das Abkommen gilt sowohl für Griechenland als auch für die Türkei. In Griechenland wurde durch einen Präsidentenerlass am 24. Dezember 1990 das Gesetz aus dem Jahre 1920 außer Kraft gesetzt und die Wahl der Muftis in Westthrakien dem örtlichen Gouverneur überlassen. Die religiöse Autonomie der türkischen Minderheit wird durch die staatliche Ernennung von Muftis faktisch abgeschafft.

Verstoß gegen die Verträge von Athen und Lausanne

Der Hintergrund dieser juristischen Auseinandersetzung besteht in der Haltung des griechischen Staates, in die religiöse Autonomie der türkischen Minderheit zu intervenieren und die im Athener Vertrag von 1913 und im Lausanner Vertrag von 1923 geregelte demokratische Wahl von islamischen Religionsgelehrten nicht anzuerkennen, was einen klaren Rechtsbruch darstellt, weil sich Griechenland in den erwähnten Abkommen dem „Schutz der Minderheiten“ verpflichtet hat.

Im Artikel 11 Absatz 6 des Athener Vertrags vom 17. Mai 1913 hatte sich das damalige Griechenland verpflichtet, „das Leben, das Eigentum, die Ehre, die Religion und die Bräuche“ der Bevölkerung, die unter griechischer Hoheit bleiben, zu respektieren. Muslime haben das Recht auf Freiheit und offene Religionsausübung. Demnach ist auch geregelt, dass jeder Mufti von der muslimischen Bevölkerung durch Wahlen bestimmt wird.

Ferner verabschiedete das griechische Parlament 1920 ein Gesetz, das die Wahl der Muftis durch die türkische Minderheit regelte und zuvor vom griechischen Außenministerium und des regionalen Gouverneurs abgesegnet wurde. Auch Artikel 38 des Lausanner Vertrags subskribiert den Signatarstaat unabhängig von der ethnischen Herkunft, Sprache, Nationalität, Religion und Geburtsort, allen Staatsbürgern die unterschiedlichen Lebensweisen und Freiheiten zu gewährleisten.

Kemal Bölge/Iskece/Xanthi