Von Florian Pfitzner
Das Gericht hat im Fall Walter Lübcke angemessene Entscheidungen getroffen. Der Hauptangeklagte Stephan Ernst wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die Sicherungsverwahrung vorbehalten.
Zugleich liegt in dem Urteil eine Enttäuschung. Der Mitangeklagte Markus H. ist nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde in der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019, wenige Tage nach dem 70. Jahrestag unseres Grundgesetzes, auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen erschossen. Der Kasseler Regierungspräsident galt in extrem rechten Kreisen als Hassfigur, weil er sich für die Aufnahme von geflüchteten Menschen eingesetzt hat. Lübcke sprach nicht nur über Werte, er stand für sie ein.
Dafür musste er als Staatsvertreter einiges über sich ergehen lassen. Menschen beschimpften ihn im Internet als „Volksverräter“ und „Schädling“, wünschten ihm offen den Tod – dann schlich sich Stephan Ernst auf seine Terrasse.
Mit Walter Lübcke wurde zum ersten Mal ein politischer Repräsentant des Staates aus rechtsextremistischen Motiven getötet. Die Bundesregierung reagierte nach der Tat, Hass im Internet soll nicht nur gelöscht, sondern streng verfolgt werden. Ein wichtiges Zeichen bei der Verteidigung der Demokratie.
Die Bundesanwaltschaft wird wegen des Freispruchs des Hauptangeklagten im Fall des Messerangriffs auf einen irakischen Flüchtling und des Freispruchs für den Mitangeklagten von der Mittäterschaft am Lübcke-Mord in Revision gehen. Aus dem Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag werden neue Erkenntnisse hervorgehen. Was aufgeklärt werden muss, sind mögliche Verbindungen der Täter zu extrem rechten Netzwerken, zur AfD und zur Identitären Bewegung.
In der Vergangenheit hat sich die Politik angesichts des rechten Terrors nicht selten schwergetan, die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Gezeigt hat das etwa der NSU-Untersuchungsausschuss in Nordrhein-Westfalen. Die gemeinsamen Handlungsempfehlungen wurden bislang längst nicht umgesetzt.
Sie sei „stolz auf unsere Demokratie“, sagte Charlotte Knobloch beim Holocaust-Gedenken im Bundestag, „auch wenn ich sie mir – das ist kein Geheimnis – wehrhafter wünsche.“ Mehr gibt es nicht zu sagen.
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