Start Panorama Ausland Juraprofessor entdeckt Regelungslücke „WhatsApp-Nutzung in Europa ist illegal“: Droht Klagewelle gegen Kunden?

Juraprofessor entdeckt Regelungslücke
„WhatsApp-Nutzung in Europa ist illegal“: Droht Klagewelle gegen Kunden?

Ohne Niederlassung von WhatsApp in Europa und ohne gesetzliche Grundlage für die Datenverwendung Dritter sei die Nutzung illegal, meint ein Professor. Kollegen wiegeln hingegen ab.

(Foto: pixa)
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Hagenberg (nex) – Wird WhatsApp bald zur Goldgrube für findige Winkeladvokaten? Juraprofessor Peter Burgstaller von der FH Oberösterreich in Hagenberg meint zumindest, eine potenzielle aufgetan zu haben.

Der Jurist ist nämlich zu der Auffassung gelangt, dass ein Großteil der Nutzer der App innerhalb der EU diese auf gesetzeswidrige Weise verwendet. Die legale Nutzung von WhatsApp in der EU sei nach derzeitiger Gesetzeslage vielmehr sogar de facto unmöglich, berichtet das Portal Futurezone. Der Dienst, der weltweit mehr als eine Milliarde Nutzer aufweisen soll, habe seinen AGBs zufolge ausschließlich in den USA seinen Sitz, weshalb auch nur US-amerikanisches Vertragsrecht gelte, nicht aber europäische Datenschutzbestimmungen.

Mit der Verwendung von WhatsApp stimmt man jedoch zu, dass das US-Unternehmen nicht nur auf die eigenen Daten zugreifen kann, sondern auch auf die von Dritten. Würden jedoch die Daten einer Person ohne deren Zustimmung verwendet, werde diese in ihren Rechten verletzt und könne dagegen zivilrechtlich mittels Abmahnungen oder Unterlassungsklagen vorgehen.

Außerdem drohten Bußgelder wegen der Weitergabe von Daten ohne Vorabgenehmigung, die bis zu 10 000 Euro betragen könnten. Zusätzlich stelle jede nicht ausschließlich persönliche Nutzung – also selbst das Versenden von Hausaufgaben oder sonstigen Informationen durch den Lehrer – eine Vertragsverletzung dar, die eine Klage vor einem Gericht in Kalifornien rechtfertigen würde.

Andere Juristen wie der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Martin Steiger halten die Argumentation Burgstallers für „übertrieben“ und „weltfremd“. Was die Rechtsprechung oder die Behörden dazu sagen würden, sollte tatsächlich jemand auf dieser Basis gegen WhatsApp-Nutzer vorgehen, ist jedoch nach wie vor unklar.