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NPD-Verbot
NPD-Anwalt setzt auf V-Mann-Problematik

Der Verfahrensbevollmächtigte der NPD, der Saarbrückener Anwalt Peter Richter, will das Verbotsverfahren gegen die Partei an einer V-Mann-Problematik scheitern lassen.

(Foto: dts)
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Saarbrücken (dts) – Der Verfahrensbevollmächtigte der NPD, der Saarbrückener Anwalt Peter Richter, will das Verbotsverfahren gegen die Partei an einer V-Mann-Problematik scheitern lassen. Im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Richter, es gehe nicht nur um die Frage, ob tatsächlich alle V-Leute in seiner Partei „abgeschaltet“ worden seien. Es gehe auch um die Frage, ob abgeschaltete V-Leute, die zuvor in die Partei „eingeschleust“ worden seien, auch „zurückgezogen“ wurden nach ihrer Abschaltung – etwa auch aus Ämtern, die sie als V-Leute angestrebt hatten.

Weil die Rückziehung von eingeschleusten Privatpersonen im Unterschied zu eingeschleusten Undercover-Beamten von den Innenministern nicht bestätigt worden sei, es aber nachweislich eingeschleuste Privatpersonen gegeben habe, sei der Vortrag des Bundesrates „unschlüssig“, so Richter weiter. „Wir haben einiges in petto“, sagte er der F.A.Z. Der als „Auskunftsperson“ vor das Bundesverfassungsgericht geladene NPD-Funktionär Jürgen Gansel sagte der F.A.Z. unterdessen, die NPD werde argumentieren, dass sich der „Meinungskorridor“ in Deutschland durch die Pegida-Bewegung und die AfD „erweitert“ habe. „Das gesellschaftliche Klima hat sich verändert, Begriffe wie ‚Volksverräter‘ und ‚Lügenpresse‘ sind mittlerweile salonfähig geworden“, führte Gansel weiter aus. Die NPD werde sich deshalb darauf berufen, dass man sie nicht für Aussagen bestrafen dürfe, die bei anderen Parteien und Bewegungen geduldet würden.