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Rentenexperten: Ost-Renten-Angleichung ist in Wahrheit Rentenkürzung

Die bis 2024 beschlossene Angleichung der Ost-Renten an West-Niveau ist eigentlich eine Rentenkürzung für künftige Ost-Rentner. Das erklärten Rentenexperten gegenüber der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

(Symbolfoto: pixa)
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Die bis 2024 beschlossene Angleichung der Ost-Renten an West-Niveau ist eigentlich eine Rentenkürzung für künftige Ost-Rentner. Das erklärten Rentenexperten gegenüber der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

„Sollte der Lohnabstand aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen bestehen bleiben oder sich sogar vergrößern, drohen künftige Ost-Rentner im Vergleich zu ihren westdeutschen Kollegen schlechtergestellt zu werden als unter den Bedingungen im Status quo“, sagte Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

„Denn für sie gilt bei der Ermittlung ihrer Rentenansprüche dann nicht mehr der Vergleichsmaßstab aller ostdeutschen Beitragszahler, sondern der aller Versicherten in Deutschland“, sagte Pimpertz. Dieser Nachteil der Ost-Renten-Angleichung werde aber bis heute „verdrängt“ und schon gar nicht im ostdeutschen Wahlkampf erwähnt, sagte auch der Düsseldorfer Rentenexperte Bert Rürup der Zeitung.

Die Löhne in Ostdeutschland werden bisher mit dem sogenannten Umrechnungsfaktor für die Rentenberechnung aufgewertet. Damit soll kompensiert werden, dass die Durchschnittslöhne in Ostdeutschland auch 30 Jahre nach dem Mauerfall noch niedriger sind als in Westdeutschland. Im Zuge der beschlossenen Angleichung der Rentenwerte Ost an West wird diese Hochrechnung der Ost-Löhne jedoch schrittweise abgesenkt. Das kann für viele künftige Ost-Rentner ein merklicher Nachteil sein.