Start Politik Ausland Meinungsfreiheit Frankreich: Leugnung des „Armenier-Genozid“ nicht mehr strafbar

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Frankreich: Leugnung des „Armenier-Genozid“ nicht mehr strafbar

Nach Angaben des Verfassungsrates erzeuge "dieses Gesetz Unsicherheiten in Bezug auf Äußerungen und Kommentare zu historischen Fragen". Damit sei es ein nicht notwendiger und unverhältnismäßiger Angriff auf die Meinungsfreiheit.

(Foto: dts)
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Paris (nex) – Der Verfassungsrat, das oberste Gericht in Frankreich, hat am gestrigen Donnerstagabend entschieden, dass die Unterstrafestellung der Leugnung eines vermeintlichen Genozids an den Armeniern „ein nicht notwendiger und unverhältnismäßiger Angriff auf die Meinungsfreiheit“ sei und hat das Gesetz, das diese Leugnung als Hassverbrechen wertete, aufgehoben.

Nach Angaben des Verfassungsrates erzeuge „dieses Gesetz Unsicherheiten in Bezug auf Äußerungen und Kommentare zu historischen Fragen“. Damit sei es ein nicht notwendiger und unverhältnismäßiger Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Das Gesetz, das die Leugnung des Genozids unter Strafe stellte, hatte in der Türkei und unter den in Frankreich lebenden Türken für Empörung gesorgt. Es sah ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 40.000 Euro vor.

Ein ähnliches Gesetz unter dem ehemaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy war ebenfalls wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit gekippt worden.

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