Türkei
Türkei senkt Zuschussgrenze beim Strom auf 3.000 Kilowattstunden

Neues Strompreis-Gesetz in der Türkei: Warum pauschale Verbrauchsgrenzen zu sozialen Härten für Familien und ältere Menschen führen können.

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Ankara – Neue Regelung ab Januar 2027: Millionen Haushalte könnten künftig höhere Stromkosten haben. Besonders Haushalte mit Klimaanlagen und elektrischer Warmwasserbereitung stehen vor zusätzlichen Belastungen.

Die türkische Energiemarktaufsicht EPDK hat am 30. Oktober 2026 eine weitere Änderung bei der staatlichen Strompreisstützung beschlossen. Zum 1. Januar 2027 sinkt die jährliche Verbrauchsgrenze für private Haushalte von bislang 4.000 auf 3.000 Kilowattstunden (kWh).

Wer diesen Wert überschreitet, fällt grundsätzlich in die Kategorie der sogenannten Hochverbraucher und wird künftig nach dem Son-Kaynak-Tarif (SKTT) abgerechnet, sofern kein alternativer Stromliefervertrag abgeschlossen wird.

Die neue Grenze entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von lediglich 250 kWh im Monat beziehungsweise rund 8,2 kWh täglich. Nach Angaben der EPDK entspreche dies ungefähr einer monatlichen Stromrechnung von 820 TL. Der Rechnungsbetrag sei allerdings nur ein Richtwert. Ausschlaggebend sei ausschließlich die tatsächlich verbrauchte Strommenge.

Bereits Millionen Haushalte betroffen

Die Auswirkungen könnten erheblich sein. In der Türkei gibt es rund 44,2 Millionen private Stromabnehmer. Nach Einschätzung der EPDK würden künftig etwa 6,5 Millionen Haushalte, das entspreche rund 14,7 Prozent aller privaten Abnehmer, in die Gruppe der höheren Stromverbraucher fallen.

Die Entwicklung ist Teil einer schrittweisen Absenkung der Verbrauchsgrenze. Während diese 2025 noch bei 5.000 kWh gelegen habe, sei sie für 2026 bereits auf 4.000 kWh reduziert worden. Mit den nun beschlossenen 3.000 kWh werde die Grenze erneut deutlich gesenkt.

Auch der Verbrauch aus 2026 zählt

Für Verbraucher besonders wichtig: Bei der Einstufung wird nicht ausschließlich der Stromverbrauch des Jahres 2027 berücksichtigt. Auch eine Überschreitung der neuen Grenze im laufenden Jahr 2026 kann bereits Folgen haben.

Wird die Grenze beispielsweise erstmals mit einer im Oktober 2026 abgerechneten Zählerablesung überschritten, greift die neue Tarifregelung ab dem 1. Januar 2027. Erfolgt die erstmalige Überschreitung erst im Dezember, beginnt die Umstellung am 1. März 2027.

Auch im Jahr 2027 gilt eine entsprechende Übergangsregel. Wer die Grenze im Laufe des Jahres überschreitet, wird grundsätzlich ab dem ersten Tag des dritten Folgemonats in den höheren Tarif eingestuft, sofern kein anderer Stromliefervertrag abgeschlossen wurde.

Klimaanlage und Warmwasser als entscheidende Faktoren

Gerade in den Küstenregionen der Türkei dürfte die neue Grenze für viele Haushalte eine Herausforderung darstellen. Die langen, heißen Sommer mit Temperaturen von bis zu 40 Grad machen den Betrieb von Klimaanlagen für viele Menschen zu einer Frage des Wohnkomforts, teilweise auch der Gesundheit.

Hinzu kommen die winterlichen Bedingungen. Auch wenn die Temperaturen an der Mittelmeerküste selten mit jenen Mitteleuropas vergleichbar sind, können Häuser im Winter empfindlich auskühlen. In zahlreichen Wohnungen und Häusern wird zudem das Warmwasser über elektrische Boiler erzeugt.

Der Stromverbrauch hängt deshalb nicht allein von der Anzahl der Bewohner ab, sondern ebenso von der Bauweise, der technischen Ausstattung, den klimatischen Bedingungen und den individuellen Lebensumständen.

Staatliche Unterstützung bleibt – aber nicht für alle

Die neue Regelung bedeutet keine allgemeine Abschaffung der staatlichen Strompreisstützung. Die nationale Tarifstruktur bleibt bestehen. Allerdings werden Haushalte, die die festgelegte Verbrauchsgrenze überschreiten, aus der bisherigen Tarifgruppe herausgenommen und nach dem sogenannten Son-Kaynak-Tarif abgerechnet, sofern sie keinen alternativen Liefervertrag abschließen.

Bestimmte Verbrauchergruppen sind von dieser Regelung ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Menschen, die auf elektrisch betriebene lebensnotwendige medizinische Geräte angewiesen sind.

Damit stellt sich allerdings eine grundsätzliche Frage: Reicht eine einheitliche Verbrauchsgrenze aus, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Lebenssituationen der Bevölkerung gerecht zu werden?

Einordnung: Gleiche Regeln bedeuten nicht gleiche Belastung

Marina Bütün, langjährige Beobachterin des Lebens in der Türkei Buchautorin und Betreiberin eines Auswandererblogs, weist auf die sozialen Unterschiede hin, die eine solche pauschale Regelung mit sich bringen kann:

Grundsätzlich sei es nachvollziehbar, dass ein einheitliches System für alle Haushalte gelten solle.

„Eine pauschale Verbrauchsgrenze behandelt zwar jeden gleich, berücksichtigt aber nicht die unterschiedlichen Lebensumstände.“

Sie würde sich wünschen, dass das System dahingehend geändert würde, damit es auch den richtigen Bürgern zugute komme.

„Eine alleinerziehende Mutter, die vielleicht nur wenige Stunden arbeiten kann, mit kleinen Kindern hat einen anderen Energiebedarf als ein Zwei-Personen-Haushalt.“

Gleiches gelte für ältere oder kranke Menschen, die auf eine Klimaanlage angewiesen seien, um die extremen Temperaturschwankungen – gerade an der türkischen Süd- oder Westküste – zu bewältigen. Dort lägen die Sommertemperaturen nicht selten bei 40 Grad, während es im Winter in den Häusern ohne ausreichende Heizmöglichkeiten empfindlich kühl werden könne.

„Hinzu kommen Haushalte, die ihr Warmwasser ausschließlich mit elektrischen Boilern erzeugen.“

Im Winter sei das Wasser, trotz Solaranlage auf dem Dach, die viele nutzen, bei Regen und starken Wolken oft nicht warm. Das eigentliche Problem sei deshalb nicht die einheitliche Regelung an sich, sondern dass sie soziale und gesundheitliche Unterschiede nicht berücksichtige.

„Wer finanziell gut aufgestellt ist, kann einen höheren Stromverbrauch problemlos bezahlen.“

Für Menschen mit geringem Einkommen, die aus familiären oder gesundheitlichen Gründen mehr Energie benötigen, könne dieselbe Regelung dagegen zu einer zusätzlichen Belastung werden.

„Gleichbehandlung bedeutet eben nicht automatisch, dass alle auch gleich betroffen sind.“

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