Start Panorama Kriminalität Bochum Ex-Agent Werner Mauss zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt

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Ex-Agent Werner Mauss zu zweijähriger Bewährungsstrafe verurteilt

Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis. Er soll Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Wie die Verteidigung NEX24 in einer E-Mail mitteilte, betreffe das Strafverfahren ausschließlich einen von Werner Mauss treuhänderisch gehaltenen Geheimfonds. Dieser sei bereits im Jahr 1985 auf Initiative des Bundeskriminalamtes von Geheimdiensten westlicher Länder eingerichtet und finanziert worden

(Foto: Screenshot/WDR)
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Bochum (nex) – Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis. Er soll Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Das Gericht erkannte am Donnerstag auf Steuerhinterziehung in zehn Fällen.

Maus wurde vorgeworfen hohe Vermögenswerte im Ausland versteckt und so zwischen 2002 und 2011 knapp 14 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Der EX-Agent bestritt die Vorwürfe, seine Verteidiger beantragten Freispruch.

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, dass entlastende Beweise „nicht zugänglich“ gewesen seien.

Dazu Mauss in einer Stellungnahme:

„Das Gericht hat meine Lebensleistung, die in einem jahrzehntelangen Einsatz gegen das Verbrechen besteht, anerkannt und ausdrücklich betont, dass ich Verbrechen bekämpft und nicht begangen habe. Das Gericht hat weiter anerkannt, dass ich unbestritten erhebliche Ausgaben im Rahmen meiner Operationen zur Verbrechensbekämpfung hatte. Selbst bei ordnungsgemäßer Versteuerung des mir zugerechneten Vermögens hätte ich in all den Jahren insgesamt weniger als 2,3 Millionen Euro Steuern zahlen müssen – in einigen Jahren auch gar nichts. Die Anklage ging hingegen von einem Betrag von etwa 14 Millionen Euro aus. Mein Anliegen ist es, meinen Leumund in jeder Hinsicht wiederherzustellen. Deshalb hat meine Verteidigung – entsprechend dem beantragten Freispruch – Revision eingelegt.“

Mauss arbeitete in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder verdeckt für die Bundesregierung und Polizeibehörden, unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. 1976 sei Mauss an der Wiederbeschaffung des gestohlenen Kölner Domschatzes in Belgrad beteiligt gewesen und zudem an der Festnahme des RAF-Terroristen Ralf Pohle in Athen.

Wie die Verteidigung NEX24 in einer E-Mail mitteilte, betreffe das Strafverfahren ausschließlich einen von Werner Mauss treuhänderisch gehaltenen Geheimfonds. Dieser sei bereits im Jahr 1985 auf Initiative des Bundeskriminalamtes von Geheimdiensten westlicher Länder eingerichtet und finanziert worden.

Aus diesem Geheimfonds seien unter anderem zahlreiche Operationen im Interesse der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und Europas finanziert worden. Bei dem Geheimfonds handele es sich damit nicht um steuerpflichtiges Privatvermögen von Werner Mauss. Die heutige Entscheidung des Landgericht Bochums berücksichtige diese Tatsache nicht, so Mauss-Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Gero Himmelsbach. 

Bereits frühzeitig habe sich in der Hauptverhandlung abgezeichnet, dass das Gericht, den von Werner Mauss angebotenen und zudem entlastenden Beweisen nicht zugänglich sei.

So habe unter anderem der ehemalige Staatsminister beim Bundeskanzler und Geheimdienstkoordinator, Bernd Schmidbauer, ausdrücklich die Einrichtung des Geheimfonds und dessen Mittelverwendung für Operationen bestätigt. Trotzdem rechne das Gericht das Vermögen Werner Mauss persönlich zu und stütze darauf seine Verurteilung, so Himmelsbach weiter.

Zahlreiche Entlastungszeugen seien durch das Gericht nicht gehört worden. Außerdem seien die Akten des Bundeskriminalamtes zu dem Geheimfonds durch das Gericht nicht beigezogen worden. Das BKA habe, so die Verteidigung, im Ausland einen der zentralen Entlastungszeugen bedroht. Die Hintergründe dieses Vorgehens seien in diesem Verfahren unaufgeklärt geblieben. Der Zeuge sei daraufhin für eine Aussage in Deutschland nicht mehr zur Verfügung gestanden.

Der Verteidigung zufolge sei die heutige Entscheidung damit „die Folge von schweren Eingriffen in das Menschenrecht von Werner Mauss auf Durchführung eines fairen Verfahrens“.

Das Urteil berücksichtigt dies alles nicht. Das Urteil ist aus unserer Sicht deshalb falsch, auch wenn das Gericht mit seinem Urteil dem Antrag der Anklage weitgehend nicht gefolgt ist. Herr Werner Mauss wird noch heute Revision gegen das Urteil einlegen.