Kommentar
Streumuniton und SCUD-Raketen: Armenien als ungeahndeter Kriegsverbrecher

Bereits seit dem 27. September 2020 bekriegen sich die beiden südkaukasischen Staaten Armenien und Aserbaidschan. Der Konflikt um das Gebiet Berg-Karabach geht weit in die Vergangenheit zurück und sorgte bereits mehrfach für militärischen Einsatz.

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Ein Gastbeitrag von Politikwissenschaftler Asif Masimov 

Bereits seit dem 27. September 2020 bekriegen sich die beiden südkaukasischen Staaten Armenien und Aserbaidschan. Der Konflikt um das Gebiet Berg-Karabach geht weit in die Vergangenheit zurück und sorgte bereits mehrfach für militärischen Einsatz.

Im Zuge dessen sind vor drei Jahrzehnten rund 20 Prozent des aserbaidschanische  Territoriums von armenischen Streitkräften besetzt und rund eine Million Aserbaidschaner vertrieben worden. Auch die verabschiedeten Resolutionen des UN-Sicherheitsrates (Nr. 822, 853, 874 und 884) forderten die unverzügliche Rückgabe des besetzten Gebietes, die Verhandlungen fanden unter der Minsk-Gruppe OSZE statt und wurden mit dem aktuellen Ausbruch vorerst beendet, ob eine Wideraufnahme und weitere Leitung durch die OSZE möglich ist, zeigt die Zukunft.

Armenien setzt Streumuniton und SCUD-Raketen ein

Der Grund der aktuellen Auseinandersetzungen blieb das Territorium Berg-Karabach selbst, ebenso auch anliegende Bezirke, allerdings wurden die militärischen Aktivitäten nicht alleine auf das fragliche Gebiet beschränkt. Es erfolgte ein Beschuss der zivilen Bevölkerung und ihrer Heimatstädte, welche nahe der Front gelegen sind. Dazu gehören: Gandscha, Mingetschewir, Gabala, aber auch die Hauptstadt Baku. All diese aserbaidschanischen Städte wurden von Armenien als Ziele angesehen, obgleich dafür keine Begründung vorzuliegen scheint.

Leider ist deutlich geworden, dass medial dieser Aspekt keine Aufmerksamkeit fand, es wurde kaum berichtet über den bewiesenen, planmäßigen Beschuss von Zivilisten. Abgesehen von diesem Kriegsverbrechen ist auch die Nutzung bestimmter Waffen auf armenische Seite in Frage zu stellen. SCUD-Raketen (Reichweite ca. 150 km) und Streumunition scheinen zur Standartausrüstung der Armenier zu gehören. Das bedeutet, Armenien ist für den Fernkampf ebenso ausgerüstet, wie für einen großflächigen Beschuss. Gerade die Reichweite sollte an der Front kein Problem darstellen, sodass sich die Frage aufdrängt, wozu Armenien sich auf einen Fernkampf vorbereitet hat.

Wie Videomaterial beweist, wurden diese SCUD-Raketen bereits genutzt und hatten zum Ziel Infrastruktur und Zivilbevölkerung. Dabei ist Armenien auch im Besitz von Waffen mit weitaus größerer Reichweite, wie Sputniknews berichtet. Dass zielgerichtet friedliche Städte Opfer von armenische Angriffen wurden, beweist die Aussage von Vagharshak Harutyunyan, dem Berater des Premierministers vo Armenien, Nikol Paschinjan, welche er in eine Interview gegenüber dem russischen TV-Sender Rossija 1 getroffen hat. Dabei gab der Politiker zu, mit einer solchen Vorgehensweise die aserbaidschanischen Bevölkerung in Panik versetzen zu wollen.

Vor allem die Nutzung einiger Waffen, darunter der Streumunition, welche, wie die Organisation ANAMA (Azerbaijan National Agency for Mine Action) in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention von 1949- feststellt, sind Kriegsverbrechen. Nach einem Angriff mit Streumunition führen weniger als die Hälfte zu Explosionen, der Rest bleibt als Blindgänger am Boden und stellt dadurch eine Gefahr auch lange nach dem Krieg für die Bevölkerung dar. Durch diesen Umstand wird die Schwere der Nutzung solcher Waffen deutlich, abgesehen von dem immensen und vermeidbaren sowie militärisch nicht unumgänglichen Schaden.

Offensichtlich schienen lange Zeit jedoch nicht nur eine beachtliche Anzahl an Journalisten, sondern auch die Human Rights Watch die Augen vor der Zerstörung der Zivilobjekte zu verschließen und auch die erwiesene Rekrutierung von Kindern in Armenien entging deren Aufmerksamkeit. Dabei legen die Zusatzprotokolle der Genfer Konvention von 1977 deutlich fest, dass Kinderrekrutierung verboten und das Rekrutieren von Minderjährigen zwischen 15 und 18 Jahren nur äußerst eingeschränkt möglich ist. Mittlerweile gab es diesbezüglich eine Stellungnahme, was positiv gewertet werden kann und muss.

Menschenrechtsorganisationen beweisen die Einsetzung der Streumunition

Amnesty international und Human Right Watch haben sich bereits Ende Oktober geäußert und festgestellt, dass die Nutzung der Streumunition gegen aserbaidschanische Zivilbevölkerung bewiesen worden ist. „the firing of cluster munitions into civilian areas is cruel and reckless”, schreibt die Amnesty dazu. Es ist erschreckend, dass es Tage gedauert hat, allerdings auch anzurechnen, dass dieses Verbrechen endlich gesehen wurde.

Dennoch muss beachtet werden, das ein Großteil des -europäischen- Journalismus, statt diesen erwiesenen Vorwürfen nachzugehen, medial Aserbaidschan teils bis heute verbrecherische Handlungen vorwirft, wobei Aserbaidschan offensichtlich keine Bemühungen anstellt, Zivilisten und ihre Wohnorte anzugreifen und den Krieg auf eigenem Gebiet zu erweitern. Es wäre ratsam, wenn Menschenrechtsorganisationen in erster Linie keinen Schuldigen suchen, sondern sich um die Opfer kümmern würden. Im Zuge dieser Hilfe würde ohnehin deutlich werden, wer und vor wen geschützt werden sollte.


Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


Asif Masimov

Asif Masimov hat Internationale Beziehungen und Politikwissenschaften studiert. Er bloggt auf masimovasif.net zu historischen und politischen Themen rund um Deutschland, Aserbaidschan und Russland.


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