Start Panorama Erbrecht Privates Testament muss immer handschriftlich verfasst sein

Erbrecht
Privates Testament muss immer handschriftlich verfasst sein

Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Etwa 80 Prozent der selbstverfassten Testamente sind fehlerhaft oder unwirksam.

(Symbolfoto: pixabay)
Teilen

Düsseldorf – Nur jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Etwa 80 Prozent der selbstverfassten Testamente sind fehlerhaft oder unwirksam. Deshalb kommt es bei der Umsetzung des Letzten Willens immer wieder zu Schwierigkeiten bis hin zu jahrelangem Streit unter den Erben. Beispielsweise ist oftmals nicht bekannt, dass ein selbstverfasstes Testament immer mit der Hand geschrieben sein muss.

Es muss darüber hinaus ein Datum enthalten, eindeutig als Testament gekennzeichnet und unterschrieben sein. Außerdem ist es wichtig, dass die Erbeinsetzung eindeutig ist. Es muss klar benannt sein, wer zu welchen Teilen erben soll. Sollte der Verfasser oder die Verfasserin eines Testaments an einer Demenz wie der Alzheimer-Krankheit leiden, kann die Frage nach der Testierfähigkeit noch für zusätzliche Verunsicherung sorgen.

Ohne Testament regelt das Gesetz, wer im Todesfall erbt. Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt nur Verwandte sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner. Deshalb können Freundinnen, Freunde oder gemeinnützige Organisationen nur durch ein Testament bedacht werden. Gibt es keine gesetzlichen Erben und auch kein gültiges Testament, erbt der Staat.

Für Aufklärung sorgt die gemeinnützige Alzheimer Forschung Initiative e.V. aus Düsseldorf mit einer neuen Testamentsbroschüre. In der Broschüre wird erläutert, warum es wichtig ist, ein Testament zu machen, was man bei der Testamentserstellung beachten sollte und wie die gesetzliche Erbfolge geregelt ist. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden bei der Alzheimer Forschung Initiative e.V., Kreuzstr. 34, 40210 Düsseldorf; Website: www.alzheimer-forschung.de/zukunft-gestalten oder unter der Telefonnummer 0211 – 86 20 66 0.