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Energiepolitik
Kernkraftwerke: Laufzeitverlängerung nicht einfach und schnell umsetzbar

VDI empfiehlt den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz

(Symbolfoto: pixa)
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Im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise und den daraus resultierenden Risiken hinsichtlich der Versorgungssicherheit mit Energie in Deutschland empfiehlt der VDI, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und von Energieeffizienz massiv zu beschleunigen.

Kurzfristig sollten mit Hilfe von Erdgas aus anderen Ländern die Gasspeicher aufgefüllt und bereits in Reserve befindliche Kohlekraftwerke für einen überschaubaren Übergangszeitraum genutzt werden. Diese Empfehlung erfolgt vor dem Hintergrund, dass derzeit über eine Verlängerung des Betriebs der drei noch aktiven Kernreaktoren Isar 2, Emsland und Neckarwestheim über den 31.12.2022 hinaus diskutiert wird.

„Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage ist die Versorgungssicherheit auf einer kurzfristigen Zeitschiene bis nächsten Winter mit Hilfe von Alternativen zu russischen Energieimporten zu gewährleisten. Die Laufzeitverlängerung der deutschen KKW ist dafür keine Option,“ so die Einschätzung des Vorsitzenden der VDI-Gesellschaft Energie und Umwelt, Dr. Jochen Lambauer.

Aus Sicht des VDI muss die Frage der Versorgungssicherheit aufgrund der derzeitigen geopolitischen Situation zwar tatsächlich dahingehend gelöst werden, dass Deutschland bis spätestens nächsten Winter unabhängiger von russischen Energieimporten sein muss. Allerdings würde eine Verlängerung des Betriebs der drei Kernkraftwerke eine Herausforderung in technischer, organisatorischer und regulatorischer Hinsicht darstellen, da:

  • die Betreiber die Reaktoren so gefahren haben, dass die Brennelemente bei einem Betrieb über die vorgesehene Laufzeit ausgetauscht werden müssen. Für die Beschaffung und Einsatzplanung neuer Brennelemente benötigt man unter normalen Umständen 18 bis 36 Monate.
  • die Personalplanungen im Hinblick auf das Ende der Laufzeit am 31.12.2022 so gestaltet wurden, dass über Regelungen zu Vorruhestand und Altersteilzeit bereits jetzt und insbesondere nach diesem Termin ein signifikanter Teil des Betriebs- und Schichtpersonals abgebaut werden. Inwieweit und bis wann vertragliche Änderungen oder Personalverschiebungen aus anderen Anlagen einschließlich notwendiger Aus- und/oder Weiterbildung möglich sind, wäre zu klären.
  • die für einen sicheren Betrieb über den 31.12.2022 hinaus notwendigen Anlagenrevisionspläne erst ausgearbeitet werden müssen und zurückgestellte nicht- sicherheitsrelevante Prüfungen, Instandhaltungsarbeiten sowie Um- und Nachrüstprojekte nachgeholt werden müssen.
  • die für die technischen Arbeiten notwendigen Dienstleister und Lieferanten ihrerseits im Hinblick auf den Stichtag 31.12.2022 ihre Kapazitäten entsprechend reduziert haben bzw. planen, diese zu reduzieren.