Ein Gastbeitrag von Kemal Bölge
Immer wieder kommt es im Ägäischen Meer zu Spannungen zwischen der griechischen und der türkischen Marine. Dabei kommt es auch vor, dass die griechische Marine türkische Fischerboote attackiert, obwohl sich diese nach eigenen Angaben in internationalen Gewässern aufgehalten haben.
Nach einer Meldung der Zeitung Izmir Havadis bedrängte die griechische Küstenwache im Juni dieses Jahres türkische Fischerboote vor der Küste Bodrums. Die Besatzung des Fischerboots wurde aufgefordert, das Gebiet zu verlassen. Die Fischer zeigten den Soldaten der griechischen Küstenwache die Koordinaten ihres Bootes. Als ein türkisches U-Boot auftauchte, verließ das Schiff der griechischen Küstenwache die Gegend.
Von drei auf sechs Seemeilen: Griechenlands einseitige Ausweitung von 1936
Griechenland weitete seine Hoheitsgewässer in der Ägäis am 17. September 1936 durch das Gesetz Nr. 230/1936 einseitig von drei auf sechs Seemeilen aus. Diese nationale Festlegung vergrößerte den unter griechischer Hoheitsgewalt stehenden Meeresraum und verringerte entsprechend die außerhalb nationaler Hoheitsgewässer verbleibenden Seegebiete, wodurch auch die Interessen der Türkei als Nachbarstaat berührt wurden.

Griechenlands Anspruch auf zwölf Seemeilen und Artikel 300 des Seerechtsübereinkommens
Unter Berufung auf das internationale Seerechtsübereinkommen haben griechische Regierungen immer wieder auf das Recht Griechenlands hingewiesen, seine Hoheitsgewässer auch im Ägäischen Meer auf zwölf Seemeilen auszudehnen. Zur Ausweitung der griechischen Hoheitsgewässer von sechs auf zwölf Seemeilen erklärte der damalige griechische Außenminister Nikos Dendias in einer Rede vor dem Parlament am 26. August 2020:
„Από την πλευρά της, η Ιταλία και έμμεσα η Ευρωπαϊκή Επιτροπή που αποδέχθηκε την αποστολή, επιβεβαίωσαν το αναφαίρετο δικαίωμα της χώρας μας να επεκτείνει παντού, επαναλαμβάνω παντού, και στο Ιόνιο και στο Λιβυκό και στο Αιγαίο και νότια της Κρήτης, τα χωρικά της ύδατα.“
Deutsche Übersetzung:
„Italien und indirekt auch die Europäische Kommission, die das entsprechende Schreiben entgegengenommen hat, haben ihrerseits das unveräußerliche Recht unseres Landes bestätigt, seine Hoheitsgewässer überall – ich wiederhole: überall – auszuweiten, sowohl im Ionischen Meer als auch im Libyschen Meer, in der Ägäis und südlich von Kreta.“
In Artikel 3 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen zur Breite des Küstenmeers steht:
„Jeder Staat hat das Recht, die Breite seines Küstenmeers bis zu einer Grenze festzulegen, die höchstens 12 Seemeilen von den in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen festgelegten Basislinien entfernt sein darf.“
Auf diesen Artikel 3 beruft sich Griechenland, um seine Hoheitsgewässer in der Ägäis auszuweiten. Bei dieser Argumentation wird etwas ganz Entscheidendes nicht erwähnt: Artikel 300 des Seerechtsübereinkommens (vgl. Artikel 300 des Seerechtsübereinkommens). Dort heißt es:
„Die Vertragsstaaten erfüllen die aufgrund dieses Übereinkommens übernommenen Verpflichtungen nach Treu und Glauben und üben die in dem Übereinkommen anerkannten Rechte, Hoheitsbefugnisse und Freiheiten in einer Weise aus, die keinen Rechtsmissbrauch darstellt.“

Eine Ausweitung der griechischen Hoheitsgewässer in der Ägäis auf zwölf Seemeilen würde die strategischen und maritimen Interessen der Türkei erheblich berühren. Angesichts der besonderen geografischen Verhältnisse und der Auswirkungen auf die außerhalb nationaler Hoheitsgewässer verbleibenden Seegebiete sollten beide Staaten eine einvernehmliche Lösung anstreben. Artikel 300 UNCLOS verpflichtet sie zur Ausübung ihrer Rechte nach Treu und Glauben und verbietet Rechtsmissbrauch.
Wie Tabelle 3 aufzeigt, würde Griechenland bei einer Ausweitung der Hoheitsgewässer auf zwölf Seemeilen erheblich davon profitieren und seinen Anteil von 43,5 % auf 71,5 % erhöhen – eine Veränderung um 28 Prozentpunkte. Verlierer wären sowohl die Türkei als auch die internationale Schifffahrt. Der Anteil der internationalen Gewässer würde von 49 % auf 19,7 % zurückfallen.

