Start Politik Ausland EU vor Gesetzesverschärfung Nach Terrorattacken: EU-Parlament will Netzsperren ermöglichen

EU vor Gesetzesverschärfung
Nach Terrorattacken: EU-Parlament will Netzsperren ermöglichen

Während die EU und deutsche Politiker von der Türkei eine Lockerung der Anti-Terrorgesetze verlangen, sollen diese auf europäischer Ebene verschärft werden. Insbesondere was das Thema der Netzsperren anbelangt, scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein.

(Foto: aa)
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Straßburg (nex) – Am Dienstag wird der Innenausschuss des Europäischen Parlaments in Straßburg im Zusammenhang mit der geplanten Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung darüber abstimmen, mit welchen Positionen das EU-Parlament in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und EU-Rat gehen wird.

Eine entscheidende Position nimmt dabei die für die CSU gewählte Abgeordnete Monika Hohlmeier ein, die in diesen Gesprächen das Europäische Parlament vertreten wird. Von ihr wird unter anderem erwartet, dass sie etwa dem Thema „Netzsperren“ eine bedeutende Rolle in der Terrorismusbekämpfung zumessen und versuchen wird, diese zum Inhalt der Richtlinie zu machen, mittels derer die Antiterrorpolitik der EU auf einen einheitlichen Standard gebracht werden soll.

Der Prozess zum Entwurf einer Richtlinie wurde vonseiten der EU-Kommission als Reaktion auf die Anschläge von Paris im November des Vorjahres auf den Weg gebracht.

Kritiker wie das Portal netzpolitik.org beanstanden bereits im Vorfeld, dass der Gesetzgebungsprozess im Schnellschussverfahren – also ohne das sonst übliche „Impact Assessment“ zur Erörterung der möglichen Folgen – auf den Weg gebracht worden sei. Netzpolitik veröffentlichte nun einen Textvorschlag, der zur Grundlage einer möglichen Beschlussfassung und in weiterer Folge zum Kern der geplanten Richtlinie werden könnte.

Darin heißt es unter anderem, die Mitgliedsstaaten sollen „erforderliche Maßnahmen treffen, um die prompte Entfernung illegaler Inhalte sicherzustellen, die öffentlich zur Begehung eines terroristischen Angriffs im Sinne des Artikels 5 [des Richtlinienvorschlags] aufstacheln, wenn diese in ihrem Lande gehostet werden, darüber hinaus, um zu versuchen, die Entfernung solcher Inhalte zu veranlassen, wenn sie außerhalb des eigenen Territoriums gehostet werden, oder, wenn machbar, den Zugang zu solchen Inhalten zu blockieren.“

Auch wenn in weiterer Folge hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen Transparenz in den Verfahrensschritten und rechtsstaatliche Vorkehrungen angemahnt werden, würde die geplante Richtlinie in einigen Bereichen eine Verschärfung der geltenden Rechtslage darstellen, insbesondere mit Blick auf die Netzsperren.

Aus den Mitgliedsstaaten kommt zudem noch der Vorschlag, die „Erfassung, Registrierung und Aufnahme von Äußerungen und Gesprächen in privaten oder öffentlichen Fahrzeugen oder an privaten oder öffentlichen Orten sowie von Bildmaterial von Personen in öffentlichen Fahrzeugen und an öffentlichen Orten […]“ mit in den Entwurf aufzunehmen.

Kritiker meinen, die Definition dahingehend, welche Seiten blockiert werden können, sei zu weit gefasst und würde willkürliche Sperrungen erleichtern. Zudem sei der Zweck der Sperrungen nicht definiert.