Ein Schweinchen namens Saft
Foodwatch will mit Petition Verbraucherschutz wachrütteln

Lebensmittel in Deutschland werden unvollständig gekennzeichnet. Dafür sorgte bisher eine mächtige Lobby. Wer weiss schon dass in Aromen, Hilfs- und Zusatzstoffen tierische Bestandteile enthalten sind? Schwein, Rind oder Schildläuse?

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Von Peter Z. Ziegler 

Berlin (BZZ) – Die Aussage ist plakativ: „Ein Schweinchen namens Saft“. Abgebildet ist ein Glas mit goldgelbem Saft,  umrahmt von Schweinsohren und dem Rüssel des Borstentieres. foodwatch.de klärt wieder einmal die Verbraucher auf – und dies hier betrifft nicht nur Muslime und Veganer.

„Macht endlich Schluss mit der Täuschung der Verbraucher und schreibt draussen drauf was drinnen ist.“ Diese Forderung stellt jetzt einmal mehr Thilo Bode, Chef des schlagkräftigen deutschen Verbraucherschutzvereins foodwatch e.V. Wenn Bode zum öffentlichen Protest ruft, dann werden amtliche Verbraucherschützer und Politiker gleichermassen wachgerüttelt, denn der streitbare Mann war einmal Geschäftsführer von Greenpeace.

An sich ist doch klar: Apfelsaft ist ein rein pflanzliches Produkt. Oder hätten Sie gedacht, dass bei der Herstellung von klarem Apfelsaft Schweineschwarte eine Rolle spielt? Ja, richtig gelesen – genau das ist der Fall! Etwa jeder dritte Apfelsaft wird mit Tiergelatine geklärt.

foodwatch.de hat Apfelsaftgetränke der Handelsriesen Edeka, Lidl und Rewe unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: 7 von 17 Sorten Apfelsaft und -nektar werden mit Tiergelatine geklärt, oder der Hersteller kann das zumindest nicht ausschließen. Bei den Apfelschorlen traf das auf 5 von 14 zu. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren davon nichts, eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gibt es noch immer nicht!

Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs bewusste Kaufentscheidungen treffen. Dazu gehören u.a. die Veganer die jede tierische Gelatine ablehnen und die Muslime, die unisono den Genuss von Produkten mit Ingredienzien vom Schwein ablehnen müssen, da er ihren religiösen Regeln widerspricht. Bisher verhindern Lücken bei der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht, dass das „Schweinchen im Saft“ beim Namen genannt wird.

Thilo Bode und sein foodwatch e.V. nennen jetzt Ross und Reiter. Sie haben aufgelistet was uns allen verschwiegen wird.

– Aromen: Hersteller müssen nicht kenntlich machen, wenn Aromen z.B. aus Schwein gewonnen sind. Das kann etwa bei Chips der Fall sein.

– Technische Hilfsstoffe: Saft-Hersteller müssen nicht kenntlich machen, wenn sie ihre Produkte mithilfe von Tiergelatine von Trübstoffen befreien.
– Zusatzstoffe: Wenn tierische Farbstoffe, beispielsweise aus Schildläusen, verwendet werden, muss der tierische Ursprung nicht angegeben werden.

foodwatch.de fordert deshalb: Wo tierische Bestandteile eingesetzt werden – auch bei Aromen, Zusatzstoffen oder technischen Hilfsstoffen -, muss dies inklusive der Tierart auf der Produktverpackung gekennzeichnet sein!

Thilo Bode hat schon manche Fehde geschlagen und auch gewonnen. Bekannt wurde er Ende 2006 als sein Verein eine Lüge in der Werbung von McDonald’s aufdeckte. Das Unternehmen hatte versprochen, Brötchen ohne chemische Zusatzstoffe anzubieten, was nicht den Tatsachen entsprach. Nach Intervention von foodwatch änderte McDonald’s den Slogan auf „natürliche Backmittel“ um. Dies wiederum war ein Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz. Erneut schritt foodwatch ein, worauf McDonald’s eine Unterlassungserklärung unterschrieb.

Wenn Sie die Petition von foodwatch.de unterschreiben wollen, können Sie das in Facebook über Halal-Consulting tun.

Autor Peter Z. Ziegler ist Fachjournalist und Consultant für Halal Food.

 

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