Start Panorama Bundesverwaltungsgericht Töten männlicher Küken bleibt vorerst erlaubt

Bundesverwaltungsgericht
Töten männlicher Küken bleibt vorerst erlaubt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt.

(Foto: PETA)
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt. Bis zur Einführung von alternativen Verfahren dürften Brutbetriebe männliche Küken weiter töten.

Wie die Tagesschau weiter berichtet, hatten die Richter abzuwägen, ob Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten oder ob das Töten der Küken ethisch vertretbar ist.

Die Richter haben heute entschieden, dass allein die wirtschaftlichen Interessen der Brütereien kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes seien. Bis Alternativen zur Verfügung stünden, sei die Fortsetzung der Praxis allerdings noch rechtmäßig.

Derzeit werden jährlich bis zu 50 Millionen männliche Küken in Deutschland unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet. Ihre Aufzucht rentiert sich für Geflügelhalter nicht, da die Brüder der Legehennen weder Eier legen können noch schnell genug Fleisch ansetzen.