dpa-Faktencheck
Asylsuchende sind nicht privat krankenversichert

Ein Leserbrief von 2017 sorgt derzeit in sozialen Medien für Empörung. Darin heißt es unter anderem: «Zu den Privatpatienten zählen auch alle Asylanten, die aufgrund der Gesetzeslage nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden können und von den Gemeinden deshalb in der privaten Krankenversicherung versichert werden.»

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Ein Leserbrief von 2017 sorgt derzeit in sozialen Medien für Empörung. Darin heißt es unter anderem: «Zu den Privatpatienten zählen auch alle Asylanten, die aufgrund der Gesetzeslage nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden können und von den Gemeinden deshalb in der privaten Krankenversicherung versichert werden.»

BEWERTUNG: Asylanten – im Sinne von Asylbewerber – sind nicht Mitglieder in der privaten Krankenversicherung. Sie genießen auch nicht die gleichen Privilegien wie privat Versicherte.

FAKTEN: Anders als in dem Leserbrief behauptet, sind Asylbewerber nicht in der privaten Krankenversicherung versichert. Sie sind in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts gar nicht krankenversichert. Die Kommunen gewährleisten, dass Asylbewerber eine ärztliche Versorgung bekommen – und zwar auf einem deutlich niedrigeren Niveau als in der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Die betroffenen Asylbewerber sollen zum Arzt gehen können, wenn sie unter Schmerzen leiden, akut erkrankt oder schwanger sind. Dieser Grundsatz galt auch schon im Jahr 2017, als der Leserbrief geschrieben wurde. Ein Pressesprecher des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: «Weder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) noch die PKV werden während der Dauer des Asylverfahrens mit den Ausgaben belastet.»

Auch in Kliniken genießen Asylbewerber nicht die Privilegien von privat Versicherten, wie in dem Leserbrief behauptet wird. Sie haben also zum Beispiel weder das Recht auf eine Chefarzt-Behandlung noch auf ein Einzelzimmer. Beides sind Wahlleistungen, die Mitglieder von privaten Krankenversicherungen in ihren Versicherungsschutz aufnehmen lassen können. 

Der Leserbrief war am 22. September 2017 in der «Wirtschaftswoche» erschienen. Dass er nicht aktuell ist, lässt sich schon daran erkennen, dass der im Brief genannte Hermann Gröhe (CDU) nicht mehr Gesundheitsminister ist.

Die Deutsche Presse-Agentur hat den Leserbriefschreiber kontaktiert und ihn gefragt, was die Quelle für seine Aussagen war. Der Mann erklärte, auf einer Geburtstagsfeier mit einem ehemaligen Offizier der Bundeswehr gesprochen zu haben. Der Ex-Soldat habe sich damals um mehrere Flüchtlinge gekümmert und ihm die Lage so detailliert beschrieben, dass er keinen Zweifel an der Korrektheit der Aussage hatte. Später habe er dann den Leserbrief verfasst.

Nach Ablauf von 15 Monaten können zwar anerkannte Flüchtlinge – wie Deutsche auch – unter gewissen Voraussetzungen Mitglieder der PKV werden: Etwa dann, wenn sie arbeitslos sind und in ihrem Heimatland privat versichert waren. Sie haben in diesem Fall aber nur einen Sozialtarif, also einen Versicherungsschutz auf dem Niveau der GKV. 

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