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"Terrorist safe havens"
Belgien lehnt Anträge Ankaras auf Auslieferung von Terroristen wiederholt ab

Im Gegensatz zur entschiedenen Haltung der Türkei in ihrem Kampf gegen die PKK und den IS (Daesh) war Belgien seinerseits schon immer ein sicherer Hafen für viele Mitglieder verschiedener Terrororganisationen und ignorierte konsequent die vielen Anträge Ankaras auf Auslieferung von Terroristen.

(Foto: aa)
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Brüssel (nex) – Im Gegensatz zur entschiedenen Haltung der Türkei in ihrem Kampf gegen die PKK und den IS (Daesh) war Belgien seinerseits schon immer ein sicherer Hafen für viele Mitglieder verschiedener Terrororganisationen und ignorierte konsequent die vielen Anträge Ankaras auf Auslieferung von Terroristen.

Ungeachtet des Statements des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan, dass Ibrahim El Bakraoui, einer der Selbstmordattentäter bei den Brüsseler Anschlägen, im Juli letzten Jahres aus Gaziantep, einer Provinz im Südosten der Türkei, ausgewiesen worden war, hat Belgien immer die Auslieferungsanträge der Türkei für viele PKK-Mitglieder und Angehörige anderer Terrorgruppen abgelehnt und ist nach wie vor ein sicherer Hafen für sie.

Fehriye Erdal, Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C), die in die Ermordung eines bekannten türkischen Geschäftsmannes im Jahr 1996 verwickelt war, floh damals nach Belgien und wurde trotz aller Aufforderungen nicht an die Türkei ausgeliefert. Belgien stuft Erdal auch nicht als Terroristin, sondern lediglich als ein „Gangmitglied“ ein.

Zübeyir Aydar, ein führendes PKK-Mitglied, den das US-Finanzministerium als internationalen Drogenhändler bezeichnet, wurde 2010 in Belgien zwar verhaftet, drei Wochen später jedoch wieder freigelassen.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Anadolu Ajansi (AA), die sie vom Justizministerium erhalten habe, habe die Türkei die Auslieferung von 56 Personen, gegen die Anklage wegen kleinkrimineller Straftaten erhoben wurde, beantragt. Belgien bewilligte 45 Anträge, acht wurden abgelehnt.

Belgien hat auch Auslieferungsanträge für Terroristen abgelehnt, die kriminellen Aktivitäten nachgehen. Ankara hatte die Auslieferung von 30 Terroristen gefordert, Belgien lehnte 20 davon ab, neun sind noch in Bearbeitung und eine Terroristin, Fidan Dogan, wurde in Paris ermordet.

Bei den meisten Personen, deren Auslieferung Ankara verlangt, handelt es sich um PKK-Mitglieder. Eine Person ist Mitglied der DHKP-C, eine weitere gehört der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) an. Die Übrigen sind in anderen Terrororganisationen aktiv.

Nach Informationen der AA unter Berufung auf Sicherheitsquellen, hat die Türkei 657 Suchaufträge für PKK-Aktivisten, so genannte Red Notices an Interpol gerichtet. Bei Red Notices handelt es sich um das Ersuchen um Festnahme oder vorläufige Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung. Deutschland hat über 300 Anträge Ankaras auf Auslieferung von Terroristen abgelehnt.

Nach den letzten von den Freiheitsfalken Kurdistan (TAK) – einer PKK-Splittergruppe – durchgeführten Bombenanschlägen in Ankara und dem Selbstmordanschlag am vergangenen Samstag in der Nähe des Taksimplatzes in Istanbul haben Behörden, so heißt es, die Akten von PKK-Terroristen aktualisiert, die Anschläge auf zivile Ziele planen. Zuständige Behörden werden die Auslieferung dieser PKK-Führer in Europa im Einklang mit dem Urteil eines Bundesstrafgerichts in der Schweiz über einen Antrag aus Deutschland beantragen. Das Urteil unterstreicht den Unterschied zwischen den Methoden eines Freiheitskämpfers und denen eines Terroristen. Türkische Behörden werden dieses Urteil als Referenz für die Auslieferung von PKK- und DHKP-C-Mitgliedern nutzen.

Die von Ankara erstellten Akten gegen diese PKK-Kader und -Mitglieder enthalten die Propaganda der Organisation im jeweiligen Land, in dem sie leben, Schutzgelderpressung unter dem Deckmantel von Spenden und Drogenhandel in ganz Europa sowie Finanzierung der Terrororganisation mit durch diverse Aktivitäten gesammelten Geldern in Europa.

 

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