Berlin (dts) – Angesichts des großen Zustroms von Flüchtlingen bereitet die Bundesregierung nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung weitere Gesetze vor. So soll es ermöglicht werden, das sogenannte Flughafenverfahren zur schnellen Entscheidung über Asylanträge auch außerhalb von Flughäfen an den Landesgrenzen anzuwenden. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte dazu der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.-Mittwochausgabe): „Derzeit laufen die politischen Gespräche zum Thema, in Kürze soll ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben werden.“
Besonders die CSU dringt darauf, das bisher nur an den deutschen Flughäfen praktizierte Verfahren auch außerhalb von diesen an den Landesgrenzen anzuwenden. Das 1993 als Reaktion auf die auch damals hohen Flüchtlingszahlen eingeführte Verfahren ermöglicht eine Entscheidung über einen Asylantrag innerhalb von 48 Stunden. Es wird vor allem bei Personen angewandt, die keine Ausweispapiere bei sich führen oder deren Asylbegehren „offensichtlich unbegründet“ ist, wie es im Paragraph 18a des Asylverfahrensgesetzes heißt. Im Falle einer Ablehnung darf der Antragsteller nicht nach Deutschland einreisen.