Start Finanzen Kredite Von Bürgschaft bis Hypothek: Wie Kreditsicherheiten Ihre Finanzierung beeinflussen

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Von Bürgschaft bis Hypothek: Wie Kreditsicherheiten Ihre Finanzierung beeinflussen

Um die Finanzierung größerer Anschaffungen - etwa einer Immobilie oder eines Fahrzeugs - abzusichern, reicht das reguläre Einkommen häufig nicht aus.

(Symbolfoto: pixabay)
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Mit der Vergabe eines Darlehens lässt sich das kreditgebende Institut auf das Risiko ein, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen eventuell nicht nachkommen kann.

Zur Risikominimierung kann die Hinterlegung von Kreditsicherheiten gefordert werden. Wann solche Sicherheiten notwendig sind, welche Arten es gibt und in welchem Verhältnis sie zu Höhe und Laufzeit des jeweiligen Kredits stehen, ist Thema dieses Artikels.

Wann geben Kreditsicherheiten bei der Vergabe von Darlehen den Ausschlag?

Um die Finanzierung größerer Anschaffungen – etwa einer Immobilie oder eines Fahrzeugs – abzusichern, reicht das reguläre Einkommen häufig nicht aus. Deshalb verlangen Kreditgeber meistens auch bei einem hohen Haushaltseinkommen und uneingeschränkter Solvenz ergänzende Kreditsicherheiten. Ihre erforderliche Höhe wird von der jeweiligen Bank festgelegt. Der Kunde hat zwar die Option, eine oder mehrere potenzielle Kreditsicherheiten anzubieten; das letzte Wort dazu, ob die Sicherheit für das gewünschte Darlehen ausreicht, hat jedoch das Kreditinstitut.

Welche Vermögenswerte können einen Kredit absichern?

Je nach Kreditinstitut bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheiten, die für ein Darlehen erforderlich sind. Dabei kommen die Art und die Höhe der beantragten Summe sowie die Bonität des Antragstellers zum Tragen. Für kleinere Darlehen bis circa 5.000 Euro genügen als Sicherheiten in der Regel das Einkommen und eine stabile Bonität. Ist letztere allerdings unzureichend, oder geht es um ein höheres Darlehen mit längerer Laufzeit, etwa für den Erwerb eines Autos oder einer Immobilie, werden meistens weitere Kreditsicherheiten verlangt.

Welche Typen von Kreditsicherheiten gibt es?

Kreditsicherheiten können entweder in Form von Personalsicherheiten oder von Real-/Sachsicherheiten hinterlegt werden.

– Für eine Personalsicherheit übernimmt eine andere Person die Haftung für den Kredit, falls der Kreditnehmer nicht zahlen kann. Die Bank kann dann von dieser Person die Zahlung verlangen, gegebenenfalls auch Einkommen oder andere Vermögenswerte pfänden. Zu den Kreditsicherheiten dieser Art gehören neben Bürgschaft und Schuldbeitritt auch die Patronatserklärung/Garantie.

– Bei Real-/Sachsicherheiten gibt der Kreditnehmer die Rechte an Sachen, zum Beispiel an einer Immobilie, als Sicherheit an die Bank. Wenn der Kreditnehmer in Zahlungsnot gerät, kann die Bank die Sachen veräußern, um die offene Forderung zu begleichen. Die häufigsten Kreditsicherheiten dieser Art sind Hypothek oder Grundschuld, Sicherungsübereignung und Forderungsabtretung.

Bürgschaft

Kreditsicherheit durch einen Bürgen kann entweder selbstschuldnerisch oder in Form einer Ausfallbürgschaft erfolgen. In beiden Fällen haftet der Bürge genauso wie der Kunde für den gesamten offenen Betrag. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank das Vermögen des Bürgen sofort, ohne Gerichtsverfahren, pfänden. Häufiger wird die Ausfallbürgschaft gewählt: Hier haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger den Kreditnehmer erfolglos verklagt hat.

Schuldbeitritt

Beim gelegentlich auch „Schuldmitübernahme“ genannten Schuldbeitritt übernimmt eine dritte Person neben dem Kreditnehmer die Haftung für das Darlehen. Die Bank kann ihre Forderungen sowohl beim Kunden als auch bei der dritten Person einfordern.

Patronatserklärung

Patronatserklärungen sind oft mit Krediten in Millionenhöhe verbunden und eher bei Unternehmen als bei Privatpersonen üblich – wenn sich beispielsweise ein Großkonzern für die Zahlungen einer Tochterfirma haftbar erklärt.

Hypothek und Grundschuld

Hypotheken und Grundschulden sind Realsicherheiten für Immobilien wie Wohnungen oder Häuser. Sie werden vor allem bei langfristigen Finanzierungen wie Baukrediten verwendet. Wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann, kann die Bank die Immobilie oder das Grundstück zwangsversteigern.

