Start Politik Deutschland Paragraph 29a AsylVerfG Albanien, Kosovo und Montenegro werden „sichere Herkunftsstaaten“

Paragraph 29a AsylVerfG
Albanien, Kosovo und Montenegro werden „sichere Herkunftsstaaten“

Albanien, Kosovo und Montenegro werden künftig im Asylverfahren als "sichere Herkunftsstaaten" betrachtet. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstagabend nach einem Treffen mit den Länderchefs mit.

(Foto: dts)
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Berlin (dts) – Albanien, Kosovo und Montenegro werden künftig im Asylverfahren als „sichere Herkunftsstaaten“ betrachtet. Das teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstagabend nach einem Treffen mit den Länderchefs mit. Bislang gelten als „sichere Herkunftsstaaten“ alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien.

Über die Neuaufnahme der drei Länder habe Einigkeit geherrscht, sagte die Bundeskanzlerin. Der Asylantrag eines Asylbewerbers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist nach § 29a AsylVerfG als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, sofern er nicht Tatsachen oder Beweismittel angibt, welche die Annahme begründen, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.