Start Panorama "Rechtswidrige Meinungsäußerung" Düsseldorfer Muslime gewinnen Klage gegen „Tichys Einblick“

"Rechtswidrige Meinungsäußerung"
Düsseldorfer Muslime gewinnen Klage gegen „Tichys Einblick“

Der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) hat einen weiteren juristischen Erfolg gegen das umstrittene Neu-Rechte Medium "Tichys Einblick" erringen können.

(Foto: nex24)
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Düsseldorf – Der Kreis der Düsseldorfer Muslime (KDDM) hat einen weiteren juristischen Erfolg gegen das umstrittene Neu-Rechte Medium „Tichys Einblick“ erringen können.

„Wir hoffen mit diesem Schritt auch anderen muslimischen Vereinen Mut zu machen, keine juristische Auseinandersetzung zu scheuen“, so ein KDDM Vorstandsmitglied gegenüber NEX24.

Das Landgericht Frankfurt untersagte dem Onlinemagazin des Journalisten und Publizisten Roland Tichy bereits im Juli 2021 ein Vorstandsmitglied des KDDM als „mutmaßlich islamistischer Akteur“ zu bezeichnen und stufte die Bezeichnung als „eine rechtswidrige Meinungsäußerung“ ein, wie auch die NRZ berichtete. Im selben Artikel behauptete das Magazin fälschlicherweise zudem, dass Mitglieder der Gruppe vom Verfassungsschutz als extremistisch eingeschätzt würden.

Tichy war jedoch der Auffassung, dass sie nicht verpflichtet seien eine Richtigstellung abzudrucken. Das LG Frankfurt folgte nun der Rechtsauffassung der Rechtsanwälte und verurteilte Tichy zum Abdruck der Richtigstellung. Denn die Aussage sei „eine deutlich unwahre Tatsachenbehauptung, die auf eine erhebliche und fortdauernden Rufbeeinträchtigung für den KDDM abziele“. Das Landgericht Frankfurt teile insbesondere nicht die Auffassung der Gegenseite, wonach die aufgestellte Behauptung mehrere Interpretationsweisen zulasse und sie deshalb als Meinungsäußerung gewertet werden könne.

Hierzu die Anwaltskanzlei der KDDM:

Durch die Berichterstattung wurde das engagierte Mitglied des KDDM massiv in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, weil über ihn identifizierend im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Islamismusvorwürfen berichtet wurde. Er ist jedoch, anders als durch das Online-Magazin behauptet, weder ein islamistischer Akteur noch steht er dieser Ideologie nahe. Vielmehr setzt er sich für Werte ein und vertritt eine Auffassung, die auch für gemäßigte Muslime als ungewöhnlich liberal bezeichnet werden kann.

Zudem setzt er sich auf Basis der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für interreligiöse Zusammenarbeit zwischen Christen, Juden und Muslimen ein – um bestehende wechselseitige Vorurteile abzubauen – sowie für die Förderung der Demokratie in Deutschland ein. Zahlreiche Medien berichten regelmäßig positiv über diese Bemühungen und das ehrenamtliche Engagement. Dies hindert Tichy jedoch nicht, dies falsch und verzerrt darzustellen.

In der NDR-Sendung Zapp „Wie Medien die Stimmung anheizen“ hat man sich u.a. mit Tichys Methoden kritisch auseinandergesetzt.

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