Mittelmeer-Krise
Erdgasstreit mit Griechenland: Türkei beruft sich auf Seerechtskonvention

"In den letzten Wochen waren in den deutschsprachigen Medien wiederholt Artikel zu lesen, wonach die Türkei durch die Entsendung des Forschungsschiffs MTA Oruç Reis ins östliche Mittelmeer auf Provokation aus sei. Zunächst einmal ist das inhaltlich nicht richtig, weil die türkische Regierung von Beginn an auf die eigene Wirtschaftszone hingewiesen hatte".

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Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge – kboelge@web.deRechtsanspruch der Türkei wird missachtet

In den letzten Wochen waren in den deutschsprachigen Medien wiederholt Artikel zu lesen, wonach die Türkei durch die Entsendung des Forschungsschiffs MTA Oruç Reis ins östliche Mittelmeer auf Provokation aus sei. Zunächst einmal ist das inhaltlich nicht richtig, weil die türkische Regierung von Beginn an auf die eigene Wirtschaftszone hingewiesen hatte, die sich aus der Seerechtskonvention Artikel 571 zur Breite der Ausschließlichen Wirtschaftszone und Artikel 76 (VI Festlandssockel) Absatz 1 der Vereinten Nationen ableitet.

Zur Erinnerung: Dem jeweiligen Küstenstaat steht demnach eine Ausschließliche Wirtschaftszone von bis zu 200 Seemeilen (370,4 km) zu, das ist internationales Recht.

In der Seerechtsübereinkunft steht auch, dass Inseln ebenfalls einen eigenen Festlandssockel besitzen, auf die sich Griechenland beruft. Das ist richtig und kann in der Konvention nachgelesen werden, allerdings werden Inseln rechtlich betrachtet nicht gleichwertig angesehen, weil nämlich bei der Beurteilung auch die geografische Lage (Länge des Küstenstreifens des Festlandstaates) und die wirtschaftlichen sowie sozialen Faktoren ebenfalls hinzugezogen wird. Vor dem Internationalen Gerichtshof wurden in der Vergangenheit einige Streitfälle zwischen Staaten verhandelt und in den meisten Fällen hat der Küstenstaat Recht bekommen.

Das Fallbeispiel zwischen Frankreich und Großbritannien2 bezüglich eines von London beanspruchten Festlandsockels für die britischen Kanalinseln landete vor dem Internationalen Gerichtshof. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation Frankreichs, wonach die britischen Kanalinseln eine natürliche Verlängerung des französischen Festlands sind. Gestützt auf griechische Regierungsangaben war in einigen Medien zu lesen, die Türkei würde mit der Exploration griechisches Hoheitsgebiet verletzen. Auch das ist nicht korrekt, weil die griechischen Hoheitsgewässer in der Ägäis 6 Seemeilen betragen.

Der Streit zwischen Griechenland und der Türkei über strittige Fragen im ägäischen Meer hat mit der EU gar nichts zu tun, zumal die EU in der Außen- und Verteidigungspolitik keine supranationale Institution ist. Man muss aber differenzieren zwischen dem ägäischen Meer und dem östlichen Mittelmeer, da Athen rechtlich keine Ansprüche in der Wirtschaftszone der Türkei in der Levante besitzt.

Griechenland nutzt seine EU-Mitgliedschaft dazu, um über Brüssel politischen Druck auf die Türkei auszuüben und so Vorteile für sich zu gewinnen. Die letzten Wochen mit der Androhung von Sanktionen haben diese Tendenz offenbart. Gleichwohl der Türkei juristisch betrachtet aus der Seerechtsübereinkunft das Recht auf eine Ausschließliche Wirtschaftszone zusteht, versucht die EU mit der Androhung von Sanktionen gegenüber Ankara Zugeständnisse zu erzielen.

Diese Vorgehensweise verstößt gegen internationales Recht, weil in diesem Fall der Rechtsanspruch der Türkei auf eine Ausschließliche Wirtschaftszone missachtet wird. Man könnte diesen Konflikt, ich beziehe mich nur auf die Ägäis, bilateral lösen, wenn man zum Beispiel Energieressourcen unter dem Meer, die sich an strittigen Regionen befinden, 50:50 teilt, und dann hätten beide Länder etwas davon.

Das hat die Türkei schon mehrfach vorgeschlagen, aber Griechenland hat das bisher abgelehnt. Aber dadurch, dass große Gasvorkommen unter dem Meer vermutet werden, mischen sich auch andere Staaten/Akteure und multinationale Energiekonzerne in diesen Konflikt ein, um ein Wort bei der Ausbeutung der Energieressourcen mitzureden. Die erwähnten multinationalen Energiekonzerne bleiben in der Regel im Hintergrund und operieren von dort aus.

Wie bereits dargelegt, hat die Türkei nach der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen im östlichen Mittelmeer einen Anspruch auf eine Ausschließliche Wirtschaftszone. Entgegen einiger Pressemeldungen hatte die Türkei das Forschungsschiff MTA Oruç Reis nicht wegen bilateraler Gespräche mit Griechenland nach Antalya beordert, sondern weil nach einer gewissen Zeit auch ein Forschungsschiff gewartet werden musste.

Nach Medienangaben hat es Vorgespräche zwischen den Diplomaten beider Länder gegeben, aber das ist nichts Ungewöhnliches und gehört zum Business. Im Übrigen haben die Vereinten Nationen das Seeabkommen zwischen Libyen und der Türkei, das im November 2019 unterzeichnet wurde, nach Artikel 102 der UN-Charta registriert3, die die Türkei im Dezember letzten Jahres beantragt hatte. Sowohl Libyen als auch die Türkei haben mit dieser Vereinbarung ihre Seegrenzen neu definiert.

1. https://bit.ly/3dQcUw2
2. https://bit.ly/35r0xTn
3. https://bit.ly/37x7rcx


Dieser Kommentar gibt die Meinung des Autors wieder und stellt nicht zwingenderweise den Standpunkt von nex24 dar.


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