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Arbeitsminister Heil: Mehr Homeoffice ist möglich

Die Verordnung für eine Ausweitung des Homeoffice soll laut Heil verbindlich bis zum 15. März gelten. Überall, wo es betrieblich möglich sei, müsse mobiles Arbeiten gewährt werden.

(Symbolfoto: pixa)
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„Da ist mehr Luft nach oben für das Homeoffice. Wir wollen nicht Unternehmen quälen oder Beschäftigte. Sondern es ist ein Gebot der Vernunft. Wenn wir andere Bereiche mit persönlichen Kontakten einschränken, wenn die Schulen nicht geöffnet sind, wenn ganze Branchen jetzt nicht arbeiten können, dass auch die bestehende Arbeitswelt einen besseren Beitrag zur Pandemiebekämpfung leistet.“ So äußerte sich Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales heute im Interview mit SWR3.

Heil: „Die meisten Unternehmen haben ja gezeigt, wie viel möglich ist“

Die Verordnung für eine Ausweitung des Homeoffice soll laut Heil verbindlich bis zum 15. März gelten. Überall, wo es betrieblich möglich sei, müsse mobiles Arbeiten gewährt werden: „Die meisten Unternehmen haben ja gezeigt, wie viel möglich ist.“ Expert*innen würden aber bestätigen, dass noch mehr möglich sei: „Also wenn nichts dagegen spricht, muss das jetzt verpflichtend auch angeboten werden“, so Heil.

Für Arbeitnehmer*innen sei Homeoffice allerdings nicht verpflichtend: „Aber wir fordern alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf, wo es angeboten wird und wo es möglich ist, das jetzt auch wahrzunehmen.“ So könnten auch Beschäftigte geschützt werden, die zur Arbeit gehen müssten. „Deshalb sind alle jetzt aufgerufen, Beschäftigte, Arbeitgeber, verantwortlich zu handeln“, so Heil weiter. Laut Expert*innen gebe es positive Effekte auf das Infektionsgeschehen in Ländern, die solche Regelungen haben.

In begrenztem Umfang seien auch steuerliche Abschreibungen für Arbeitnehmer*innen im Homeoffice ohne eigenes Arbeitszimmer möglich.

Dauerhaft mobiles Arbeiten

Auf die Frage, ob eine Homeoffice-Pflicht auch dauerhaft einzuführen wäre, verweist Heil auf die Unterschiedlichkeit der Debatten:

„Ich bin hier sehr wohl dafür, dass wir grundsätzlich einen neuen Ordnungsrahmen für mobiles Arbeiten schaffen, dafür sorgen, dass Arbeit langfristig im Homeoffice zum Beispiel auch nicht dazu führt, dass die Arbeit vollständig ins Privatleben entgrenzt, dass es Schutz im Unfallversicherungssinne gibt. Aber dass wir auch Beschäftigten, wo das gewünscht wird und möglich ist, dies langfristig ermöglichen.“

Dies sei allerdings nicht Gegenstand der Verordnung von gestern, nun ginge es um Pandemiebekämpfung.

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