Arbeitsmarkt
Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten binnen zehn Jahren mehr als verdreifacht

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

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Wiesbaden – Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) befristet zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.

Ende 2021 waren 295 000 Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erfasst

Ende 2021 waren gut 295 000 Menschen im Ausländerzentralregister erfasst, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis für eine Erwerbstätigkeit hatten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich deren Zahl damit innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht (+226 %). Zum Jahresende 2011 waren noch gut 90 500 Menschen mit einem solchen Aufenthaltstitel in Deutschland erfasst.

Knapp ein Viertel (24 %) der ausländischen Arbeitskräfte waren Ende 2021 akademische Fachkräfte mit einer sogenannten Blue Card. Diese wurde 2012 EU-weit mit dem Ziel eingeführt, dem Mangel an hochqualifizierten Fachkräften zu begegnen. Voraussetzung für den Erhalt der Blue Card ist ein Hochschulabschluss sowie ein konkretes Arbeitsplatzangebot mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 56 400 Euro. In sogenannten Mangelberufen gilt eine geringere Gehaltsgrenze von 43 992 Euro brutto. Ende 2021 arbeitete knapp die Hälfte (48 %) der Personen mit Blue Card in einem Mangelberuf, etwa als Ärztinnen und Ärzte oder in der IT.

Indien häufigstes Herkunftsland

Ausländerinnen und Ausländern, die Ende 2021 mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit in Deutschland lebten und arbeiteten, hatten am häufigsten die indische Staatsangehörigkeit: 11 % waren Staatsangehörige des asiatischen Staates. Auch die Staatsangehörigkeiten der Balkanstaaten Bosnien-Herzegowina (9 %) und Kosovo (7 %) waren häufig vertreten.

Auch Arbeitskräfte-Zuwanderung aus EU-Staaten hat zugenommen

Deutlich größer als die Zahl der Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten ist die all jener Menschen, die aus Staaten innerhalb der EU zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind. Im vergangenen Jahr traf dies nach Ergebnissen des Mikrozensus auf 1,65 Millionen Menschen hierzulande zu. Auch hier gab es einen Anstieg: +19 % gegenüber 2017, als diese Daten erstmals erhoben wurden.

Die meisten der aus EU-Staaten zugewanderten Arbeitskräfte hatten bereits ein festes Arbeitsplatzangebot, als sie nach Deutschland kamen: Im vergangenen Jahr betrug ihr Anteil gut 71 %. Knapp ein Viertel (23 %) der zugewanderten EU-Arbeitskräfte stammte 2021 aus Polen, dem damit häufigsten Herkunftsland. Danach folgten Rumänien (16 %) und Italien (13 %).

43 % aller zugewanderten Arbeitskräfte kamen seit 2014

Insgesamt betrachtet – also unabhängig von Staatsangehörigkeit und aktuellem Aufenthaltstitel – lebten im vergangenen Jahr knapp 2,72 Millionen Menschen in Deutschland, die in erster Linie wegen der Arbeit zugewandert sind. Fast die Hälfte von ihnen (43 %) kam seit 2014 nach Deutschland, weitere 15 % in den Jahren zwischen 2008 und 2013. Allerdings spiegeln sich auch die während der 1960er Jahre geschlossenen Abkommen zum Anwerben von Arbeitskräften in den Daten wider: 15 % der zugewanderten Arbeitskräfte, die 2021 in Deutschland lebten, waren bereits zwischen 1950 und 1975 ins Land gekommen.

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu Personen mit Aufenthaltstitel zum Zwecke der Erwerbstätigkeit beziehen sich auf Auswertungen des Ausländerzentralregisters zu Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §§18 bis 21 Aufenthaltsgesetz. Auch Ausländerinnen und Ausländer mit anderen Aufenthaltstitel können in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Die Zahlen zu zugewanderten Arbeitskräften aus EU-Staaten sowie zum Zuzugsjahr beruhen auf Auswertungen des Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. In der Auswertung werden Befragte berücksichtigt, die als Hauptgrund für die Zuwanderung Arbeit oder Beschäftigung angegeben haben. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

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