Von Thomas Bernhard
In Deutschland sind nach verschiedenen Schätzungen etwa 14.000 Anhänger der Terrororganisation PKK aktiv. Einer dieser Aktivisten der Terrormiliz steht seit heute vor dem Oberlandesgericht in der deutschen Stadt Celle. Ihm wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zur Last gelegt
Der 43 Jahre alte Angeklagte soll, so die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft, in der deutschen Stadt Oldenburg als Gebietsverantwortlicher für die Terrororganisation tätig gewesen sein. In dieser Funktion sei der er, so die Anklage, für Finanzen, Personal und Propaganda zuständig gewesen.
Außerdem soll er in die Planung und Durchführung von Reisen in den Nordirak und die Rekrutierung von PKK-Kämpfern eingebunden gewesen sein. Im Fall einer Verurteilung durch das deutsche Gericht drohen dem Mann bis zu zehn Jahre Haft.
Die Türkei, nicht nur die türkische Regierung, wirft den deutschen Behörden seit längerer Zeit ein zu lasches Vorgehen gegen die Terrormiliz PKK, die nicht nur in der Türkei, sondern auch den EU-Staaten und USA verboten ist und, auch juristisch, als Terrororganisation angesehen wird, vor. Schätzungen aus dem vergangen Jahr zufolge sind in Deutschland rund 14.000 Anhänger der Terrormiliz für diese in der einen oder anderen Form tätig.
Der deutsche Verfassungsschutz beobachtet die Terrororganisationen und deren Folgeorganisationen bereits seit längerer Zeit. Pro Jahr soll die PKK in Deutschland 25 Millionen Euro allein an „Spendengeldern“ sammeln, die für Kämpfer und Waffen ausgegeben werden. Ferner werden immer wieder Vorwürfe laut, Aktivisten der Terrormiliz seien in Deutschland auch in den Handel mit Betäubungsmitteln und die Erpressung von Schutzgeld sowie über Aktivitäten im sogenannten Rotlichtmilieu in den Menschenhandel verstrickt bzw. daran beteiligt.
Die deutsche Justiz hat nach jüngsten Zahlen ihre Ermittlungen gegen in Deutschland aktive PKK-Akivisten bereits verstärkt. Die Zahl eingeleiteter Ermittlungsverfahren sei von rund 15 im Jahr 2013 auf etwa 130 im vergangenen Jahr gestiegen, gab unlängst ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bekannt. In wieviel Fällen die Ermittlungen am Ende zu einer Verurteilung von ermittelten Beschuldigten führten, ist jedoch nicht bekannt.
Der deutsche Außenminister Gabriel sprach Anfang des Monats mit seinem türkischen Amtskollegen Çavuşoğlu auch über das Vorgehen gegen die PKK in Deutschland. Der politische Arm der Terrormiliz PKK in Deutschland, das „Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum Deutschland“, kritisiert jedoch die Ermittlungen und Prozesse gegen PKK-Aktivisten und spricht von „einer Kriminalisierung des kurdischen Widerstands“.
Politische Unterstützung erfahren derartige Organisationen in Deutschland oftmals durch die Oppositionsparteien „Die Linke“ und Teile der „Grünen“. Unter anderem wird aus diesem Lager der deutschen Politik immer wieder die Forderung nach einer Aufhebung des auch in Deutschland gültigen PKK-Verbots und deren Einstufung als terroristische Vereinigung erhoben. Die deutsche Bundesregierung und die sie tragenden Parteien CDU, CSU und SPD lehnen eine derartige Verbotsaufhebung ebenso ab wie CDU/CSU und SPD auch zukünftig eine Beobachtung durch den deutschen Verfassungsschutz befürworten.
Anfang Januar war ebenfalls in Celle auch gegen den 57-jährigen türkischen Staatsbürger Zahir A. aus Salzgitter Anklage wegen Mitgliedschaft in der Terrororganisation PKK erhoben worden.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der PKK und damit einer ausländischen terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Während die militärisch strukturierte Terrororganisation in der Türkei und in den kurdischen Siedlungsgebieten Syriens versucht, ihre ideologischen Vorstellungen durch Gewaltakte gegen Sicherheitskräfte, Armeeangehörige, Zivilisten und politisch Andersdenkende zu forcieren, haben die Kader in Europa vor allem die Aufgabe, Finanzmittel für die Organisation zu beschaffen und Nachwuchs für den Guerillakampf zu rekrutieren.
