Türkei
Türkei: Erdogan verbietet Blaulichter für unauthorisierte Fahrzeuge

Ab dem 1. November dürfen nur noch bestimmte Fahrzeuge akustische und visuelle Sirenen nutzen.

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Türkei: Aus für Warnsignale und Blitzleuchten

Ankara (nex) – In der Türkei gilt ab dem 1. November für Blitzleuchten (Blaulichter) und Warnsignale von PKW leitender Angestellte, Geschäftsführer oder Abteilungsleiter von kommunalen Behörden, Verwaltungen und Universitäten ein generelles Verbot. Die Fahrzeuge von Personen, die sich nicht an die Anordnung halten, werden aus dem Verkehr gezogen.

In der betreffenden Erklärung des türkischen Innenministeriums heißt es, dass die Verfahren und Grundsätze in Artikel 71, türkisches Straßenverkehrsgesetz sowie Artikel 141, türkische Straßenverkehrsordnung, genaue Angaben zum Verwenden von Blitzleuchten und Warnsignalen an Fahrzeugen aufwiesen.

Erdoğan und Soylu bewilligen neue Verordnung

In einer Verordnung, die am 20. September mit Einwilligung vom türkischen Präsident Recep Tayyip Erdoğan und Innenminister Süleyman Soylu veröffentlicht wurde, wird beschrieben, welche Fahrzeuge unter welchen Voraussetzungen Blitzleuchten und akustische Warnsignale verwenden dürfen und welche Strafen bei Zuwiderhandlungen drohen.

Danach geht hervor, dass Feuerwehrautos, Krankenwagen, Polizei, Sicherheits- und Vollzugsbehörden sowie Risiko- und Gefahrenguttransporter, die äußerlich als solche zu erkennen sind, weiterhin mit Warnsignalen und Blitzleuchten ausgestattet werden dürfen.

Außerdem gelten für die höchsten Staatsämter und das höchste Protokoll im Staate sowie für die Fahrzeuge, die für deren Sicherheit zuständig sind, Ausnahmen. Bei allen anderen Fahrzeugen ist das Anbringen oder das Führen von Blitzleuchten und Warnsignalen ausdrücklich verboten.

Fahrzeuge, die für den Schutz von Amtsinhabern mitfahren, dürfen Sirenen oder Blitzleuchten nur in Anwesenheit der jeweiligen Amtsträger aktiv nutzen. Falls sich der Amtsträger nicht im Wagen befindet oder nicht im Konvoi mitfährt, dürfen keinerlei Warnsignale benutzt werden.

Es kam außerdem zu vielen Beschwerden aus der Bevölkerung. Die Menschen beklagten einerseits die Nötigung durch unauthorisierte Personen, andererseits kritisierten sie auch die Amtsinhaber, die die Blaulichter für private Zwecke missbrauchten.

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