Iran
Ali Khamenei: Elite der USA sollte sich für Trump schämen
PBS-Interview
Erdogan-Sprecher: Trump hat sich nicht bei Erdogan entschuldigt
Nach der Prügelei zwischen den Leibwächtern und Gegnern Erdogans vor dem Anwesen des türkischen Botschafters am 16. Mai wurden 19 Personen, darunter 15 türkische Sicherheitskräfte angeklagt, weil sie „friedliche Demonstranten angegriffen und niedergeprügelt“ haben sollen. Türkischen Medienberichten zufolge sei dem eine Provokation seitens der Demonstranten vorausgegangen. Erdogan-Anhänger seien mit Gegenständen beworfen worden.President Erdoğan didn't say President Trump "apologized" to him but was "saddened by" what happened. This is the correct translation. https://t.co/Nm6xQ5NYKV
— İbrahim Kalın (@ikalin1) September 20, 2017
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USA
New York: Türkisches Wirtschaftszentrum wird planmäßig eröffnet
„Wirtschaftszentren tragen nicht nur zur Optimierung des weltweiten Handels eines Landes bei, sondern auch dessen Image“, fügte er hinzu.
Laut Zeybekci werde das Zentrum in Manhattan 24 Unternehmen aus verschiedenen Sektoren wie etwa der Textilbranche beherbergen.
Das türkische Handelszentrum werde auch verschiedenen Ministerien und Organisationen der Zivilgesellschaft Möglichkeiten bieten, Aktivitäten und Veranstaltungen durchzuführen.Auch interessant
Türkei: Vereinbarung mit Katar ist erster Schritt zu einem Freihandelsabkommen
Ratgeber
Mit der beruflichen Fahrgemeinschaft Steuern sparen
Für den Mitfahrer Paul ergibt sich laut VLH-Experten folgende Rechnung: [0,30 Euro Entfernungspauschale x 80 Kilometer x 210 Arbeitstage = 5.040 Euro.] Da der absetzbare Betrag für Mitfahrer aber auf 4.500 Euro im Jahr begrenzt ist, kann Paul nicht 5.040 Euro, sondern nur die besagten 4.500 Euro geltend machen.
Wolfgang errechnet für sich genau dieselben Zahlen. Als Fahrer kann er aber den vollen Betrag in Höhe von 5.040 Euro in seine Steuererklärung eintragen. Beispiel 2: Fahrgemeinschaft mit wechselnden Fahrern Nehmen wir wieder den oben beschriebenen Fall von Wolfgang und Paul mit einem einzigen Unterschied: Diesmal wechseln sich die beiden regelmäßig ab. Konkret: Wolfgang nutzt an 105 Arbeitstagen den eigenen Pkw, an den anderen 105 Tagen ist er Mitfahrer. Dasselbe gilt spiegelbildlich für Paul. Für Wolfgang ergeben sich dann folgende Zahlen: Zunächst berechnen die VLH-Profis die Entfernungspauschale für die Tage, an denen er Mitfahrer ist: [0,30 Euro Entfernungspauschale x 80 Kilometer x 105 Arbeitstage = 2.520 Euro.] Dieser Betrag liegt unterhalb der Mitfahrer-Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr und kann somit komplett angegeben werden. Hinzukommen die Tage, an denen er den eigenen Pkw eingesetzt hat. Die Rechnung auch hier: [0,30 Euro Entfernungspauschale x 80 Kilometer x 105 Arbeitstage = 2.520 Euro.] Zusammengerechnet ergibt sich folgende Summe: [2.520 Euro (als Mitfahrer) + 2.520 Euro (als Fahrer) = 5.040 Euro (insgesamt).] Letztlich kann Wolfgang also 5.040 Euro an Fahrtkosten eintragen. Genau dieselbe Rechnung trifft auch auf Paul zu, der somit auch 5.040 Euro bei den Werbungskosten geltend machen kann. Fazit: Bei beruflichen Fahrgemeinschaften, die größere Entfernungen zurücklegen, kann es für den Einzelnen steuerlich von Vorteil sein, wenn sich die Mitglieder mit ihren jeweiligen Pkw beim Fahren abwechseln. Grund: Durch das Abwechseln wird die für Mitfahrer geltende Begrenzung des abzugsfähigen Betrags auf jährlich 4.500 Euro umschifft.

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