Dazu die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle:
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist der Angeschuldigte hinreichend verdächtig, in der Zeit von März 2014 bis Ende Juni 2015 als Gebietsleiter der Arbeiterpartei Kurdistans („Partiya Karkeren Kurdistan” – PKK) und ihrer Europaorganisation „Kurdische Demokratische Gesellschaft in Europa” (Civaka Demokratik a Kurdistan – CDK) im Gebiet Salzgitter in herausgehobener Leitungsfunktion tätig gewesen zu sein.
Im “Rahmen seiner Aufgaben” habe er nach den Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Celle die organisatorischen, finanziellen, personellen und propagandistischen Angelegenheiten in seinem Zuständigkeitsbereich geregelt. Der 57-Jährige wurde Mitte Juli vergangenen Jahres in Berlin festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Berliner Gericht verurteilt Ali H. Dogan zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und vier Monaten.
Den im April 2016 verhafteten türkischen Staatsangehörigen Ali H. Dogan hatte das Kammergericht Berlin nach fünfmonatiger Verfahrensdauer im März 2017 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert.
Drei Jahre und drei Monate für PKK-Gebietsleiter Muhsin K.
Im Juli 2017 verurteilte ein Gericht in Stuttgart den damals 47-jährigen Muhsin K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach §§ 129a und b des Strafgesetzbuchs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten.
K. mit dem Codenamen “Delil” war nach längerer Observierung im Februar 2016 in Zusammenarbeit der Polizei Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgenommen worden. Die Generalbundesanwaltschaft teilte damals in einer schriftlichen Erklärung mit, dass K. in verschiedenen deutschen Städten die Anwerbung von PKK-Mitgliedern und Eintreibung so genannter freiwilliger Spenden betrieben habe. Die Spenden werden oftmals unter massiven Drohungen eingetrieben. Desweiteren sei er der Rädelsführer der Terrorgruppe gewesen. Richter Claus Belling hatte die prominente Stellung des Angeklagten nach der Beweisaufnahme und 33 Verhandlungstagen als erwiesen angesehen.
Rücksichtsloser Kampf fordert viele Opfer unter kurdischer Zivilbevölkerung
Die PKK führt seit 1984 mit rücksichtsloser Härte einen bewaffneten Kampf in der Türkei. Der Vorsitzende Richter Claus Belling betonte, dass es sich dabei nicht um das ständig vorgetragene Recht auf Selbstverteidigung handele, sondern um Mord und Totschlag.
Sehr oft sind Zivilisten und nicht in den direkten Kampf verwickelte Polizisten unter den Opfern. In den letzten Monaten sind auch wieder – wie in den Neunzigern – verstärkt in den Osten abgeordnete meist junge Lehrerinnen und Lehrer unter den Opfern der Terrororganisation. Auch wenn der Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat der PKK und ihren Ablegern einiges an Sympathien eingebracht habe, sei dies dennoch kein Freibrief, ebenso wenig wie die oft unverhältnismäßige Härte der türkischen Sicherheitskräfte.
Verstärkt aktiv in Deutschland
Das Bundesgebiet ist wegen der hier lebenden ca. 800.000 Kurden als Rückzugsgebiet und Geldquelle besonders interessant. Die Organisation ist straff hierarchisch organisiert und ahndet vermeintliche oder tatsächliche Abweichungen mit brutaler Härte. Zur Durchsetzung ihrer Ziele verfügt sie über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten, die im Rahmen des seit 1984 geführten bewaffneten Kampfs vor allem im Südosten der Türkei Anschläge verüben, durch die vorwiegend türkische Sicherheitskräfte, immer wieder aber auch Zivilisten getötet bzw. verletzt werden.
Zweck und Tätigkeit der „PKK“ sind daher u .a. darauf gerichtet, Mord und Totschlag zu begehen. Die in Deutschland aktiven Führungskader setzen die von der Führung der PKK getroffenen Entscheidungen um und fördern damit die Fortsetzung des bewaffneten Kampfes in der Türkei und deren Grenzgebiete.
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