Start Politik Deutschland NSA-Affäre Bericht: NSA-Untersuchungsausschuss darf BND-Selektorenliste einsehen

NSA-Affäre
Bericht: NSA-Untersuchungsausschuss darf BND-Selektorenliste einsehen

Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird Einblick in eine geheime Selektorenliste des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekommen. Dies teilte laut NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" das Kanzleramt am Montagnachmittag dem Ausschuss mit.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages wird Einblick in eine geheime Selektorenliste des Bundesnachrichtendienstes (BND) bekommen. Dies teilte laut NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ das Kanzleramt am Montagnachmittag dem Ausschuss mit. Die Liste soll dem Vorsitzenden des Ausschusses und den Obleuten den drei Medien zufolge ab Montag der nächsten Woche im Kanzleramt zur Verfügung stehen.

Aus dieser Liste soll hervorgehen, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst in großem Ausmaß befreundete Staaten ausspioniert hat. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass der BND womöglich sogar einen deutschen Spitzendiplomaten sowie den französischen Außenminister Laurent Fabius ausspioniert hat.

Kanzlerin Angela Merkel hatte zu Beginn der NSA-Affäre erklärt: „Abhören unter Freunden geht gar nicht.“ Nachdem bekannt geworden war, dass angeblich auch der französische Außenminister ins Visier des BND geraten war, hatte Frankreichs Präsident François Hollande erklärt: „Unter Freunden darf es solche Praktiken nicht geben“. Dies war offenbar eine Replik auf den Spruch der Kanzlerin.

Der Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, hatte schon vor Wochen gesagt, es könne für „viele Verantwortliche ganz eng werden“, wenn bekannt werde, dass der BND mit Wissen des Kanzleramts Partner und Freunde ausspioniert habe. Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), erklärte, er sei der Meinung, dass „die Selektorenprüfung Aufgabe des Untersuchungsausschusses“ sei. „Eine getrennte Prüfung im Parlamentarischen Kontrollgremium und im Untersuchungsausschuss wäre nicht sachdienlich.“