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Klimapakt
Deutsche Umwelthilfe fordert kurzfristige Maßnahmen statt bloßer Ankündigungen

Das Bundeskabinett hat neben dem nachgebesserten Klimaschutzgesetz heute einen neuen "Klimapakt Deutschland" verabschiedet.

(Foto: pexels)
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Das Bundeskabinett hat neben dem nachgebesserten Klimaschutzgesetz heute einen neuen „Klimapakt Deutschland“ verabschiedet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die Bundesregierung auf, es nicht bei Ankündigungen und Überschriften zu belassen, sondern möglichst schnell konkrete Gesetzesvorschläge vorzulegen.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der heute vorgelegte Klimapakt beschränkt sich auf altbekannte Überschriften und lässt viele Fragen offen. Es fehlen konkrete Ausbaupfade für Erneuerbare Energien und die lange angekündigte EEG-Novelle. Die zahlreichen Hindernisse für den Ausbau der Windenergie müssen endlich aus dem Weg geräumt werden. Der Kohleaussteig muss unverzüglich bis 2030 stattfinden. Sonst ist das im neuen Klimaschutzgesetz deutlich angehobene Sektorziel Energie nicht realistisch zu erreichen. Die Bundesregierung muss nun schnell nachlegen und die verbleibende Zeit bis zu den Wahlen für mehr Klimaschutz nutzen.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Im Verkehrssektor haben sich erneut BMW, Daimler und VW durchgesetzt und bis 2028 jegliche Verschärfung der Ziele verhindert. Ein eindrucksvoller Beweis, wer in dieser Bundesregierung Koch und wer Kellner ist. Ein wirkungsvolles Sofortprogramm muss konkrete und wirksame Maßnahmen beinhalten. Sofort und ohne Kosten umsetzbar ist ein Tempolimit von 120 km/h für Autobahnen, 80 km/h außerorts und Regelgeschwindigkeit 30 in Städten, das am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Allein mit dieser sofort umsetzbaren Maßnahme können wir bis 2034 insgesamt rund 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen.“

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Für den Gebäudebereich spricht die Bundesregierung einige längst überfällige Themen an. Positiv ist, dass die Bundesregierung beim CO2-Preis endlich einen Schritt in die richtige Richtung macht und diesen zu 50 Prozent den Eigentümerinnen und Eigentümern anlastet. Aber das reicht nicht! Seine volle Lenkungswirkung entfaltet der CO2-Preis nur, wenn er vollständig von den Eigentümerinnen und Eigentümern getragen wird. Bei den Sanierungsstandards muss die Bundesregierung dringend nachlegen und auch die anteilige Förderung von Öl- und Gasheizungen muss endlich beendet werden.“

Neues Klimaschutzgesetz: Kursanpassung in Tippelschritten reicht nicht

Angesichts des heute vom Kabinett gebilligten neuen Klimaschutzgesetzes fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von der Bundesregierung, Deutschland vollständig auf Kurs zu bringen für die Einhaltung des Pariser Klimavertrags und des 1,5-Grad-Ziels. Das historische Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ernst zu nehmen. Es hat endlich Bewegung in die ungenügenden Klimaschutzpläne gebracht. Aber der Entwurf reicht längst nicht.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Der heute vom Kabinett gebilligte Entwurf eines neuen Klimaschutzgesetzes ist zwar ein großer Fortschritt, wird aber dennoch nicht reichen, um Deutschlands Beitrag zur Erderhitzung bestenfalls auf 1,5 Grad zu begrenzen. Doch genau das hat das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf die Generationengerechtigkeit gefordert. Auch das neue Klimaschutzgesetz hinterlässt der nächsten Bundesregierung und zukünftigen Generationen eine schwere Hypothek. Es braucht daher noch größere Anstrengungen und sofort konkrete Maßnahmen, wie wir unseren Enkelinnen und Enkeln eine lebenswerte Welt hinterlassen.“

Daher fordert der BUND die Bundesregierung auf, sofort nachzubessern und noch in dieser Legislaturperiode die Weichen zu stellen: Weniger als Klimaneutralität bis 2040 darf dabei nicht herauskommen. Die Sektoren brauchen angepasste Zwischenziele. Deutschlands Emissionen müssen sofort mit kurzfristigen und langfristigen Maßnahmen möglichst schnell gesenkt werden.

Das Ende für die Kohle muss bis spätestens 2030 kommen. Erneuerbare Energien sind ambitioniert auszubauen: auf 80 Prozent bis 2030. Pauschale Abstandsregeln von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung müssen fallen, zugleich ist mehr Personal in Genehmigungsbehörden nötig. Es braucht eine Solaroffensive inklusive einer Solarpflicht für jedes Dach bei Um- und Neubau. Für den Verkehrsbereich fordert der BUND unter anderem ein generelles Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und ein Moratorium für die Planung und den Bau von Bundesfernstraßen. In der Landwirtschaft muss endlich etwa durch Verringerung der Treibhausgasemissionen in der Tierhaltung und dem Schutz der Moore mit wirksamem Klimaschutz begonnen werden.

Bandt: „Klimaschutz muss endlich als Chance verstanden werden, um unsere Gesellschaft gerechter zu machen. Nur mit einer sozial-ökologischen Wende ist ein klimafreundliches Deutschland möglich. Eine intensivere Einführung des CO2-Preises beispielsweise müsste mit einem sozialen Ausgleich verbunden werden.“