Die „Megali Idea“: Der griechische Irredentismus
Die Politik Griechenlands, sein Hoheitsgebiet auf Kosten von Nachbarstaaten auszuweiten, hat etwas mit dem griechischen Irredentismus zu tun. Im 19. und 20. Jahrhundert prägte die Ideologie des griechischen Nationalismus die sogenannte „Megali Idea“ („Die große Idee“). Ihr Ziel war die Vereinigung aller von Griechen besiedelten Gebiete, ein Konzept, das als „griechischer Irredentismus“ bezeichnet wird.
Der Plan sah unter anderem die Besetzung von Teilen Anatoliens auf Kosten des ehemaligen Osmanischen Reiches vor. Nach dessen Niederlage im Ersten Weltkrieg sah die griechische Regierung unter Ministerpräsident Eleftherios Venizelos die Möglichkeit gekommen, die „Megali Idea“ zu verwirklichen. Venizelos galt zu Beginn des 20. Jahrhunderts als einer der wichtigsten Verfechter dieses irredentistischen Projekts. Mit seiner Umsetzung sollten das historische Byzanz wiedererrichtet, Kleinasien hellenisiert und die türkische Herrschaft auf dem Balkan sowie in Anatolien beendet werden.
Die Besetzung von Izmir und die Gewalt gegen die türkische Zivilbevölkerung
Die Besetzung der westtürkischen Stadt Izmir durch die griechische Armee am 15. Mai 1919 war ein erster Schritt zur Verwirklichung der „Megali Idea“. Bei ihrem Vormarsch bis nach Polatlı/Ankara, setzte die griechische Besatzungsarmee auf eine Politik der systematischen Zerstörung von Städten und Dörfern sowie der Infrastruktur, der Vertreibung der einheimischen Bevölkerung, der Vergewaltigung von Frauen und Mädchen und massenhafter Gewaltverbrechen gegen die türkische Zivilbevölkerung.
In der türkischen Geschichtswissenschaft und im allgemeinen Sprachgebrauch wird für die Gewaltverbrechen der griechischen Armee gegen die türkische Zivilbevölkerung der Begriff „Yunan Mezalimi“ (griechische Gräueltaten) verwendet.
Zypern 1974: Der Versuch, die Insel an Griechenland anzuschließen
Am 15. Juli 1974 initiierten Teile der griechisch-zyprischen Nationalgarde und der Terrororganisation EOKA-B einen Militärputsch auf Zypern. Der Putsch wurde von der griechischen Militärjunta in Athen unterstützt. Das Ziel bestand darin, Präsident Makarios zu stürzen und die Insel mit Gewalt an Griechenland anzuschließen (Enosis). Makarios wurde durch den Nationalisten Nikos Sampson ersetzt. Was folgte, waren systematische Massaker an der zyperntürkischen Bevölkerung, die seit 1963 in Enklaven leben musste. Um die zyperntürkische Bevölkerung zu schützen, intervenierte die türkische Armee unter Berufung auf das Garantieabkommen von 1959.
Zwölf Seemeilen als Fortsetzung der „Megali Idea“?
Der Militärputsch der griechisch-zyprischen Nationalgarde vom 15. Juli 1974 war ein weiterer Versuch, die Ideologie des griechischen Nationalismus und die irredentistische „Megali Idea“ zu verwirklichen. Die Ankündigung der griechischen Regierung, die nationalen Hoheitsgewässer von sechs auf zwölf Seemeilen auszudehnen, ist nichts anderes als die Fortsetzung des griechischen Irredentismus und der „Megali Idea“.
Gastbeiträge geben die Meinung der Autoren wieder und stellen nicht zwingenderweise den Standpunkt von NEX24 dar.
Zum Autor
Kemal Bölge, studierter Politologe und Historiker. Ressortleiter Balkan bei der Forschungseinrichtung für Mezalim. Er schreibt zudem als freier Autor für verschiedene Online-Publikationen. Seine Schwerpunkte sind die Außen- und Sicherheitspolitik, insbesondere die Beziehungen EU-Türkei, die zukünftige Struktur der NATO und die Außen- und Sicherheitspolitik der Türkei
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