In Deutschland wird die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen durch das Abfallwirtschaftsgesetz der Bundesregierung geregelt. Verstöße gegen dieses Gesetz können zu erheblichen Bußgeldern und anderen Strafen führen.
Ein Grund, warum die Bundesbürger meist akribisch darauf achten, was in die grüne, gelbe, braune oder schwarze Tonne kommt. Doch die kommunalen Unterschiede führen bei einigen Mitmenschen zu echten Verwirrungen. Zeit, um Licht in das Mülltrennungs-Durcheinander zu bringen.
Hier wird genau(er) hingeschaut: Das besagen die Entsorgungsvorschriften
Die deutsche Regierung hat Richtlinien für die ordnungsgemäße Entsorgung bestimmter Materialien aufgestellt, darunter Elektrogeräte, Batterien und Akkumulatoren, Altreifen und Ölfilter (vor allem, wenn sie noch mit Motoröl verschmutzt sind), Glasverpackungen und Getränkebehälter, Papierverpackungen und Getränkebehälter sowie Verpackungen aus Polymeren. Für viele dieser Materialien gibt es spezielle Sammelstellen, bei denen sie zum Recycling oder zur Entsorgung abgegeben werden können.
Besondere Vorsicht ist auch bei der Entsorgung von medizinischen Abfällen wie Nadeln und Spritzen geboten. Diese Gegenstände müssen in einem versiegelten Behälter aufbewahrt werden, bevor die endgültige Entsorgung an zugelassenen Stellen erfolgt.
Darüber hinaus ist es illegal, gefährliche Abfälle ohne Genehmigung zu transportieren. Zu den gefährlichen Abfällen gehören alle Stoffe, die giftig, entflammbar, explosiv, ätzend, infektiös oder anderweitig gefährlich für die Umwelt sind.
Das Tonnen-Prinzip: Jede Farbe hat ihr Entsorgungskonzept
Es kann derzeit nur regionale Unterschiede bei den Entsorgungsvorschriften geben. Generell gilt jedoch, dass alle Flüssigkeiten (einschließlich Öle) und gefährlichen Materialien nicht in die Mülltonne gehören. Auch brennbare Gegenstände wie Batterien, elektronische Geräte und Steckdosen sollten nicht auf diese Weise entsorgt werden.
In der schwarzen Mülltonne finden biologisch abbaubare Abfälle Platz. Dazu gehören Papierprodukte (Pappe und Zeitungen), Essensreste oder -abfälle, Gartenabfälle und anderes organisches Material wie Hecken- und Grasschnitt, verschmutzte Windeln und Tierabfälle.
In der gelben Tonne werden Plastikabfälle entsorgt. Hierzu zählen Umverpackungen, Milchkartons und alle anderen PVC-Materialien, die nicht mit gefährlichen Stoffen oder Lebensmittelabfällen verunreinigt sind.
Die grüne Tonne kann in einigen Regionen durch eine braune Tonne ersetzt werden. Beide haben allerdings die gleichen Vorgaben, wenn es um die einzuwerfenden Gegenstände geht. Hinein gehören Bio Abfälle aus dem Haushalt und andere biologisch abbaubare Materialien. Das können Küchenabfälle (wie Gemüseschalen, Eierschalen), alte Blumen, Zweige und Blätter aus dem Garten sowie Papierartikel (gebrauchte Servietten und Taschentücher, Papierhandtücher) sein.
Regionale Unterschiede gibt es auch darüber, was unter Küchenabfällen bzw. biologisch abbaubaren Materialien gehört. So ist es möglich, dass das Einwerfen von Milchprodukten oder Fleisch in die grüne/braune Tonne in einigen Orten erlaubt und in anderen wiederum verboten ist.
Darf ich Lebensmittel und Co. auch auf den Kompost werfen?
Viele Bürger mit eigenem Garten verfügen über einen Kompost und könnten theoretisch ihren Grünschnitt, Lebensmittel oder den Kaffeesatz dort ablegen. Eine gute Idee, die sogar erlaubt ist und Müllgebühren spart. Je weniger häufig die braune bzw. grüne Tonne geleert werden muss, desto niedriger die Kosten für die Verbraucher. Auf den Komposthaufen dürfen Gemüse- und Obstabfälle, ebenso wie Teebeutel oder Kaffeesatz. Auch Grasschnitt, Laub, Heu und Stroh sind eine gute Möglichkeit, um die kompostierte Erde mit Kohlenstoff zu versorgen. Eierschalen liefern Calcium und andere wertvolle Mineralien und sollten deshalb ebenso auf den Kompost, um daraus später reichhaltige Erde für Beete und Grünfläche zu gewinnen.
Was mache ich mit großen Müllstücken?
Eine Mülltonne bietet nur begrenzten Platz, sodass größere Gegenstände wie beispielsweise ein Stuhl, üppige Textilien oder Spiegel gar nicht hineinpassen und dort auch nicht hineingehören. Aber wo können diese Sperrgüter dennoch fachgerecht entsorgt werden? In den Städten und Kommunen gibt es hierfür ausgewiesene Bereiche, die sogenannten Wertstoffhöfe. Hier können Bürger meist sogar kostenlos Betten, Lampen und andere nicht mehr benötigte Utensilien abgeben.
Wer nicht zum Wertstoffhof fahren kann oder möchte, hat sogar die Möglichkeit, die Gegenstände abholen zu lassen. Dafür bieten einige Kommunen sogar ein- bis zweimal jährlich eine kostenlose Aktion, bei der (nach Anmeldung) sämtliche bereitgestellten Sperrgüter eingesammelt werden.