Düsseldorf (rp) – Die Zahl der steuer- und abgabenfreien Mini-Jobs ist im laufenden Jahr wieder nahezu auf den Stand vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Grünen-Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke hervor, die der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vorliegt.
Demnach verzeichnete die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ende März nach den letztverfügbaren Daten gut 7,6 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Ende Dezember 2014 vor Einführung des Mindestlohns waren es mit 7,67 Millionen nur wenig mehr.
Den Daten zufolge ist vor allem die Zahl der Mini-Jobs, die im Nebenjob ausgeübt werden, gegenüber der Zeit vor Einführung des Mindestlohns deutlich angestiegen. Waren Ende 2014 erst 2,5 Millionen Mini-Jobber in der Nebenbeschäftigung tätig, hatten Ende März 2018 bereits knapp 2,8 Millionen neben der Hauptbeschäftigung noch einen steuerfreien Mini-Job.
„Es gibt wieder fast so viele Minijobs wie vor der Mindestlohneinführung. Es ist höchste Zeit für mehr reguläre Beschäftigung, um ausreichende Renten und Schutz bei Arbeitslosigkeit sicherzustellen“, mahnte Grünen-Politikerin Müller-Gemmeke.
Der Mindestlohn hat die Anzahl der 450-Euro-Minijobs demnach nur vorübergehend verringert. Damit ist ein arbeitsmarktpolitisch erwünschter Effekt des Mindestlohns verschwunden:
Die Regierungsparteien hatten sich mit dem Mindestlohn auch erhofft, dass mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in voll sozialversicherungspflichtige Jobs münden. Denn Mini-Jobber sind gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit und Altersarmut weniger abgesichert.