Genf – Der Sprecher der 1993 gegründeten Menschenrechtsorganisation (NRO) „Greek Helsinki Monitor“, Dr. Panayote Dimitras, sprach bei einer Sitzung der Vereinten Nationen, die vom 6.-7. Oktober in Genf stattfand, bei der er über die Menschenrechtsverletzungen in Griechenland informierte.
Als größtes Menschenrechtsproblem in Griechenland bezeichnete Dimitras die weitverbreiteten rassistischen Straftaten, die zum großen Teil nicht verfolgt und bestraft würden. Seit 2015 habe es rund 1.000 Anzeigen wegen rassistischer Straftaten gegeben, aber nur wenige der mutmaßlichen Täter hätten zur Ergreifung der Täter und zu einer Verurteilung geführt.
Hauptgrund hierfür sei das Fehlen entsprechender Rechtsvorschriften. Ferner würden die Bestimmungen zur Untersuchung der rassistischen Motivation von Straftaten und die daraus resultierenden verschärften Gesetze nur selten angewendet. Selbst bei sehr offensichtlichen Fällen und bei Fällen, in denen sie die Staatsanwaltschaften darum gebeten hätten, sich darauf zu berufen.
Griechenland verstößt gegen Vereinigungsfreiheit der türkischen und mazedonischen Minderheit
Dimitras betonte: „Das zweitwichtigste Problem besteht darin, dass Griechenland der einzige europäische Staat ist, der keine ethnische oder nationale Minderheit anerkennt. Alle, die derartige Ansprüche geltend machen, werden als Agenten des Auslands betrachtet.
Wiederholte Urteile des EGMR, in denen festgestellt wurde, dass Griechenland gegen die Vereinigungsfreiheit der türkischen und mazedonischen Minderheiten verstößt, wurden vom Obersten Gerichtshof abgelehnt, der im Juni 2021 entschied, dass Personen mit ‘griechischer Staatsbürgerschaft Griechen und nur Griechen’ genannt werden, und der Begriff ‘Türke’ oder ‘Türkisch’ bezieht sich nicht auf einen griechischen Staatsbürger, sondern hauptsächlich auf einen türkischen Staatsbürger.“
Zu den Rechtsverletzungen gegen die Roma zählten Zwangsräumungen oder versuchte Zwangsräumungen, die durch griechische und internationale Gerichtsentscheidungen für rechtswidrig befunden sowie rassistische Polizeigewalt beidem Griechenland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilt worden sei. Ein weiterer Fall werde derzeit vom EGMR geprüft.
Außerhalb Thrakiens gibt es keine muslimischen Friedhöfe
Die muslimische Community im Land betreibe im ganzen Land private Moscheen, bei denen die Mehrzahl keine Erlaubnis besitze und daher von Schließungen durch die Behörden bedroht sei. Außerdem hätten Moslems außerhalb von Thrakien keine eigenen Friedhöfe. Der griechische Staat ernenne Muftis für die muslimische Minderheit, die von den Moslems nicht anerkannt würden, wie griechische Gerichte eingeräumt hätten.
Strafrechtliche Verfolgung von gewählten Muslimen verstößt gegen Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention
Der griechische Staat habe deshalb die strafrechtliche Verfolgung von gewählten Muftis wegen „Amtsanmaßung“ aufgenommen, obwohl gegen Artikel 9 aus früheren EGMR-Urteilen verstoßen worden sei.
Eintragung der Religion in Geburtsurkunde verstößt gegen Religionsfreiheit
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe von 2019-2020 entschieden, dass Griechenland die Religionsfreiheit verletzt, weil die Religion von Eltern und Kindern in Geburtsurkunden eingetragen worden sei. Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht befreien wollten, hätten eine Erklärung unterschreiben müssen, dass sie oder ihre Kinder keine orthodoxen Christen seien.
Kemal Bölge/Genf
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– Komotini –
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