Eine Hypothek ist eine sogenannte „akzessorische“ Kreditsicherheit: Sie ist direkt ans Darlehen gekoppelt, wird mit seiner Tilgung kleiner und nach der vollständigen Abzahlung des Kredits aus dem Grundbuch gelöscht. Die Grundschuld wie auch die Sicherungsübereignung (siehe unten) dagegen sind fiduziarische (oder treuhänderische) Sicherheiten, die der Bank für die Laufzeit des Kredits übergeben werden. Die entsprechende Summe ändert sich nicht. Das hat den Vorteil, dass die Grundschuld auch später noch für andere Kredite als Sicherheit genutzt werden kann.

Sicherungsübereignung

Bei einer Sicherungsübereignung überträgt der Kreditnehmer der Bank das Eigentum an einem beweglichen Gegenstand – zum Beispiel die Zulassungsbescheinigung Teil II („Kfz-Brief“) eines Fahrzeugs, behält aber das Nutzungsrecht und die Besitzherrschaft. Wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger den übereigneten Gegenstand in Besitz nehmen und verkaufen.

Forderungsabtretung

Bei dieser Form der Kreditsicherheit werden in der Regel Lohnansprüche oder Versicherungsleistungen an den Kreditgeber abgetreten. Wenn ein Schuldner beispielsweise sein Gehalt als Kreditsicherheit einsetzt, kann der Gläubiger das Geld bei Zahlungsverzug direkt beim Arbeitgeber einfordern.

Nach welchen Kriterien beurteilt eine Bank vom Kunden offerierte Kreditsicherheiten?

Für die Akzeptanz einer Kreditsicherheit kommt es im Wesentlichen auf folgende Faktoren an:

  • unkomplizierte Bewertbarkeit
  • Wertstabilität
  • Verkäuflichkeit
  • wirtschaftliche Unabhängigkeit des Schuldners von der Kreditsicherheit

Der Wert der angebotenen Sicherheit muss sich problemlos ermitteln lassen; zum Beispiel kann eine Immobilie anhand des regional üblichen Kaufpreises eingeschätzt werden. Auch sollte sich der Wert der Sicherheit während der Laufzeit des Kredits nicht oder nur in sehr geringem Maße variieren. Falls sie im Laufe der Zeit erheblich an Wert einbüßen, kann das Kreditinstitut die Hinterlegung weiterer Sicherheiten einfordern. Dazu kommt es in der Regel auch, wenn sich die Bonität des Kreditnehmers verschlechtert oder wenn er mehr Geld braucht, etwa, weil die Renovierung eines Altbaus eine höhere Investition erfordert als erwartet.

Im Notfall – wenn die Ratenzahlung ausbleibt – sollte sich die Kreditsicherheit schnell und problemlos veräußern lassen. Banken bevorzugen es auch, wenn die Sicherheit keinen wirtschaftlichen Bezug zum Kreditnehmer hat, seine berufliche Tätigkeit und damit sein regelmäßiges Einkommen also nicht von ihr abhängen.

Muss der Wert der Sicherheit identisch mit der Höhe des Kredits sein?

Klar definierte Regeln dafür, wie sich der Wert einer Kreditsicherheit zur Höhe des Darlehens verhalten muss, gibt es nicht. Auch hier spielen die Bonität, die Kredithöhe und -laufzeit eine Rolle, außerdem die Beziehung zwischen Bank und Kunde. Üblicherweise sollte die Kreditsicherheit 40 bis 60 Prozent des Darlehens abdecken. Das ist allerdings nicht mehr als ein Richtwert – manche Banken fordern weniger, andere die Abdeckung des gesamten Kreditbetrags durch die Sicherheit.

Für die Bank ist übrigens nicht der aktuelle Wert einer Kreditsicherheit von Interesse, sondern der sogenannte „Beleihungswert“, also der Betrag, den sie im Notfall dafür bekommen würde. Dieser Wert ist in der Regel niedriger, weil er Sicherheitsabschläge für Wertveränderungen während der Laufzeit und/oder für Verwertungsschwierigkeiten berücksichtigt.

Die Kreditsicherheit – Absicherung und Argument

Wer einen Kredit beantragen will, für den macht es Sinn, sich bereits im Vorfeld ein genaues Bild von den Kreditsicherheiten zu machen, die er aufzuweisen hat. Neben einer guten Bonität noch weitere Garantien, wie zum Beispiel Wertpapiere, Gehalts- oder Lohnverzicht oder eine Grundschuld anbieten zu können, ebnet oft den Weg zu niedrigeren Zinsen und besseren Kreditbedingungen.

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