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Türkischer Fischer weist griechische Küstenwache zurecht

Ein türkischer Fischer hat sich mit seinem Boot im Ägäischen Meer (Adalar Denizi) mit der griechischen Küstenwache angelegt, die ihn in internationalen Gewässern dazu aufforderte, das Seegebiet zu verlassen.

(Screenshot/Twitter)
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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge

Ein türkischer Fischer hat sich mit seinem Boot im Ägäischen Meer (Adalar Denizi) mit der griechischen Küstenwache angelegt, die ihn in internationalen Gewässern dazu aufforderte, das Seegebiet zu verlassen.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls soll sich das Boot des Fischers zwischen der türkischen Insel Gökçeada und der griechischen Insel Samothraki (Semadirek) in internationalen Gewässern befunden haben. Die Bootsbesatzung der griechischen Küstenwache habe sinngemäß „Sie befinden sich in griechischen Gewässern, verlassen Sie dieses Gebiet. Andernfalls werden wir ihr Boot versenken“, gerufen.

„Wenn ihr euch traut, dann kommt“

Der Fischer zeigte sich, wie auf Videoaufnahmen zu sehen, von der Androhung der griechischen Küstenwache wenig beeindruckt. Er habe der griechischen Besatzung Folgendes zugerufen: „Das hier sind internationale Gewässer. Wenn ihr euch traut, dann kommt. Interveniert doch, aber ihr könnt euch nur aus dem Staub machen. Gleich kommt die türkische Küstenwache und dann werdet ihr verschwinden, ohne euch einmal umzudrehen. Ihr seid immer so.“

Nach der trotzigen Antwort des Fischers habe die griechische Küstenwache das Weite gesucht. Der Fischer Ilker Özdemir habe das Ganze auf seinem Smartphone aufgenommen und die Aktion ging anschließend in den sozialen Medien viral.

Private Boote und Schiffe werden von der griechischen Küstenwache willkürlich zurückgedrängt

Immer wieder kommt es im Ägäischen Meer zu ähnlichen Zwischenfällen, weil Griechenland private Boote und Schiffe aus Gewässern zurückdrängt oder auffordert, es zu verlassen, obwohl es sich dabei um internationale Seeregionen handelt.

Im Ägäischen Meer gilt zwischen der Türkei und Griechenland eine 6-Seemeilen-Zone. Es war der 25. Dezember 1995, als der Bug des Frachtschiffs Figen Akat vor der Felseninsel Kardak im Ägäischen Meer auf Grund lief. Der Kapitän sendete einen Notruf aus, um von der türkischen Küstenwache Hilfe zu bekommen.

Das herbeigeeilte Schnellboot der griechischen Küstenwache bot dem Kapitän seine Hilfe an und erklärte dem Schiffsführer, er befinde sich gerade in griechischen Hoheitsgewässern. Der Kapitän des Frachtschiffs lehnte das Hilfsangebot der griechischen Küstenwache ab und betonte, dass er sich in türkischen Hoheitsgewässern befinde und ein Hilfsgesuch an die türkische Küstenwache gesendet habe.

Die unbewohnte Insel liegt 3,8 Seemeilen (7,03 km) vom türkischen Badeort Bodrum entfernt. Was jedoch danach vonstattenging, wurde in den deutschen Medien als „Kardak/Imia-Krise“ bezeichnet. Allerdings behaupteten damals zahlreiche deutsche Medien die Felseninsel gehöre zu Griechenland, was allerdings nicht richtig ist.

In der Ägäis gibt es viele unbewohnte Inseln, wo der rechtliche Status dieser Eilande nicht geklärt ist. Es mag sein, dass die griechische Seite alle diese unbewohnten Inseln in der Ägäis als ihre Inseln ansieht, aber rein juristisch betrachtet steht diese Behauptung auf tönernen Füßen.

Abgrenzung der Hoheitsgewässer

Mit dem 1923 geschlossenen Vertrag von Lausanne einigten sich beide Nachbarstaaten auf die Festlegung der Hoheitsgewässer auf 3 Seemeilen. Griechenland weitete am 17. September 1936 einseitig seine Gewässer auf 6 Seemeilen aus. Mit dieser Maßnahme konnte Athen seine Territorialgewässer in der Ägäis von 21,8 Prozent auf 43,6 Prozent erhöhen.

Die Türkei zog mit einem Gesetz über die Ausweitung seiner Territorialgewässer 1964 nach, der Anteil der türkischen Gewässer erhöhte sich auf 7,47 Prozent. In Anlehnung an die internationale Seerechtskonvention der Vereinten Nationen von 1982, die die Türkei nicht unterschrieben hat, haben griechische Regierungen ihren Rechtsanspruch bekräftigt, die eigenen Hoheitsgewässer zu gegebener Zeit von 6 auf 12 Seemeilen auszudehnen.

Mit diesem Schritt würde der Anteil der griechischen Territorialgewässer in der Ägäis von 43,6 Prozent auf 71,5 Prozent steigen und der Anteil der internationalen Gewässer von 48,8 Prozent auf 19,7 Prozent sinken. Für die Türkei hätte dies zur Folge, dass die Zufahrt zu den wichtigsten türkischen Häfen über griechische Gewässer verläuft. Die türkische Seite bestreitet nicht die internationale Festlegung auf 12 Seemeilen, wohl aber, aufgrund der besonderen Situation, deren Anwendbarkeit in der Ägäis.

Bei einer entsprechenden Umsetzung sieht Ankara einen Missbrauch des Anspruchs vorliegen und dies sei durch die Seerechtskonvention der Vereinten Nationen und dem positiven Völkerrecht ausgeschlossen. Im Falle einer Ausweitung der griechischen Hoheitsgewässer in der Ägäis auf 12 Seemeilen betrachtet die türkische Regierung dies als Kriegsgrund (Casus Belli).


Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar


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